Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger ... - Scope
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nung zu einer nachteiligen Abweichung und auf<br />
Ebene der Fondsgesellschaft zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Entfall möglicher Ausschüttungen/Entnahmen<br />
führen und die Rentabilität aus<br />
der Beteiligung könnte sich für die <strong>Anleger</strong> auch<br />
erheblich reduzieren.<br />
Es können weiterhin Umbau- und Modernisierungsbedarf<br />
hinsichtlich der Mietflächen, insbesondere<br />
zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Anpassung<br />
an neue Standards sowie an geänderte Mietbedürfnisse,<br />
notwendig werden. Neben den Ansätzen<br />
für die reguläre Instandhaltung wird von dem Anfall<br />
von derartigen Kosten im Rahmen der Prognoserechnung<br />
nicht ausgegangen. Es kann auch zu erheblichen<br />
Revitalisierungsaufwendungen für die<br />
Fondsobjekte kommen, insbesondere wenn Mieter<br />
die Verlängerung oder den Neuabschluss des Mietverhältnisses<br />
für ein Fondsobjekt von einer weitergehend<br />
als im Rahmen der Prognose geplanten Modernisierung<br />
der Mietflächen abhängig machen. Es<br />
besteht des Weiteren das Risiko, dass bei Anschlussvermietungen<br />
nur geringere Mieten als die kalkulierten<br />
(aktuellen oder prognostizierten) Mieten durchsetzbar<br />
sind oder die Mietverträge aus Sicht der<br />
Fondsgesellschaft ungünstigere Konditionen enthalten.<br />
Sind Anschlussvermietungen nicht oder nicht zu<br />
den prognostizierten Konditionen möglich, kann<br />
dies zu einer Reduzierung oder zum Ausfall von Ausschüttungen/Entnahmen<br />
an die <strong>Anleger</strong> führen. Bei<br />
Abweichungen von der Prognose besteht das Risiko,<br />
dass die <strong>Anleger</strong> ihre Beteiligungsbeträge nebst<br />
Agio teilweise oder vollständig verlieren. Die Fondsgesellschaft<br />
trägt bei wirtschaftlicher Betrachtung<br />
das Risiko der Anschlussvermietung auch dann,<br />
wenn Mieter während der Laufzeit der Mietverträge<br />
ausfallen oder Mietverträge aus anderem Grund beendigt<br />
werden.<br />
Die Vereinbarung einer Laufzeit für Mietverträge<br />
von länger als einem Jahr bedarf der Schriftform.<br />
Es ist der Grundsatz der Einheitlichkeit der Urkunde<br />
zu beachten. Danach muss die unterzeichnete<br />
Urkunde alle wesentlichen Vereinbarungen, einschließlich<br />
Nebenabreden, beinhalten. Unterliegen<br />
Anlagen zum Mietvertrag dem Schriftformerfordernis,<br />
muss auch insoweit der Grundsatz der Einheitlichkeit<br />
der Mietvertragsurkunde beachtet werden.<br />
Jedenfalls ist die Schriftform gewahrt, wenn die<br />
Anlagen von den Parteien unterzeichnet wurden<br />
oder die Parteien die Urkunde im Anschluss an die<br />
Anlagen unterzeichnet haben und die Mietvertragsurkunde<br />
mit den Anlagen fest verbunden ist. Sollte<br />
ein Gericht der Meinung sein, die langfristigen<br />
Mietverträge seien nicht wirksam schriftlich abgeschlossen<br />
worden, würde dies u. U. zur Kündigung<br />
unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen berechtigen<br />
können. Dies würde, sofern dies zu Abweichungen<br />
gegenüber der Prognoserechnung führt,<br />
zu einer entsprechenden Reduzierung der prognostizierten<br />
Mieteinnahmen oder bei Nachvermietung<br />
zu schlechteren Konditionen zu verringerten Mieteinnahmen<br />
und höheren Nachvermietungskosten<br />
bei der als Vermieter betroffenen Objektgesellschaft<br />
führen. Dadurch würde sich auch das wirtschaftliche<br />
Ergebnis der Fondsgesellschaft verschlechtern,<br />
mit der Folge, dass sich die Rentabilität aus der Beteiligung<br />
für den <strong>Anleger</strong> auch deutlich reduzieren<br />
kann und auch der Totalverlust des Beteiligungs-<br />
betrags des <strong>Anleger</strong>s nebst Agio ist nicht auszuschließen.<br />
In den Mietverträgen für die Fondsobjekte ist jeweils<br />
festgelegt, dass die Mieter in unterschiedlichem<br />
Umfang Betriebs- und Nebenkosten sowie<br />
Kosten für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung<br />
und Wartung tragen. Entsprechende Kostenansätze<br />
für diesbezügliche Kosten und Aufwendungen<br />
des Vermieters basieren auf Schätzungen<br />
des Anbieters. Sollten die vorstehend genannten<br />
nicht umlegbaren Gesamtkosten auf der Ebene des<br />
Vermieters tatsächlich die prognostizierten Werte<br />
überschreiten oder zu anderen Zeitpunkten anfallen,<br />
wird sich der Netto-Cashflow für den Vermieter<br />
entsprechend reduzieren bzw. in negativer Weise<br />
verändern. Dies würde auch die verfügbare Liquidität<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft reduzieren<br />
und kann Ausfälle bei den Ausschüttungen/Entnahmen<br />
an die <strong>Anleger</strong> nach sich ziehen. Reduzieren<br />
sich dadurch die Nettomieteinnahmen in einer<br />
nachhaltigen und materiellen Weise, sinkt dadurch<br />
auch der Wert des einzelnen Fondsobjekts, was sich<br />
aus Sicht der <strong>Anleger</strong> ebenfalls negativ auf die Rentabilität<br />
der Anlage auswirkt und auch ein Totalverlust<br />
des Beteiligungsbetrags nebst Agio ist in<br />
einem solchen Fall nicht auszuschließen.<br />
Die Mietverträge sehen teilweise unterschiedlich<br />
ausgestaltete Mietanpassungen vor und im Rahmen<br />
der Prognoserechnung wurden diesbezüglich vom<br />
Anbieter Annahmen zur Entwicklung der Mieten<br />
über den gesamten Prognosezeitraum und zum<br />
exemplarisch angenommenen Verkaufszeitpunkt<br />
getroffen. Sollte die tatsächliche Entwicklung der<br />
Mieten hinter den in der Prognose unterstellten<br />
Annahmen zurückbleiben (beispielsweise weil sich<br />
ein anwendbarer Index schlechter entwickelt als in<br />
der Prognose angenommen) führt dies zu geringeren<br />
tatsächlichen Mieteinnahmen als im Rahmen<br />
der Prognoserechnung kalkuliert. In gewissen<br />
Fällen wäre auch eine negative (d.h. rückläufige)<br />
Entwicklung des für eine Anpassung der Mieteinnahmen<br />
zugrunde gelegten relevanten Index (Verbraucherpreisindex<br />
des Statistischen Bundesamtes)<br />
denkbar, aufgrund derer die Mieteinnahmen tatsächlich<br />
sogar sinken würden. In den vorstehenden<br />
Fällen könnten sich erhebliche negative Folgen für<br />
die Werthaltigkeit der Fondsobjekte mit der Folge<br />
von geringeren Ausschüttungen/Entnahmen als<br />
prognostiziert ergeben. Dies kann für den <strong>Anleger</strong><br />
letztlich auch den vollständigen oder teilweisen<br />
Verlust des Beteiligungsbetrags nebst Agio bedeuten.<br />
3.2.3 Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
Die Objektgesellschaften haben Verträge zur Zwischenfinanzierung<br />
des noch zu platzierenden Gesellschaftskapitals<br />
geschlossen, da bereits vor Beitritt<br />
der <strong>Anleger</strong> auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />
mit der dadurch verbundenen Kapitalerhöhung<br />
auf der Ebene der Objektgesellschaften erhebliche<br />
Ausgaben (insbesondere der jeweilige Kaufpreis<br />
für die Fondsobjekte und anteilige Erwerbsnebenkosten)<br />
entstehen. Für diese Zwischenfinanzierungen<br />
haften die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaften<br />
sowie die Real I.S. gesamtschuld-<br />
nerisch. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde<br />
unterstellt, dass die Aufwendungen unter den Zwischenfinanzierungen<br />
durch die kalkulatorisch betrachtet<br />
eingesparten prognostizierten Ausschüttungs-<br />
bzw. Entnahmeansprüche für das noch nicht<br />
platzierte Gesellschaftskapital abgedeckt werden<br />
können. Sofern die damit verbundenen Aufwendungen,<br />
insbesondere die Zins- und Gebührenbelastungen,<br />
aus diesen Zwischenfinanzierungen hö-<br />
28 29<br />
her liegen als im Rahmen der Prognoserechnung<br />
angenommen, gehen etwaige höhere Aufwendungen<br />
zunächst zulasten der Liquiditätsreserve. Sollte<br />
dies in einem solchen Fall nicht ausreichen, sind<br />
auch Kürzungen oder gar ein vollständiger Entfall<br />
der prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />
für die <strong>Anleger</strong> nicht auszuschließen.<br />
Entsprechende Risiken könnten vor allem auch eintreten,<br />
sollte sich die Platzierung gegenüber den<br />
Prognoseannahmen erheblich verzögern oder über<br />
die zunächst zugesagte Laufzeit der Zwischenfinanzierung<br />
bis 28.06.2013 hinausgehen, so dass es zu<br />
Belastungen aus einer längeren oder höheren bzw.<br />
teureren als projizierten Zwischenfinanzierung kommen<br />
kann. In diesem Fall besteht auch das Risiko,<br />
dass die Zwischenfinanzierung von der finanzierenden<br />
Bank nicht verlängert wird bzw. dass diese Bank<br />
oder eine andere Bank die weitere Zwischenfinanzierung<br />
nicht übernimmt. Sofern die Bedingungen und/<br />
oder Kosten der gesamten Zwischenfinanzierung<br />
gleich welchen Grundes schlechter sind als in der<br />
Prognose angenommen, gehen etwaige höhere Aufwendungen<br />
zunächst zulasten der Liquiditätsreserve.<br />
Dies kann z.B. auch bei steigenden Zinsen der Fall<br />
sein. Sofern eine Zwischenfinanzierung im Bedarfsfall<br />
nicht verfügbar ist, besteht das Risiko der Insolvenz<br />
der Objektgesellschaften bzw. der Fondsgesellschaft<br />
mit der möglichen Folge des Totalverlusts<br />
des Beteiligungsbetrags der <strong>Anleger</strong> nebst Agio.<br />
Die Real I.S. hat eine Platzierungsgarantie abgegeben,<br />
in der sie sich zur Übernahme des zum Ende<br />
der Platzierungsfrist nicht von <strong>Anleger</strong>n übernommenen<br />
Eigenkapitals verpflichtet. Die Erfüllung der<br />
Einlagenpflichten bereits beigetretener <strong>Anleger</strong> wird<br />
hierdurch ebenso nicht gewährleistet wie der Erhalt<br />
einer Zwischenfinanzierung während der Platzierungsfrist.<br />
Bezüglich des Platzierungsgarantievertrags<br />
gelten die für vertragliche Beziehungen im<br />
Allgemeinen beschriebenen Risiken. Es besteht<br />
grundsätzlich das Risiko, dass der Platzierungsgarant<br />
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht<br />
nachkommt. Auch kann der Vertrag mit Mängeln<br />
behaftet sein. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass der Platzierungsgarant über keine<br />
ausreichende Bonität verfügt um seinen vertraglichen<br />
Verpflichtungen nachzukommen. Das