PDF der Untersuchung - Solarenergieförderverein Bayern e.V.
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Potenzial <strong>der</strong> Solarthermie und Wärmepumpe<br />
hinsichtlich des EEWG in <strong>Bayern</strong><br />
1 Einleitung<br />
Im Juli 2007 hat die Bundesregierung in den Meseberger Beschlüssen das Integrierte<br />
Energie- und Klimaprogramm (IEKP) auf den Weg gebracht. Dieses Programm<br />
beinhaltet eine Beschreibung von 29 Maßnahmen, die zur Reduktion des in Deutschland<br />
verursachten CO2-Ausstoßes führen sollen. Die Durchführung <strong>der</strong> aufgezeigten<br />
Maßnahmenpakete wird unter an<strong>der</strong>em durch den Beschluss einiger Gesetze und<br />
Verordnungen gewährleistet. So soll beispielsweise <strong>der</strong> im IEKP gefor<strong>der</strong>te Ausbau <strong>der</strong><br />
Stromerzeugung mittels Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch die Novellierung des<br />
KWK-Gesetzes o<strong>der</strong> die Erhöhung des Anteils regenerativer Energien an <strong>der</strong><br />
Stromversorgung durch eine Neufassung des Erneuerbaren Energien Gesetztes (EEG)<br />
erreicht werden. In Punkt 14 des IEKP wird eine Steigerung des regenerativen Anteils<br />
an <strong>der</strong> Wärmebereitstellung auf 14 % bis zum Jahr 2020 gefor<strong>der</strong>t. Im Jahr 2006 betrug<br />
in Deutschland die Bereitstellung an Wärmeenergie durch regenerative Energieträger<br />
6 %. Zu diesem Zweck wurde das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWG)<br />
beschlossen, das dem Bauherren ab 01.01.2009 vorschreibt, einen gewissen Anteil <strong>der</strong><br />
Wärmebereitstellung im Gebäude durch den Einsatz regenerativer Energien zu decken.<br />
Die Nutzungspflicht kann hierbei durch unterschiedliche Maßnahmen, wie den Einsatz<br />
von Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, Biomasse o<strong>der</strong> durch die Durchführung<br />
einzelner Ersatzmaßnahmen (Kraft-Wärme-Kopplung, Energiesparmaßnahmen) erfüllt<br />
werden /IEKP 07/.<br />
In dieser Studie wird untersucht, welche ökologischen und ökonomischen Auswirkungen<br />
die im EEWärmeG vorgeschriebenen Maßnahmen bezüglich Solarthermie und<br />
Wärmepumpe auf den CO2-Ausstoß, die Reduktion des Primärenergieverbrauches und<br />
die Investitionskosten für den einzelnen Bauherren haben. Beschränkt wird diese<br />
Betrachtung auf den Freistaat <strong>Bayern</strong>. Es wird weiterhin ermittelt, in wie weit die Ziele<br />
aus dem IEKP durch den Ausbau von solarthermischen Anlagen und Wärmepumpen in<br />
<strong>Bayern</strong> erfüllt werden können.<br />
Bericht_SEV_2010_04_28.Doc 28.04.2010 12:14:00<br />
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B80515