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Strukturierter Qualitätsbericht für das GPR Klinkum Rüsselsheim ...

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C-6 Umsetzung von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung<br />

nach § 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V [neue Fassung] („Strukturqualitätsvereinbarung“)<br />

Nr. Vereinbarung:<br />

CQ01 Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung <strong>für</strong> die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma<br />

CQ06 Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen – Perinatalzentrum LEVEL 2<br />

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