SE DD 2092 Anlage 04 _4 - Stadtentwässerung Dresden
SE DD 2092 Anlage 04 _4 - Stadtentwässerung Dresden
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Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat standen neben diesen tariflichen Fragen<br />
die Umsetzung der Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Suchterkrankungen und die<br />
Arbeit an einer neuen, tarifgerechten Rahmenvereinbarung zur Arbeitszeit.<br />
Wirtschaftlich konnte sich das Unternehmen auf stabile Umsätze und Erträge stützen.<br />
Sorgsamer Umgang mit finanziellen Mitteln im investiven und Aufwandsbereich trugen dazu<br />
bei, dass die Zielsetzung des Unternehmens qualitativ und quantitativ hervorragend erreicht<br />
wurde.<br />
Die <strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong> GmbH kann deshalb als ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen<br />
mit sehr gutem fachlichen Know-how, motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern bezeichnet werden, die im Interesse ihrer Kunden - den Bürgerinnen und Bürgern<br />
sowie Unternehmen - eine adäquate und preiswerte Dienstleistung im Abwasserbereich zur<br />
Verfügung stellt.<br />
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Der am 06.<strong>04</strong>.20<strong>04</strong> mit der Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong>, Eigenbetrieb <strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong>,<br />
abgeschlossene Abwasserentsorgungsvertrag wurde am 28.01.2005 mit dem 1. Nachtrag<br />
präzisiert bzw. klargestellt. Dies betrifft insbesondere die Entgeltregelung und die Übernahme<br />
von ausgewählten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Ergänzend zum 1.<br />
Nachtrag wurden im 2. Nachtrag vom 13.12.2005 Auslegungs- und Anwendungsfragen zur<br />
Definition öffentlicher Grundstücke, zur Behandlung von Maßnahmen, für die die Landeshauptstadt<br />
<strong>Dresden</strong> Fördermittel erhält, zur Anpassung der Zinsentwicklung und zur Abwasserabgabe<br />
einvernehmlich geregelt.<br />
Zum 31. Dezember 2005 wurden in weiterer Umsetzung des Abwasserentsorgungsvertrages die<br />
<strong>Anlage</strong>n im Bau und Nutzungsrechte an Grundstücken im Gebiet Nord-West-Raum auf die<br />
<strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong> GmbH übertragen. Diese Abwasseranlagen und Rechte waren nach<br />
Abschluss des Abwasserentsorgungsvertrages auf Grund förderechtlicher Auflagen beim Eigenbetrieb<br />
<strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong> verblieben und weitergebaut worden. In diesem Zusammenhang<br />
wurden zugehörige weitere Vermögensgegenstände und Passiva mit übertragen. Ein<br />
Teil der Übertragung erfolgte als Einlage in die Kapitalrücklage der <strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong><br />
GmbH zu Gunsten des Gesellschafters Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong>.<br />
Ein ständiges Vertragscontrolling durch die <strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong> GmbH, regelmäßige<br />
Berichterstattung zur Umsetzung in den Aufsichtsgremien und die kontinuierliche Begleitung<br />
durch das Beteiligungsteam der Gelsenwasser AG und der Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong> sowie der<br />
Austausch im Arbeitskreis „kommunale Infrastruktur“ sorgen für eine vertragskonforme Umsetzung<br />
der eingegangenen Verpflichtungen.<br />
<strong>2092</strong> <strong>Anlage</strong> 4/3