Einladung zum „Tag der offenen Tür“ - Amt Crivitz
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Nr. 11 | 26. November 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
5<br />
a) hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden o<strong>der</strong><br />
b) öffentliches Interesse an <strong>der</strong>Nutzung desWochenmarktes<br />
bestehto<strong>der</strong> diese Nutzung einen gemeinnützigen Zweck<br />
entspricht.<br />
§ 15<br />
Erstattung von Gebühren<br />
Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Erstattung, auch anteilmäßiger<br />
Gebühren, wenn er seinen Stand vor Ablauf <strong>der</strong><br />
in § 1 Abs. (4) <strong>der</strong> Benutzungs- und Gebührensatzung <strong>der</strong><br />
Stadt <strong>Crivitz</strong> fürden Marktplatz und dieFestwieseam<strong>Crivitz</strong>er<br />
See festgelegten Marktzeiten abbricht o<strong>der</strong> aufgibt bzw. die<br />
vorgegebene Nutzungsdauer für die Festwiese unterschreitet.<br />
§ 16<br />
Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Gleichzeitig treten die Satzung über die Benutzung des Wochenmarktes<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Crivitz</strong> -Marktsatzung -vom 22.03.1999<br />
und die Satzung über die Erhebung von Standgebühren auf<br />
dem Wochenmarkt <strong>der</strong> Stadt <strong>Crivitz</strong> vom 05.11.2001 außer<br />
Kraft.<br />
Die Benutzungs- und Gebührensatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Crivitz</strong><br />
für den Marktplatz und die Festwiese am <strong>Crivitz</strong>er See<br />
wurde <strong>der</strong> Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Parchim<br />
zur Kenntnis gegeben. Soweit beim Erlass dieser<br />
Satzung gegen Verfahrens- u. Formvorschriften verstoßen<br />
wurde, können diese Verstöße entsprechend §<br />
5 Abs. 5 <strong>der</strong> Kommunalverfassung des Landes M-V nur<br />
innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die<br />
Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs-<br />
o<strong>der</strong> Bekanntmachungsvorschriften.<br />
<strong>Crivitz</strong>, 10.11.2010<br />
Bekanntmachung!<br />
1. Nachtragssatzung<br />
des Schulverbandes Sukow<br />
für das Haushaltsjahr 2010<br />
Aufgrund des §161 Kommunalverfassuag M-V, in Verbindung<br />
mit § 48 Kommunalverfassung M-V vom 2006-07-10 (GVOBI.<br />
M-V S. 539) wird nach Beschluss <strong>der</strong> Schulverbandsversammlung<br />
vom 2010-11-08 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />
erhöht vermin<strong>der</strong>t und damit <strong>der</strong><br />
um um Gesamtbetrag<br />
des Haushaltsplanes<br />
einschl. <strong>der</strong><br />
Nachträge<br />
gegen- auf<br />
über nunmehr<br />
bisher festgesetzt<br />
_______________________________________________________<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
_______________________________________________________<br />
1. Im Verwaltungshaushalt<br />
die Einnahmen - 1.800 137.700 135.900<br />
die Ausgaben - 1.800 137.700 135.900<br />
2. Im Vermögenshaushalt<br />
die Einnahmen 3.500 - 14.700 18.200<br />
die Ausgaben 3.500 - 14.700 18.200<br />
§ 2<br />
Es werden neu festgesetzt:<br />
1. <strong>der</strong> Gesamtbetrag<br />
<strong>der</strong> Kredite von bisher 0<br />
auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />
davon für Zwecke<br />
<strong>der</strong> Umschuldung von bisher 0<br />
auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />
2. <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong><br />
Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0<br />
auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />
3. <strong>der</strong> Höchstbetrag <strong>der</strong><br />
Kassenkredite von bisher 10.000<br />
auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />
§ 3<br />
1. Die Schulverbandsumlage wird<br />
festgesetzt von bisher 947,78 EUR/Schüler<br />
auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />
2. Die Son<strong>der</strong>umlage<br />
Erweiterungsbau Schule<br />
wird festgesetzt von bisher 71,11 EUR/Schüler<br />
auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />
§ 4<br />
Die Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt<br />
werden entsprechend <strong>der</strong> gebildeten Deckungsringe (siehe<br />
Anlage) als deckungsfähig erklärt.<br />
Anlage<br />
Deckungskreisliste<br />
Schulverband Sukow<br />
Nr. Bezeichnung Glie<strong>der</strong>ung/Gruppierung<br />
________________________________________________________<br />
- Deckungskreise nach § 17 (1 - 3) GemHVO<br />
Verwaltungshaushalt<br />
1 Schule 2100 außer 2100.5761<br />
3 Versicherungen 2100 U-Gruppe 645<br />
4 Personalkosten 2100 lt. SN<br />
- Deckungskreise nach § 17 (4) GemHVO<br />
Vermögenshaushalt<br />
5 Schule 2100<br />
- unechte Deckung nach § 16 (2) GemHVO<br />
Nr. HH-Stelle HH-Stelle<br />
gebend nehmend<br />
________________________________________________________<br />
2 2100.150 2100.5763<br />
Entsprechend §48Abs. 3Kommunalverfassung M-V wird<br />
vorstehende 1. Nachtragssatzung des Schulverbandes Sukow<br />
für das Jahr 2010 hiermit bekannt gemacht<br />
In die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ihre Anlagen<br />
kann je<strong>der</strong>mann während <strong>der</strong> Öffnungszeiten im <strong>Amt</strong> Banzkow<br />
-Kämmerei -, 19079 Banzkow Schulsteig 4, Einsicht nehmen.<br />
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und<br />
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5<br />
Abs. 5KVM-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen<br />
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese<br />
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />
Genehmigungs- o<strong>der</strong> Bekanntmachungsvorschriften.<br />
Sukow, 2010-11-09