TVP-Konzeption (PDF-Datei) - Sozialberatung Schwäbisch Gmünd eV
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Regeln:<br />
Folgende Regeln gelten als verbindlich:<br />
– kein Drogengebrauch<br />
– Teilnahme an allen Veranstaltungen des Programms ist verpflichtend<br />
– Verschwiegenheit außerhalb der Gruppe. Die Beiträge anderer Teilnehmer<br />
und besprochene Themen dürfen nicht nach außen dringen<br />
– kein Ausleben der subkulturellen Normen<br />
– Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit sich selbst<br />
– keine körperliche oder psychische Gewalt oder Gewaltandrohung<br />
Bei Nichteinhaltung einer der o. g. Regeln wird über einen Ausschluss<br />
individuell entschieden. Mit der Anstaltsleitung haben wir bezüglich der<br />
Sanktionen einen Modus Vivendi gefunden, so dass nicht jeder Verstoß zu einer<br />
Disziplinarmaßnahme führen muss.<br />
Die Regeln sind auch auf der Rückseite des Bewerbungsformulares aufgeführt<br />
(siehe Anhang).<br />
Urinkontrollen<br />
Bei den Frauen werden unregelmäßig Urinkontrollen durchgeführt.<br />
Diese können jederzeit veranlasst und vom allgemeinen Vollzugsdienst<br />
durchgeführt werden.<br />
Träger / Finanzierung<br />
Das <strong>TVP</strong> ist ein Teil der JVA <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> und wird aus Landesmitteln<br />
und Mitteln der <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V. finanziert.<br />
Die <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V. ist Anstellungsträger der externen<br />
Drogenberatung und des Arbeitstherapeuten und ist an der Umsetzung des<br />
Projektes beteiligt.<br />
Der Verein ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und ist<br />
Bezirksverein des Landesverbandes Bewährungs- und Straffälligenhilfe<br />
Württemberg e.V. (BSW).<br />
Der Etat der <strong>Sozialberatung</strong> wird zum Teil aus Spenden, Geldbußen, freiwilligen<br />
Zuwendungen, öffentlichen Zuschüssen und Eigenmitteln zusammengesetzt.<br />
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