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Antragsbuch - SPD

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Anträge Anträge<br />

- dass alle etwaigen Nebenverdienste von Volksvertretern in voller<br />

Höhe, mit Angabe des Grundes der Zahlung bzw. der Tätigkeit, des<br />

Ortes der Tätigkeitausübung, sowie der Nennung des Auftraggebers<br />

(soweit rechtlich möglich) und des Zahlungsorgans, spätestens<br />

am darauffolgenden Monatsende nach Ausübung einer Nebentätigkeit<br />

beim Präsidenten der jeweiligen Gremien angezeigt werden<br />

und auf einer öffentlich zugänglichen Internet-Seite des jeweiligen<br />

Gremiums, sowie auf der persönlichen Internet-Seite des Mandatsträgers,<br />

publiziert werden.<br />

- dass im Falle einer Doppelfunktion Abgeordneter (z.B. als Bundestagsabgeordneter<br />

und Vorsitzender oder Generalsekretär einer<br />

Partei) und Funktionsträger eine weitgehende Anrechnung der Abgeordnetenbezüge<br />

auf die Bezüge als Funktionsträger erfolgt<br />

- dass jedwede Form der Vorteilsgewährung unter Strafe gestellt<br />

wird, und dass Sanktionen im Falle der Verletzung des Transparenzgebots<br />

oder im Falle der Abgeordnetenbestechung oder im<br />

Falle der nachweislichen Vernachlässigung des Mandats zugunsten<br />

Dritter gegenüber heute spürbar verschärft werden bzw. beim<br />

wiederholten Verstoß bis hin zum sofortigen Verlust des Mandats<br />

führen können.<br />

- eine Karenzzeit von 18 Monaten bevor Regierungsvertreter nach<br />

Ihrem Ausscheiden aus dem Amt neu in einem Privatunternehmen<br />

tätig werden dürfen, wenn dieses Unternehmen von ihren Entscheidungen<br />

und Positionen als Volksvertreter berührt wurde (sog.<br />

„Drehtür“-Effekt, wie im Fall von Wolfgang Clement, 2006).<br />

Ergänzend sind folgende Begleitmaßnahmen anzustreben:<br />

- Die sofortige Ratifizierung des „Übereinkommen der Vereinten<br />

Nationen gegen Korruption“(UNCAC) von 2005, das die Bundesrepublik<br />

Deutschland wie 161 andere Länder zwar unterzeichnet,<br />

aber im Gegensatz zu 140 dieser Länder noch nicht ratifiziert hat<br />

(Stand 24.09.2012).<br />

- Die Gleichsetzung von gewählten Volksvertretern mit Beamten<br />

bei der Annahme von Geschenken und anderen Vorteilnahmen im<br />

Amt (Bestechlichkeit). Es ist in einer demokratischen Gesellschaft<br />

weder ethisch vertretbar, noch politisch zielführend, wenn Beamte<br />

(welche Staatsdiener sind) sich – zu Recht – strengen Antikorruptionsgesetzen<br />

unterwerfen müssen, während Volksvertreter (welche<br />

Staatsdiener auf Zeit sind) im Wesentlichen davon ausgenommen<br />

werden.<br />

Antragsbereich VIII.A<br />

Antrag 6<br />

Unterbezirk Wesermarsch<br />

(Bezirk Weser-Ems)<br />

NPD muss endlich verboten werden:<br />

Appell an <strong>SPD</strong> in Land und Bund<br />

Die <strong>SPD</strong> sowie die <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion sollen weiterhin den<br />

NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht unterstützen.<br />

Anträge zum Kapitel VIII.2: Bürgerschaftliches Engagement und<br />

Ehrenamt stärken<br />

VIII.A6<br />

Empfehlungen<br />

Empfehlungen<br />

der Antragskommission<br />

NPD muss endlich verboten werden:<br />

Appell an <strong>SPD</strong> in Land und Bund<br />

Erledigt durch Antrag RP 1 in der Fassung der AK<br />

225<br />

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