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SE DD 2092 Anlage 04 _4 - Stadtentwässerung Dresden

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Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat standen neben diesen tariflichen Fragen<br />

die Umsetzung der Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Suchterkrankungen und die<br />

Arbeit an einer neuen, tarifgerechten Rahmenvereinbarung zur Arbeitszeit.<br />

Wirtschaftlich konnte sich das Unternehmen auf stabile Umsätze und Erträge stützen.<br />

Sorgsamer Umgang mit finanziellen Mitteln im investiven und Aufwandsbereich trugen dazu<br />

bei, dass die Zielsetzung des Unternehmens qualitativ und quantitativ hervorragend erreicht<br />

wurde.<br />

Die <strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong> GmbH kann deshalb als ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen<br />

mit sehr gutem fachlichen Know-how, motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern bezeichnet werden, die im Interesse ihrer Kunden - den Bürgerinnen und Bürgern<br />

sowie Unternehmen - eine adäquate und preiswerte Dienstleistung im Abwasserbereich zur<br />

Verfügung stellt.<br />

- $ # .<br />

Der am 06.<strong>04</strong>.20<strong>04</strong> mit der Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong>, Eigenbetrieb <strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong>,<br />

abgeschlossene Abwasserentsorgungsvertrag wurde am 28.01.2005 mit dem 1. Nachtrag<br />

präzisiert bzw. klargestellt. Dies betrifft insbesondere die Entgeltregelung und die Übernahme<br />

von ausgewählten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Ergänzend zum 1.<br />

Nachtrag wurden im 2. Nachtrag vom 13.12.2005 Auslegungs- und Anwendungsfragen zur<br />

Definition öffentlicher Grundstücke, zur Behandlung von Maßnahmen, für die die Landeshauptstadt<br />

<strong>Dresden</strong> Fördermittel erhält, zur Anpassung der Zinsentwicklung und zur Abwasserabgabe<br />

einvernehmlich geregelt.<br />

Zum 31. Dezember 2005 wurden in weiterer Umsetzung des Abwasserentsorgungsvertrages die<br />

<strong>Anlage</strong>n im Bau und Nutzungsrechte an Grundstücken im Gebiet Nord-West-Raum auf die<br />

<strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong> GmbH übertragen. Diese Abwasseranlagen und Rechte waren nach<br />

Abschluss des Abwasserentsorgungsvertrages auf Grund förderechtlicher Auflagen beim Eigenbetrieb<br />

<strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong> verblieben und weitergebaut worden. In diesem Zusammenhang<br />

wurden zugehörige weitere Vermögensgegenstände und Passiva mit übertragen. Ein<br />

Teil der Übertragung erfolgte als Einlage in die Kapitalrücklage der <strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong><br />

GmbH zu Gunsten des Gesellschafters Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong>.<br />

Ein ständiges Vertragscontrolling durch die <strong>Stadtentwässerung</strong> <strong>Dresden</strong> GmbH, regelmäßige<br />

Berichterstattung zur Umsetzung in den Aufsichtsgremien und die kontinuierliche Begleitung<br />

durch das Beteiligungsteam der Gelsenwasser AG und der Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong> sowie der<br />

Austausch im Arbeitskreis „kommunale Infrastruktur“ sorgen für eine vertragskonforme Umsetzung<br />

der eingegangenen Verpflichtungen.<br />

<strong>2092</strong> <strong>Anlage</strong> 4/3

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