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NEW PUBLIC MANAGEMENT<br />

Gemeindestrukturreform<br />

Kantonale Förderung von<br />

Gemeinde-Vereinigungsprojekten<br />

von Bruno Schaible<br />

Die Gemeindelandschaft der Schweiz ist in starker Bewegung. In fast allen Kantonen werden Gemeinden vereinigt.<br />

Der Blick in die Statistik des Bundes zeigt, dass sich schweizweit aktuell 233 Gemeinden in 55 laufenden<br />

Projekten mit einer Vereinigung befassen; allfällig beteiligte Spezialgemeinden nicht eingerechnet. Im Folgenden<br />

wird dargestellt, wie der Kanton St.Gallen seit knapp drei Jahren solche Projekte unterstützt und<br />

fördert und welche Erkenntnisse sich daraus gewinnen lassen.<br />

Einführung<br />

des Gemeindevereinigungsgesetzes<br />

Der Kanton St.Gallen zählte Ende 2005<br />

448 Gemeinden. Lediglich 89 davon waren<br />

politische Gemeinden. Bei den anderen<br />

handelte es sich um Schulgemeinden,<br />

Ortsgemeinden und örtliche oder ortsbürgerliche<br />

Korporationen. Mitte 2007<br />

erfüllte die Regierung mit der Invollzugsetzung<br />

des ersten kantonalen Gemeindevereinigungsgesetzes<br />

einen noch pendenten<br />

Verfassungsauftrag. Dieses Gesetz<br />

befasst sich mit Vereinigung, Inkorporation,<br />

Aufhebung und Aufteilung von Gemeinden.<br />

Es umschreibt die zu beachtenden<br />

demokratischen Meilensteine und<br />

erlaubt die aktive Förderung solcher Projekte<br />

durch den Kanton.<br />

Die Invollzugsetzung des neuen Gesetzes<br />

führte in den Gemeinden zu einem raschen<br />

Anstieg der Vereinigungs- und Inkorporationsprojekte.<br />

Dabei spielte insbesondere<br />

die Aussicht auf Förderbeiträge<br />

des Kantons eine nicht unbedeutende<br />

Rolle. Und die Welle der neuen Projekte<br />

ebbt auch weiterhin nicht ab. Aktuell befassen<br />

sich 14 politische Gemeinden mit<br />

einem Vereinigungsprojekt. Auf den<br />

nächsten Wechsel der Amtsdauer Ende<br />

2012 sollen im besten Fall weitere 8 Gemeinden<br />

entfallen. Auch bei den Spezialgemeinden<br />

ist noch immer viel in Bewegung.<br />

Alleine die Zahl der Schulgemeinden<br />

ging seit Mitte 2007 um 36 zurück; weitere<br />

werden folgen.<br />

Die Strategie des Kantons<br />

Kantonsrat und Regierung bestimmten<br />

mit der Lancierung des neuen Gemeindevereinigungsgesetzes<br />

die damit verbun-<br />

10 SKR 2/10<br />

dene Strategie: 1. Der Kanton wünscht<br />

starke, autonome Gemeinden als Ansprechpartner.<br />

2. Die fi nanzielle Unabhängigkeit<br />

soll den Bestand der Gemeinden<br />

sichern. 3. Die Unterstützung über den innerkantonalen<br />

Finanzausgleich zwischen<br />

Kanton und Gemeinden soll op timiert<br />

werden und für stark vom Finanzausgleich<br />

abhängige Gemeinden Lösungen bis hin<br />

zu Vereinigungen gefunden werden. Für<br />

Gemeinden, die einen höheren als den<br />

Übergangsausgleichssteuerfuss erheben<br />

müssten, wurde eine Frist von 15 Jahren<br />

zur Behebung dieser fi nanziellen Problemstellung<br />

defi niert.<br />

In Verbindung mit dem neuen innerkantonalen<br />

Finanzausgleich, welcher vor allem<br />

fehlende Ressourcen und spezifi sche<br />

Sonderlasten der Gemeinden ausgleichen<br />

soll – entgegen der bisherigen Praxis des<br />

Ausgleichs des Jahresergebnisses – und<br />

keine Direktzahlungen mehr an Schulgemeinden<br />

zulässt, führte dies zu vermehrter<br />

Aktivität in den Gemeinden. Vor<br />

dem Hintergrund allfällig versiegender<br />

Finanzströme konnten Gemeinden im kritischen<br />

Bereich zu vermehrter Zusammenarbeit<br />

und zur Aufnahme von Vereinigungs-<br />

oder Inkorporationsprojekten<br />

motiviert werden.<br />

Das Angebot des Kantons<br />

Verbunden mit der Invollzugsetzung des<br />

Gemeindevereinigungsgesetzes schuf der<br />

Kanton im Amt für Gemeinden die Stelle<br />

des Gemeindereformers. Dessen Aufgabe<br />

ist es, die Gemeinden in ihren Reformprojekten<br />

zu unterstützen und sowohl die<br />

Durchsetzung kantonaler Interessen als<br />

auch die Anwendung der gesetzlichen<br />

Grundlagen sicherzustellen. Das Angebot,<br />

welches den Gemeinden in ihren Projekten<br />

zur Verfügung steht, umfasst die unentgeltliche<br />

Unterstützung in Projektaufgaben<br />

(Zielfi ndung, Prüfung des Projektauftrages,<br />

methodische und konzeptionelle<br />

Unterstützung, Offertprüfungen,<br />

Abklärung in übergeordneten Fragestellungen,<br />

usw.), Controllingfunktionen und<br />

Moderationen. Das Angebot ist dabei<br />

abhängig von der Verfügbarkeit des Gemeindereformers.<br />

Die eigentliche Hauptaufgabe der Stelle<br />

liegt jedoch in der Ermittlung der Förderbeiträge<br />

auf Gesuch der Gemeinden. Politische<br />

Gemeinden und Schulgemeinden<br />

haben die Möglichkeit, einerseits Beiträge<br />

zur Förderung ihrer Reformprojekte geltend<br />

zu machen. Anderseits können projektbedingte,<br />

finanzielle Zusatzkosten<br />

zumindest teilweise angerechnet und<br />

ausgeglichen werden. Voraussetzung dafür<br />

ist die vollständige und ordentliche<br />

Abrechnung dieser Aufwendungen durch<br />

die Gemeinde und Einreichung mit dem<br />

Gesuch.<br />

«Der Gemeindereformer hat<br />

die Aufgabe, die Gemeinden<br />

in ihren Reformprojekten<br />

zu unterstützen und sowohl<br />

die Durchsetzung kantonaler<br />

Interessen als auch die<br />

Anwendung der gesetzlichen<br />

Grundlagen sicherzustellen»<br />

Fördermöglichkeiten des Kantons<br />

Das Gemeindevereinigungsgesetz ermöglicht<br />

die Förderung von Vereinigungsprojekten<br />

in vier Kategorien:

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