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KURZNACHRICHTEN · KURZNACHRICHTEN · KURZNACHRICHT

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Accessibility<br />

Neue Checkliste für<br />

barrierefreie Gemeinde-Websites<br />

von Markus Riesch<br />

Für Menschen mit Behinderungen ist das<br />

Internet wichtiger als für Nicht-Behinderte.<br />

Erstere werden dank des Internets<br />

in vielen Lebensbereichen viel selbständiger,<br />

zum Beispiel beim Einkaufen oder<br />

beim Ausfüllen der Steuererklärung. Das<br />

Internet bedeutet aber auch Chancengleichheit.<br />

Früher waren die klassischen<br />

Blindenberufe Masseur, Klavierstimmer<br />

oder Korbfl echter. Heute steht der Zugang<br />

zur Programmierung und Web entwicklung<br />

auch Blinden offen – dank unterstützender<br />

Technologien wie Screenreader (Bildschirmvorleseprogramm)<br />

und Braille-Zeile.<br />

Man kann noch weiter gehen: Allen Menschen<br />

mit Behinderungen, auch denjenigen,<br />

die in ihrer Mobilität eingeschränkt<br />

sind, gibt das Internet ein Stück Eigenständigkeit<br />

und Mobilität – es ermöglicht<br />

eine Kompensation von Dingen, die die<br />

Betroffenen sonst nicht machen könnten.<br />

Aber das bedingt, dass das Angebot barrierefrei<br />

ist.<br />

Die Stiftung «Zugang für alle» hat zusammen<br />

mit der Bundeskanzlei, dem Bundesamt<br />

für Kommunikation, der Swisscom<br />

und der Schweizerischen Post eine praxisorientierte<br />

Checkliste für die Umsetzung<br />

von barrierefreien Websites erstellt. Die<br />

Checkliste und ein Leitfaden dazu können<br />

unter www.ch.ch/accessibility kostenlos<br />

bezogen werden.<br />

Barrieren im Internet<br />

In der Schweiz leben fast 1 Million Menschen<br />

mit Behinderungen. Dies entspricht<br />

ca. 15% der ständigen Wohnbevölkerung.<br />

Eine wichtige Gruppe bilden blinde und<br />

sehbehinderte Menschen. Auch hörbehinderte<br />

Menschen, deren erste Sprache<br />

die Gebärdensprache ist, benötigen auf<br />

sie zugeschnittene Darstellungsformen<br />

im Internet, da sie die Schriftsprache vielfach<br />

nicht ausreichend beherrschen.<br />

Betroffen sind jedoch auch immer mehr<br />

ältere Menschen, die nicht mit den Möglichkeiten<br />

und Methoden moderner Kommunikation<br />

aufgewachsen sind und von<br />

verschiedensten Behinderungen betroffen<br />

sind. Neben den technischen Barrieren<br />

gibt es auch inhaltliche Hindernisse,<br />

die vielen Nutzerinnen und Nutzern den<br />

Zugang zu Informationen erschweren.<br />

Sie bestehen aus Fachausdrücken sowie<br />

schwer verständlichen Texten.<br />

Barrierefreie Websites bieten allgemein<br />

den Vorteil, dass sie für sämtliche User<br />

benutzerfreundlicher sind.<br />

Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

Menschen mit Behinderungen haben einen<br />

Anspruch, ohne erschwerende Bedingungen<br />

staatliche Dienstleistungen wie<br />

etwa öffentliche Schulen, Bibliotheken,<br />

Schwimmbäder und amtliche Publikationen<br />

benützen zu können. Diese Verpfl ichtung<br />

des Staates, welche im Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(BehiG) festgehalten<br />

ist, gilt insbesondere auch für Internet-<br />

Dienstleistungen der Gemeinwesen, d. h.<br />

von Bund, Kantonen und Gemeinden.<br />

Bund<br />

Die Behindertengleichstellungsverordnung<br />

(BehiV) defi niert u. a. den Erlass von<br />

Richtlinien im Bereich Internet, insbesondere,<br />

wie der Bund seine Internet-Dienstleistungen<br />

zu erbringen hat. Die detaillierte<br />

Regelung dieses Bereichs für den<br />

Bund unterstreicht, wie wichtig der er-<br />

Internetzugänglichkeit E-GOVERNMENT<br />

Für die meisten Menschen ist das Internet längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Informationen im<br />

Internet stehen rund um die Uhr zu allen nur erdenklichen Bereichen zur Verfügung. Immer mehr werden auch<br />

Dienstleistungen aller Art über das Internet abgewickelt. Doch nicht alle Menschen profi tieren von dieser Entwicklung.<br />

Vor allem Menschen mit Behinderungen stossen im Internet immer wieder auf unüberwindbare<br />

Hindernisse, obwohl das Web gerade für Behinderte ungeahnte Chancen eröffnet.<br />

leichterte Zugang zu Informationen ist,<br />

den Menschen mit Behinderungen dank<br />

den neuen Technologien des Internets<br />

und ganz allgemein der Informations-<br />

und Kommunikations-Technologie (ICT)<br />

erhalten.<br />

Am 26. Januar 2010 traten die Richtlinien<br />

des Bundes zur Gestaltung barrierefreier<br />

Websites Version 2.0 (P028) in Kraft. Dieser<br />

Bundesstandard sieht vor, dass alle<br />

neuen Websites des Bundes mindestens<br />

der Konformitätstufe AA entsprechen.<br />

AA bedeutet, dass alle Richtlinien der<br />

Konformität A und AA der Web Content<br />

Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0,<br />

vgl. http://www.w3.org/Translations/<br />

WCAG20-de//) erfüllt sind.<br />

SKR 1/11 35

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