Antragsbuch - SPD
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Anträge Anträge<br />
- dass alle etwaigen Nebenverdienste von Volksvertretern in voller<br />
Höhe, mit Angabe des Grundes der Zahlung bzw. der Tätigkeit, des<br />
Ortes der Tätigkeitausübung, sowie der Nennung des Auftraggebers<br />
(soweit rechtlich möglich) und des Zahlungsorgans, spätestens<br />
am darauffolgenden Monatsende nach Ausübung einer Nebentätigkeit<br />
beim Präsidenten der jeweiligen Gremien angezeigt werden<br />
und auf einer öffentlich zugänglichen Internet-Seite des jeweiligen<br />
Gremiums, sowie auf der persönlichen Internet-Seite des Mandatsträgers,<br />
publiziert werden.<br />
- dass im Falle einer Doppelfunktion Abgeordneter (z.B. als Bundestagsabgeordneter<br />
und Vorsitzender oder Generalsekretär einer<br />
Partei) und Funktionsträger eine weitgehende Anrechnung der Abgeordnetenbezüge<br />
auf die Bezüge als Funktionsträger erfolgt<br />
- dass jedwede Form der Vorteilsgewährung unter Strafe gestellt<br />
wird, und dass Sanktionen im Falle der Verletzung des Transparenzgebots<br />
oder im Falle der Abgeordnetenbestechung oder im<br />
Falle der nachweislichen Vernachlässigung des Mandats zugunsten<br />
Dritter gegenüber heute spürbar verschärft werden bzw. beim<br />
wiederholten Verstoß bis hin zum sofortigen Verlust des Mandats<br />
führen können.<br />
- eine Karenzzeit von 18 Monaten bevor Regierungsvertreter nach<br />
Ihrem Ausscheiden aus dem Amt neu in einem Privatunternehmen<br />
tätig werden dürfen, wenn dieses Unternehmen von ihren Entscheidungen<br />
und Positionen als Volksvertreter berührt wurde (sog.<br />
„Drehtür“-Effekt, wie im Fall von Wolfgang Clement, 2006).<br />
Ergänzend sind folgende Begleitmaßnahmen anzustreben:<br />
- Die sofortige Ratifizierung des „Übereinkommen der Vereinten<br />
Nationen gegen Korruption“(UNCAC) von 2005, das die Bundesrepublik<br />
Deutschland wie 161 andere Länder zwar unterzeichnet,<br />
aber im Gegensatz zu 140 dieser Länder noch nicht ratifiziert hat<br />
(Stand 24.09.2012).<br />
- Die Gleichsetzung von gewählten Volksvertretern mit Beamten<br />
bei der Annahme von Geschenken und anderen Vorteilnahmen im<br />
Amt (Bestechlichkeit). Es ist in einer demokratischen Gesellschaft<br />
weder ethisch vertretbar, noch politisch zielführend, wenn Beamte<br />
(welche Staatsdiener sind) sich – zu Recht – strengen Antikorruptionsgesetzen<br />
unterwerfen müssen, während Volksvertreter (welche<br />
Staatsdiener auf Zeit sind) im Wesentlichen davon ausgenommen<br />
werden.<br />
Antragsbereich VIII.A<br />
Antrag 6<br />
Unterbezirk Wesermarsch<br />
(Bezirk Weser-Ems)<br />
NPD muss endlich verboten werden:<br />
Appell an <strong>SPD</strong> in Land und Bund<br />
Die <strong>SPD</strong> sowie die <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion sollen weiterhin den<br />
NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht unterstützen.<br />
Anträge zum Kapitel VIII.2: Bürgerschaftliches Engagement und<br />
Ehrenamt stärken<br />
VIII.A6<br />
Empfehlungen<br />
Empfehlungen<br />
der Antragskommission<br />
NPD muss endlich verboten werden:<br />
Appell an <strong>SPD</strong> in Land und Bund<br />
Erledigt durch Antrag RP 1 in der Fassung der AK<br />
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