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PDF der Untersuchung - Solarenergieförderverein Bayern e.V.

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Potenzial <strong>der</strong> Solarthermie und Wärmepumpe<br />

hinsichtlich des EEWG in <strong>Bayern</strong><br />

1 Einleitung<br />

Im Juli 2007 hat die Bundesregierung in den Meseberger Beschlüssen das Integrierte<br />

Energie- und Klimaprogramm (IEKP) auf den Weg gebracht. Dieses Programm<br />

beinhaltet eine Beschreibung von 29 Maßnahmen, die zur Reduktion des in Deutschland<br />

verursachten CO2-Ausstoßes führen sollen. Die Durchführung <strong>der</strong> aufgezeigten<br />

Maßnahmenpakete wird unter an<strong>der</strong>em durch den Beschluss einiger Gesetze und<br />

Verordnungen gewährleistet. So soll beispielsweise <strong>der</strong> im IEKP gefor<strong>der</strong>te Ausbau <strong>der</strong><br />

Stromerzeugung mittels Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch die Novellierung des<br />

KWK-Gesetzes o<strong>der</strong> die Erhöhung des Anteils regenerativer Energien an <strong>der</strong><br />

Stromversorgung durch eine Neufassung des Erneuerbaren Energien Gesetztes (EEG)<br />

erreicht werden. In Punkt 14 des IEKP wird eine Steigerung des regenerativen Anteils<br />

an <strong>der</strong> Wärmebereitstellung auf 14 % bis zum Jahr 2020 gefor<strong>der</strong>t. Im Jahr 2006 betrug<br />

in Deutschland die Bereitstellung an Wärmeenergie durch regenerative Energieträger<br />

6 %. Zu diesem Zweck wurde das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWG)<br />

beschlossen, das dem Bauherren ab 01.01.2009 vorschreibt, einen gewissen Anteil <strong>der</strong><br />

Wärmebereitstellung im Gebäude durch den Einsatz regenerativer Energien zu decken.<br />

Die Nutzungspflicht kann hierbei durch unterschiedliche Maßnahmen, wie den Einsatz<br />

von Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, Biomasse o<strong>der</strong> durch die Durchführung<br />

einzelner Ersatzmaßnahmen (Kraft-Wärme-Kopplung, Energiesparmaßnahmen) erfüllt<br />

werden /IEKP 07/.<br />

In dieser Studie wird untersucht, welche ökologischen und ökonomischen Auswirkungen<br />

die im EEWärmeG vorgeschriebenen Maßnahmen bezüglich Solarthermie und<br />

Wärmepumpe auf den CO2-Ausstoß, die Reduktion des Primärenergieverbrauches und<br />

die Investitionskosten für den einzelnen Bauherren haben. Beschränkt wird diese<br />

Betrachtung auf den Freistaat <strong>Bayern</strong>. Es wird weiterhin ermittelt, in wie weit die Ziele<br />

aus dem IEKP durch den Ausbau von solarthermischen Anlagen und Wärmepumpen in<br />

<strong>Bayern</strong> erfüllt werden können.<br />

Bericht_SEV_2010_04_28.Doc 28.04.2010 12:14:00<br />

1<br />

B80515

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