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Strukturierter Qualitätsbericht für das GPR Klinkum Rüsselsheim ...

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Teil C – Qualitätssicherung<br />

C-1 Teilnahme externe vergleichende Qualitätssicherung nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V<br />

(BQS-Verfahren)<br />

C-2 Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht gemäß § 112 SGB V<br />

Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene eine verpflichtende Qualitätssicherung vereinbart.<br />

Gemäß seinem Leistungsspektrum nimmt <strong>das</strong> Krankenhaus an folgenden Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

(Leistungsbereiche) teil:<br />

Leistungsbereich in dem teilgenommen wird:<br />

Neonatalerhebung<br />

Operationen des Uterus myomatosus, die nicht vom BQS-Datensatz „gynäkologische Operationen“ erfasst sind<br />

Schlaganfall: Akutbehandlung<br />

C-3 Qualitätssicherung bei Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP)<br />

nach § 137f SGB V<br />

DMP:<br />

Diabetes mellitus Typ 2<br />

Brustkrebs<br />

Koronare Herzkrankheit (KHK)<br />

Gemäß seinem Leistungsspektrum nimmt <strong>das</strong> Krankenhaus an folgenden DMP teil:<br />

C-4 Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung<br />

Das <strong>GPR</strong> Klinikum <strong>Rüsselsheim</strong> beteiligt sich gemeinsam mit anderen Häusern des „Klinikverbunds<br />

Hessen“ an einer vergleichenden Qualitätssicherung. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, werden<br />

hierbei auch Qualitätsindikatoren aus Routinedaten evaluiert. Diese neuen Qualitätsindikatoren<br />

werden in der Einführungsphase aktuell noch bewertet, inwiefern sie Aussagekraft besitzen und die<br />

Behandlungsqualität adäquat wiedergeben können.<br />

C-5 Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137 SGB V<br />

Leistungsbereich: Mindestmenge: Erbrachte Menge: Ausnahmetatbestand:<br />

Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus 10 3 Aufbau eines neuen Leistungsbereiches<br />

Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas 10 16<br />

Knie-TEP 50 213<br />

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