Antragsbuch - SPD
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Anträge<br />
müssen beseitigt werden, damit die Rehabilitation wieder nach medizinischem<br />
Bedarf und nicht nach Kassenlage gewährt wird. Zur<br />
Vermeidung von Pflegebedürftigkeit brauchen wir eine Offensive<br />
in der geriatrischen Rehabilitation. Deshalb müssen die Kosten für<br />
diese Leistungen, die die Krankenkasse erbringt um den Eintritt<br />
von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden, zu mindern<br />
sowie eine Verschlimmerung zu verhindern von der Pflegekasse<br />
erstattet werden.<br />
Wir wollen einen Ausbau der unabhängigen Rehabilitationsforschung<br />
und endlich mehr interdisziplinär besetzte Lehrstühle für<br />
die medizinische Rehabilitation an deutschen Hochschulen<br />
Um eine wirksame Präventionsstrategie umzusetzen, brauchen<br />
wir keine neuen Modell- und Leuchtturmprojekte. Wir wollen in<br />
der kommenden Legislaturperiode endlich ein Präventionsgesetz<br />
schaffen.<br />
Wir wollen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass<br />
der „Präventive Hausbesuch“ zur Pflegevermeidung und zur Verringerung<br />
der Verschlimmerungsrisiken bei chronischen Erkrankungen<br />
zum Regelangebot für die älter werdende Gesellschaft in<br />
Deutschland wird.<br />
5. Innovation und Investition: Wachstumschancen durch<br />
echten Gesundheitsfortschritt<br />
Ausgaben für Gesundheit verstehen wir als Schlüsselinvestitionen<br />
in eine sozial- und ökonomisch nachhaltige Zukunft unseres Landes.<br />
Mit den richtigen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Impulsen<br />
wird die Gesundheitsbranche zum Motor für gute und sichere<br />
Arbeit. Es ist unser Ziel, die Gesundheitsbranche als Triebkraft<br />
für nachhaltiges Wachstum mit Wohlstand und sozialer Sicherheit<br />
zu fördern.<br />
Weil es bei Gesundheit und Pflege um zentrale soziale Verpflichtungen<br />
unserer Gesellschaft für alle Bürgerinnen und Bürger geht<br />
und weil Gesundheit und Pflege überwiegend aus solidarischen<br />
Beiträgen finanziert werden, brauchen wir qualitative Wachstumsimpulse,<br />
die unsere gesellschaftlichen und sozialpolitischen Zielen<br />
fördern. Deshalb wollen wir echte medizinische Innovationen<br />
fördern, damit ethische Verantwortung, nachhaltiges Wachstum<br />
und ein ökonomisch verantwortlicher Umgang mit solidarischen<br />
Beitragsgeldern in Einklang gebracht wird.<br />
Wir wollen in der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit<br />
Arzneimitteltherapien, diagnostischen und therapeutischen Verfahren<br />
sowie Medizinprodukten den Nutzengedanken stärken. Deshalb<br />
dürfen nur noch solche Innovationen solidarisch finanziert<br />
werden, die einen nachgewiesenen Zusatz-Nutzen haben. Für einen<br />
wirksamen Verbraucherschutz im Gesundheitssystem wollen wir<br />
echten medizinischen Fortschritt statt Scheininnovationen.<br />
Der medizinische Fortschritt erfordert vor allem Innovationen in<br />
der Organisation der medizinischen und pflegerischen Versorgung.<br />
Durch besser abgestimmte Abläufe in der Versorgung, den Abbau<br />
von Sektorengrenzen und durch mehr Angebote in der Vorsorge<br />
wollen wir die Lebensqualität und wirtschaftliche Produktivität in<br />
unserer Gesellschaft erhöhen und gute neue Jobs dort schaffen, wo<br />
sie gebraucht werden: Im direkten Einsatz für die Patientinnen und<br />
Patienten. Die qualitativ hochwertige Versorgung muss der eigentliche<br />
Jobmotor in der Gesundheitsbranche sein. Integrierte Versorgung<br />
muss bei psychischen und chronischen Erkrankungen als Regelversorgungssystem<br />
mit klaren qualitativen Standards gesetzlich<br />
vorgegeben werden.<br />
Jeder/jede Versicherte/er hat in Deutschland einen Rechtsanspruch<br />
auf „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“. Nur in wenigen<br />
Regionen Deutschlands kann derzeit dieser Rechtsanspruch<br />
eingelöst werden. Die Strategien der Kostenträger sind eher auf<br />
Verhinderung statt auf Nutzung dieses Leistungsangebotes für ihre<br />
schwerstkranken Versicherten angelegt. Dies ist ein gutes Beispiel<br />
für die Begründung des Rechtsinstruments der „Ersatzvornahme“<br />
durch die Länder, wenn gesetzlich vorgegebene Rechtsansprüche<br />
nicht oder nicht sachgerecht realisiert werden.<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
175<br />
1<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
25<br />
30<br />
35<br />
40<br />
45<br />
50<br />
55<br />
60<br />
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