KURZNACHRICHTEN · KURZNACHRICHTEN · KURZNACHRICHT
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Accessibility<br />
Neue Checkliste für<br />
barrierefreie Gemeinde-Websites<br />
von Markus Riesch<br />
Für Menschen mit Behinderungen ist das<br />
Internet wichtiger als für Nicht-Behinderte.<br />
Erstere werden dank des Internets<br />
in vielen Lebensbereichen viel selbständiger,<br />
zum Beispiel beim Einkaufen oder<br />
beim Ausfüllen der Steuererklärung. Das<br />
Internet bedeutet aber auch Chancengleichheit.<br />
Früher waren die klassischen<br />
Blindenberufe Masseur, Klavierstimmer<br />
oder Korbfl echter. Heute steht der Zugang<br />
zur Programmierung und Web entwicklung<br />
auch Blinden offen – dank unterstützender<br />
Technologien wie Screenreader (Bildschirmvorleseprogramm)<br />
und Braille-Zeile.<br />
Man kann noch weiter gehen: Allen Menschen<br />
mit Behinderungen, auch denjenigen,<br />
die in ihrer Mobilität eingeschränkt<br />
sind, gibt das Internet ein Stück Eigenständigkeit<br />
und Mobilität – es ermöglicht<br />
eine Kompensation von Dingen, die die<br />
Betroffenen sonst nicht machen könnten.<br />
Aber das bedingt, dass das Angebot barrierefrei<br />
ist.<br />
Die Stiftung «Zugang für alle» hat zusammen<br />
mit der Bundeskanzlei, dem Bundesamt<br />
für Kommunikation, der Swisscom<br />
und der Schweizerischen Post eine praxisorientierte<br />
Checkliste für die Umsetzung<br />
von barrierefreien Websites erstellt. Die<br />
Checkliste und ein Leitfaden dazu können<br />
unter www.ch.ch/accessibility kostenlos<br />
bezogen werden.<br />
Barrieren im Internet<br />
In der Schweiz leben fast 1 Million Menschen<br />
mit Behinderungen. Dies entspricht<br />
ca. 15% der ständigen Wohnbevölkerung.<br />
Eine wichtige Gruppe bilden blinde und<br />
sehbehinderte Menschen. Auch hörbehinderte<br />
Menschen, deren erste Sprache<br />
die Gebärdensprache ist, benötigen auf<br />
sie zugeschnittene Darstellungsformen<br />
im Internet, da sie die Schriftsprache vielfach<br />
nicht ausreichend beherrschen.<br />
Betroffen sind jedoch auch immer mehr<br />
ältere Menschen, die nicht mit den Möglichkeiten<br />
und Methoden moderner Kommunikation<br />
aufgewachsen sind und von<br />
verschiedensten Behinderungen betroffen<br />
sind. Neben den technischen Barrieren<br />
gibt es auch inhaltliche Hindernisse,<br />
die vielen Nutzerinnen und Nutzern den<br />
Zugang zu Informationen erschweren.<br />
Sie bestehen aus Fachausdrücken sowie<br />
schwer verständlichen Texten.<br />
Barrierefreie Websites bieten allgemein<br />
den Vorteil, dass sie für sämtliche User<br />
benutzerfreundlicher sind.<br />
Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />
Menschen mit Behinderungen haben einen<br />
Anspruch, ohne erschwerende Bedingungen<br />
staatliche Dienstleistungen wie<br />
etwa öffentliche Schulen, Bibliotheken,<br />
Schwimmbäder und amtliche Publikationen<br />
benützen zu können. Diese Verpfl ichtung<br />
des Staates, welche im Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(BehiG) festgehalten<br />
ist, gilt insbesondere auch für Internet-<br />
Dienstleistungen der Gemeinwesen, d. h.<br />
von Bund, Kantonen und Gemeinden.<br />
Bund<br />
Die Behindertengleichstellungsverordnung<br />
(BehiV) defi niert u. a. den Erlass von<br />
Richtlinien im Bereich Internet, insbesondere,<br />
wie der Bund seine Internet-Dienstleistungen<br />
zu erbringen hat. Die detaillierte<br />
Regelung dieses Bereichs für den<br />
Bund unterstreicht, wie wichtig der er-<br />
Internetzugänglichkeit E-GOVERNMENT<br />
Für die meisten Menschen ist das Internet längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Informationen im<br />
Internet stehen rund um die Uhr zu allen nur erdenklichen Bereichen zur Verfügung. Immer mehr werden auch<br />
Dienstleistungen aller Art über das Internet abgewickelt. Doch nicht alle Menschen profi tieren von dieser Entwicklung.<br />
Vor allem Menschen mit Behinderungen stossen im Internet immer wieder auf unüberwindbare<br />
Hindernisse, obwohl das Web gerade für Behinderte ungeahnte Chancen eröffnet.<br />
leichterte Zugang zu Informationen ist,<br />
den Menschen mit Behinderungen dank<br />
den neuen Technologien des Internets<br />
und ganz allgemein der Informations-<br />
und Kommunikations-Technologie (ICT)<br />
erhalten.<br />
Am 26. Januar 2010 traten die Richtlinien<br />
des Bundes zur Gestaltung barrierefreier<br />
Websites Version 2.0 (P028) in Kraft. Dieser<br />
Bundesstandard sieht vor, dass alle<br />
neuen Websites des Bundes mindestens<br />
der Konformitätstufe AA entsprechen.<br />
AA bedeutet, dass alle Richtlinien der<br />
Konformität A und AA der Web Content<br />
Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0,<br />
vgl. http://www.w3.org/Translations/<br />
WCAG20-de//) erfüllt sind.<br />
SKR 1/11 35