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Bayernfonds Australien 7 - Scope

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Qualifikation ist, dass der Teil der Ausschüttung an<br />

die Fondsgesellschaft, der die Netto-Mieteinkünfte<br />

oder die Netto-Gewinne aus der Veräußerung der Immobilie<br />

darstellt, einem Quellensteuersatz in Höhe<br />

von 7,5 Prozent unterliegt. Der Teil der Ausschüttung<br />

an die Fondsgesellschaft, der die Netto-Zinseinkünfte<br />

darstellt, unterliegt einem Quellensteuersatz in Höhe<br />

von 10 Prozent.<br />

Für die Qualifikation als „Managed Investment Trust“<br />

hat das australische Treuhandvermögen bestimmte<br />

Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere sämtliche<br />

der nachfolgend aufgeführten:<br />

Der australische Treuhänder ist in <strong>Australien</strong><br />

ansässig;<br />

das australische Treuhandvermögen ist weder<br />

selbst gewerblich tätig, noch übt es die Kontrolle<br />

über die Geschäfte oder den Geschäftsbetrieb<br />

eines Unternehmens aus, das gewerblich tätig ist<br />

(wobei gewerbliche Tätigkeit jegliche Geschäfte<br />

mit Ausnahme bestimmter passiver Investments<br />

umfasst);<br />

ein wesentlicher Teil der im Zusammenhang mit<br />

dem australischen Treuhandvermögen vorgenommenen<br />

Investment Management-Tätigkeiten<br />

wird in <strong>Australien</strong> ausgeführt;<br />

das australische Treuhandvermögen erfüllt die<br />

Anforderungen eines so genannten „Managed<br />

Investment Scheme“ nach australischem Gesellschaftsrecht;<br />

die Fondsgesellschaft ist eine nach deutschem<br />

Recht selbständige Person, an der mindestens 50<br />

Anleger zur Kapitalanlage durch gemeinschaftliche<br />

Einlagenerbringung beteiligt sind;<br />

keine nicht in <strong>Australien</strong> ansässige Person hält<br />

direkt oder indirekt 10 Prozent oder mehr der<br />

Treuhandanteile am australischen Treuhandvermögen;<br />

die Fondsgesellschaft ist in Deutschland errichtet<br />

und dort geschäftstätig; und<br />

die Netto-Einkünfte des australischen Treuhandvermögens<br />

werden innerhalb von drei Monaten<br />

nach Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres an<br />

die Fondsgesellschaft ausgeschüttet.<br />

Die gegenwärtig geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />

für „Managed Investment Trusts“ wurden im Juni<br />

2010 erlassen und sind noch durch die Finanzverwaltung<br />

bzw. die Gerichte auszulegen. Obwohl angestrebt<br />

ist, dass das australische Treuhandvermögen<br />

die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die gesetzlichen<br />

168<br />

Vorschriften in einer Weise ausgelegt und angewandt<br />

werden, die im Ergebnis seiner Qualifikation<br />

als „Managed Investment Trust“ entgegensteht<br />

(siehe hierzu die wichtigen Hinweise in Tz. 3.4.3 ab<br />

Seite 47).<br />

Insbesondere ist auf die folgenden Aspekte hinzuweisen,<br />

bei denen bislang noch keine (gesicherte)<br />

Auslegung besteht:<br />

Das australische Treuhandvermögen wird von Zeit<br />

zu Zeit geringfügige nicht-mietbezogene Einkünfte<br />

aus der Immobilie beziehen (z. B. aus der Lieferung<br />

von Strom für die Mieter). Es wird allgemein<br />

und aufgrund der Geringfügigkeit davon ausgegangen,<br />

dass dies keine gewerbliche Tätigkeit im<br />

Rahmen einer Immobilienanlage darstellt; es ist<br />

jedoch erforderlich, den Umfang dieser nichtmietbezogenen<br />

Einkünfte jährlich zu prüfen.<br />

Mit Ausnahme des Jahres, in dem die Immobilie<br />

erworben wird, werden die Investment<br />

Management-Tätigkeiten durch eine in <strong>Australien</strong><br />

ansässige Tochtergesellschaft der Real I.S. AG<br />

ausgeführt, die mit Personal vor Ort in <strong>Australien</strong><br />

arbeitet. Die Fondsgesellschaft wird durch die<br />

Real I.S. AG in Deutschland verwaltet und behält<br />

gewisse Rechte in Bezug auf die Tätigkeiten des<br />

australischen Treuhandvermögens gemäß dem<br />

Trust Deed. Es wird davon ausgegangen, dass<br />

durch diese Ausgestaltung ein wesentlicher Teil<br />

der in Bezug auf das Treuhandvermögen vorgenommenen<br />

Investment Management-Tätigkeiten<br />

in <strong>Australien</strong> vorgenommen wird, wobei insoweit<br />

jedoch eine Unsicherheit verbleibt.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass an der Fondsgesellschaft<br />

mindestens 50 Anleger beteiligt sind,<br />

ungeachtet der Tatsache, dass einzelne Anleger<br />

nicht als Kommanditisten im Handelsregister eingetragen<br />

werden. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass jeder Anleger oder der Treuhandkommanditist<br />

jeweils einzeln für jeden Anleger „Mitglied<br />

des australischen Treuhandvermögens“ für diese<br />

Zwecke ist, wobei auch insoweit eine Unsicherheit<br />

verbleibt.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Fondsgesellschaft<br />

in Deutschland „geschäftstätig ist“, obwohl<br />

ihre Tätigkeit auf das Halten von Treuhandanteilen<br />

am australischen Treuhandvermögen<br />

beschränkt ist. Jedoch verbleibt mit Blick auf<br />

die Unterscheidung zwischen einem Geschäftsbetrieb<br />

und einer passiven Anlage, die keinen<br />

Geschäftsbetrieb darstellt, eine Unsicherheit.

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