04.10.2012 Aufrufe

Einladung zum „Tag der offenen Tür“ - Amt Crivitz

Einladung zum „Tag der offenen Tür“ - Amt Crivitz

Einladung zum „Tag der offenen Tür“ - Amt Crivitz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr. 11 | 26. November 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

5<br />

a) hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden o<strong>der</strong><br />

b) öffentliches Interesse an <strong>der</strong>Nutzung desWochenmarktes<br />

bestehto<strong>der</strong> diese Nutzung einen gemeinnützigen Zweck<br />

entspricht.<br />

§ 15<br />

Erstattung von Gebühren<br />

Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Erstattung, auch anteilmäßiger<br />

Gebühren, wenn er seinen Stand vor Ablauf <strong>der</strong><br />

in § 1 Abs. (4) <strong>der</strong> Benutzungs- und Gebührensatzung <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Crivitz</strong> fürden Marktplatz und dieFestwieseam<strong>Crivitz</strong>er<br />

See festgelegten Marktzeiten abbricht o<strong>der</strong> aufgibt bzw. die<br />

vorgegebene Nutzungsdauer für die Festwiese unterschreitet.<br />

§ 16<br />

Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die Satzung über die Benutzung des Wochenmarktes<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Crivitz</strong> -Marktsatzung -vom 22.03.1999<br />

und die Satzung über die Erhebung von Standgebühren auf<br />

dem Wochenmarkt <strong>der</strong> Stadt <strong>Crivitz</strong> vom 05.11.2001 außer<br />

Kraft.<br />

Die Benutzungs- und Gebührensatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Crivitz</strong><br />

für den Marktplatz und die Festwiese am <strong>Crivitz</strong>er See<br />

wurde <strong>der</strong> Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Parchim<br />

zur Kenntnis gegeben. Soweit beim Erlass dieser<br />

Satzung gegen Verfahrens- u. Formvorschriften verstoßen<br />

wurde, können diese Verstöße entsprechend §<br />

5 Abs. 5 <strong>der</strong> Kommunalverfassung des Landes M-V nur<br />

innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die<br />

Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs-<br />

o<strong>der</strong> Bekanntmachungsvorschriften.<br />

<strong>Crivitz</strong>, 10.11.2010<br />

Bekanntmachung!<br />

1. Nachtragssatzung<br />

des Schulverbandes Sukow<br />

für das Haushaltsjahr 2010<br />

Aufgrund des §161 Kommunalverfassuag M-V, in Verbindung<br />

mit § 48 Kommunalverfassung M-V vom 2006-07-10 (GVOBI.<br />

M-V S. 539) wird nach Beschluss <strong>der</strong> Schulverbandsversammlung<br />

vom 2010-11-08 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

erhöht vermin<strong>der</strong>t und damit <strong>der</strong><br />

um um Gesamtbetrag<br />

des Haushaltsplanes<br />

einschl. <strong>der</strong><br />

Nachträge<br />

gegen- auf<br />

über nunmehr<br />

bisher festgesetzt<br />

_______________________________________________________<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

_______________________________________________________<br />

1. Im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen - 1.800 137.700 135.900<br />

die Ausgaben - 1.800 137.700 135.900<br />

2. Im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 3.500 - 14.700 18.200<br />

die Ausgaben 3.500 - 14.700 18.200<br />

§ 2<br />

Es werden neu festgesetzt:<br />

1. <strong>der</strong> Gesamtbetrag<br />

<strong>der</strong> Kredite von bisher 0<br />

auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />

davon für Zwecke<br />

<strong>der</strong> Umschuldung von bisher 0<br />

auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />

2. <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong><br />

Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0<br />

auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />

3. <strong>der</strong> Höchstbetrag <strong>der</strong><br />

Kassenkredite von bisher 10.000<br />

auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />

§ 3<br />

1. Die Schulverbandsumlage wird<br />

festgesetzt von bisher 947,78 EUR/Schüler<br />

auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />

2. Die Son<strong>der</strong>umlage<br />

Erweiterungsbau Schule<br />

wird festgesetzt von bisher 71,11 EUR/Schüler<br />

auf - unverän<strong>der</strong>t -<br />

§ 4<br />

Die Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt<br />

werden entsprechend <strong>der</strong> gebildeten Deckungsringe (siehe<br />

Anlage) als deckungsfähig erklärt.<br />

Anlage<br />

Deckungskreisliste<br />

Schulverband Sukow<br />

Nr. Bezeichnung Glie<strong>der</strong>ung/Gruppierung<br />

________________________________________________________<br />

- Deckungskreise nach § 17 (1 - 3) GemHVO<br />

Verwaltungshaushalt<br />

1 Schule 2100 außer 2100.5761<br />

3 Versicherungen 2100 U-Gruppe 645<br />

4 Personalkosten 2100 lt. SN<br />

- Deckungskreise nach § 17 (4) GemHVO<br />

Vermögenshaushalt<br />

5 Schule 2100<br />

- unechte Deckung nach § 16 (2) GemHVO<br />

Nr. HH-Stelle HH-Stelle<br />

gebend nehmend<br />

________________________________________________________<br />

2 2100.150 2100.5763<br />

Entsprechend §48Abs. 3Kommunalverfassung M-V wird<br />

vorstehende 1. Nachtragssatzung des Schulverbandes Sukow<br />

für das Jahr 2010 hiermit bekannt gemacht<br />

In die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ihre Anlagen<br />

kann je<strong>der</strong>mann während <strong>der</strong> Öffnungszeiten im <strong>Amt</strong> Banzkow<br />

-Kämmerei -, 19079 Banzkow Schulsteig 4, Einsicht nehmen.<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und<br />

Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5<br />

Abs. 5KVM-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen<br />

Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese<br />

Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />

Genehmigungs- o<strong>der</strong> Bekanntmachungsvorschriften.<br />

Sukow, 2010-11-09

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!