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Antragsbuch - SPD

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Anträge<br />

müssen beseitigt werden, damit die Rehabilitation wieder nach medizinischem<br />

Bedarf und nicht nach Kassenlage gewährt wird. Zur<br />

Vermeidung von Pflegebedürftigkeit brauchen wir eine Offensive<br />

in der geriatrischen Rehabilitation. Deshalb müssen die Kosten für<br />

diese Leistungen, die die Krankenkasse erbringt um den Eintritt<br />

von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden, zu mindern<br />

sowie eine Verschlimmerung zu verhindern von der Pflegekasse<br />

erstattet werden.<br />

Wir wollen einen Ausbau der unabhängigen Rehabilitationsforschung<br />

und endlich mehr interdisziplinär besetzte Lehrstühle für<br />

die medizinische Rehabilitation an deutschen Hochschulen<br />

Um eine wirksame Präventionsstrategie umzusetzen, brauchen<br />

wir keine neuen Modell- und Leuchtturmprojekte. Wir wollen in<br />

der kommenden Legislaturperiode endlich ein Präventionsgesetz<br />

schaffen.<br />

Wir wollen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass<br />

der „Präventive Hausbesuch“ zur Pflegevermeidung und zur Verringerung<br />

der Verschlimmerungsrisiken bei chronischen Erkrankungen<br />

zum Regelangebot für die älter werdende Gesellschaft in<br />

Deutschland wird.<br />

5. Innovation und Investition: Wachstumschancen durch<br />

echten Gesundheitsfortschritt<br />

Ausgaben für Gesundheit verstehen wir als Schlüsselinvestitionen<br />

in eine sozial- und ökonomisch nachhaltige Zukunft unseres Landes.<br />

Mit den richtigen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Impulsen<br />

wird die Gesundheitsbranche zum Motor für gute und sichere<br />

Arbeit. Es ist unser Ziel, die Gesundheitsbranche als Triebkraft<br />

für nachhaltiges Wachstum mit Wohlstand und sozialer Sicherheit<br />

zu fördern.<br />

Weil es bei Gesundheit und Pflege um zentrale soziale Verpflichtungen<br />

unserer Gesellschaft für alle Bürgerinnen und Bürger geht<br />

und weil Gesundheit und Pflege überwiegend aus solidarischen<br />

Beiträgen finanziert werden, brauchen wir qualitative Wachstumsimpulse,<br />

die unsere gesellschaftlichen und sozialpolitischen Zielen<br />

fördern. Deshalb wollen wir echte medizinische Innovationen<br />

fördern, damit ethische Verantwortung, nachhaltiges Wachstum<br />

und ein ökonomisch verantwortlicher Umgang mit solidarischen<br />

Beitragsgeldern in Einklang gebracht wird.<br />

Wir wollen in der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit<br />

Arzneimitteltherapien, diagnostischen und therapeutischen Verfahren<br />

sowie Medizinprodukten den Nutzengedanken stärken. Deshalb<br />

dürfen nur noch solche Innovationen solidarisch finanziert<br />

werden, die einen nachgewiesenen Zusatz-Nutzen haben. Für einen<br />

wirksamen Verbraucherschutz im Gesundheitssystem wollen wir<br />

echten medizinischen Fortschritt statt Scheininnovationen.<br />

Der medizinische Fortschritt erfordert vor allem Innovationen in<br />

der Organisation der medizinischen und pflegerischen Versorgung.<br />

Durch besser abgestimmte Abläufe in der Versorgung, den Abbau<br />

von Sektorengrenzen und durch mehr Angebote in der Vorsorge<br />

wollen wir die Lebensqualität und wirtschaftliche Produktivität in<br />

unserer Gesellschaft erhöhen und gute neue Jobs dort schaffen, wo<br />

sie gebraucht werden: Im direkten Einsatz für die Patientinnen und<br />

Patienten. Die qualitativ hochwertige Versorgung muss der eigentliche<br />

Jobmotor in der Gesundheitsbranche sein. Integrierte Versorgung<br />

muss bei psychischen und chronischen Erkrankungen als Regelversorgungssystem<br />

mit klaren qualitativen Standards gesetzlich<br />

vorgegeben werden.<br />

Jeder/jede Versicherte/er hat in Deutschland einen Rechtsanspruch<br />

auf „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“. Nur in wenigen<br />

Regionen Deutschlands kann derzeit dieser Rechtsanspruch<br />

eingelöst werden. Die Strategien der Kostenträger sind eher auf<br />

Verhinderung statt auf Nutzung dieses Leistungsangebotes für ihre<br />

schwerstkranken Versicherten angelegt. Dies ist ein gutes Beispiel<br />

für die Begründung des Rechtsinstruments der „Ersatzvornahme“<br />

durch die Länder, wenn gesetzlich vorgegebene Rechtsansprüche<br />

nicht oder nicht sachgerecht realisiert werden.<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

175<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

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40<br />

45<br />

50<br />

55<br />

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