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NEW PUBLIC MANAGEMENT<br />
Gemeindestrukturreform<br />
Kantonale Förderung von<br />
Gemeinde-Vereinigungsprojekten<br />
von Bruno Schaible<br />
Die Gemeindelandschaft der Schweiz ist in starker Bewegung. In fast allen Kantonen werden Gemeinden vereinigt.<br />
Der Blick in die Statistik des Bundes zeigt, dass sich schweizweit aktuell 233 Gemeinden in 55 laufenden<br />
Projekten mit einer Vereinigung befassen; allfällig beteiligte Spezialgemeinden nicht eingerechnet. Im Folgenden<br />
wird dargestellt, wie der Kanton St.Gallen seit knapp drei Jahren solche Projekte unterstützt und<br />
fördert und welche Erkenntnisse sich daraus gewinnen lassen.<br />
Einführung<br />
des Gemeindevereinigungsgesetzes<br />
Der Kanton St.Gallen zählte Ende 2005<br />
448 Gemeinden. Lediglich 89 davon waren<br />
politische Gemeinden. Bei den anderen<br />
handelte es sich um Schulgemeinden,<br />
Ortsgemeinden und örtliche oder ortsbürgerliche<br />
Korporationen. Mitte 2007<br />
erfüllte die Regierung mit der Invollzugsetzung<br />
des ersten kantonalen Gemeindevereinigungsgesetzes<br />
einen noch pendenten<br />
Verfassungsauftrag. Dieses Gesetz<br />
befasst sich mit Vereinigung, Inkorporation,<br />
Aufhebung und Aufteilung von Gemeinden.<br />
Es umschreibt die zu beachtenden<br />
demokratischen Meilensteine und<br />
erlaubt die aktive Förderung solcher Projekte<br />
durch den Kanton.<br />
Die Invollzugsetzung des neuen Gesetzes<br />
führte in den Gemeinden zu einem raschen<br />
Anstieg der Vereinigungs- und Inkorporationsprojekte.<br />
Dabei spielte insbesondere<br />
die Aussicht auf Förderbeiträge<br />
des Kantons eine nicht unbedeutende<br />
Rolle. Und die Welle der neuen Projekte<br />
ebbt auch weiterhin nicht ab. Aktuell befassen<br />
sich 14 politische Gemeinden mit<br />
einem Vereinigungsprojekt. Auf den<br />
nächsten Wechsel der Amtsdauer Ende<br />
2012 sollen im besten Fall weitere 8 Gemeinden<br />
entfallen. Auch bei den Spezialgemeinden<br />
ist noch immer viel in Bewegung.<br />
Alleine die Zahl der Schulgemeinden<br />
ging seit Mitte 2007 um 36 zurück; weitere<br />
werden folgen.<br />
Die Strategie des Kantons<br />
Kantonsrat und Regierung bestimmten<br />
mit der Lancierung des neuen Gemeindevereinigungsgesetzes<br />
die damit verbun-<br />
10 SKR 2/10<br />
dene Strategie: 1. Der Kanton wünscht<br />
starke, autonome Gemeinden als Ansprechpartner.<br />
2. Die fi nanzielle Unabhängigkeit<br />
soll den Bestand der Gemeinden<br />
sichern. 3. Die Unterstützung über den innerkantonalen<br />
Finanzausgleich zwischen<br />
Kanton und Gemeinden soll op timiert<br />
werden und für stark vom Finanzausgleich<br />
abhängige Gemeinden Lösungen bis hin<br />
zu Vereinigungen gefunden werden. Für<br />
Gemeinden, die einen höheren als den<br />
Übergangsausgleichssteuerfuss erheben<br />
müssten, wurde eine Frist von 15 Jahren<br />
zur Behebung dieser fi nanziellen Problemstellung<br />
defi niert.<br />
In Verbindung mit dem neuen innerkantonalen<br />
Finanzausgleich, welcher vor allem<br />
fehlende Ressourcen und spezifi sche<br />
Sonderlasten der Gemeinden ausgleichen<br />
soll – entgegen der bisherigen Praxis des<br />
Ausgleichs des Jahresergebnisses – und<br />
keine Direktzahlungen mehr an Schulgemeinden<br />
zulässt, führte dies zu vermehrter<br />
Aktivität in den Gemeinden. Vor<br />
dem Hintergrund allfällig versiegender<br />
Finanzströme konnten Gemeinden im kritischen<br />
Bereich zu vermehrter Zusammenarbeit<br />
und zur Aufnahme von Vereinigungs-<br />
oder Inkorporationsprojekten<br />
motiviert werden.<br />
Das Angebot des Kantons<br />
Verbunden mit der Invollzugsetzung des<br />
Gemeindevereinigungsgesetzes schuf der<br />
Kanton im Amt für Gemeinden die Stelle<br />
des Gemeindereformers. Dessen Aufgabe<br />
ist es, die Gemeinden in ihren Reformprojekten<br />
zu unterstützen und sowohl die<br />
Durchsetzung kantonaler Interessen als<br />
auch die Anwendung der gesetzlichen<br />
Grundlagen sicherzustellen. Das Angebot,<br />
welches den Gemeinden in ihren Projekten<br />
zur Verfügung steht, umfasst die unentgeltliche<br />
Unterstützung in Projektaufgaben<br />
(Zielfi ndung, Prüfung des Projektauftrages,<br />
methodische und konzeptionelle<br />
Unterstützung, Offertprüfungen,<br />
Abklärung in übergeordneten Fragestellungen,<br />
usw.), Controllingfunktionen und<br />
Moderationen. Das Angebot ist dabei<br />
abhängig von der Verfügbarkeit des Gemeindereformers.<br />
Die eigentliche Hauptaufgabe der Stelle<br />
liegt jedoch in der Ermittlung der Förderbeiträge<br />
auf Gesuch der Gemeinden. Politische<br />
Gemeinden und Schulgemeinden<br />
haben die Möglichkeit, einerseits Beiträge<br />
zur Förderung ihrer Reformprojekte geltend<br />
zu machen. Anderseits können projektbedingte,<br />
finanzielle Zusatzkosten<br />
zumindest teilweise angerechnet und<br />
ausgeglichen werden. Voraussetzung dafür<br />
ist die vollständige und ordentliche<br />
Abrechnung dieser Aufwendungen durch<br />
die Gemeinde und Einreichung mit dem<br />
Gesuch.<br />
«Der Gemeindereformer hat<br />
die Aufgabe, die Gemeinden<br />
in ihren Reformprojekten<br />
zu unterstützen und sowohl<br />
die Durchsetzung kantonaler<br />
Interessen als auch die<br />
Anwendung der gesetzlichen<br />
Grundlagen sicherzustellen»<br />
Fördermöglichkeiten des Kantons<br />
Das Gemeindevereinigungsgesetz ermöglicht<br />
die Förderung von Vereinigungsprojekten<br />
in vier Kategorien: