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Sicherheitstechnische Anforderungen an die Errichtung und den ...

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6 Br<strong>an</strong>dschutz<br />

Außen am Betriebsgebäude ist mindestens ein Feuerlöscher mit 12 kg Pulver <strong>und</strong><br />

Schutzhaube für <strong>die</strong> Br<strong>an</strong>dklassen A, B <strong>und</strong> C nach DIN EN 3 gut sichtbar <strong>an</strong>zubringen,<br />

im Br<strong>an</strong>dfall leicht zu erreichen <strong>und</strong> betriebsbereit vorzuhalten.<br />

Bezüglich der Ausrüstung mit Feuerlöschern wird auf BGR 133 "Ausrüstung von Ar-<br />

beitsstätten mit Feuerlöschern" hingewiesen. Weitergehende Br<strong>an</strong>dschutzmaßnahmen<br />

(Vorschlag für <strong>den</strong> Inhalt eines Alarm- <strong>und</strong> Gefahrenabwehrpl<strong>an</strong>s siehe Anh<strong>an</strong>g 8) sind<br />

mit der regional <strong>und</strong> fachlich zuständigen Feuerwehrstelle abzustimmen.<br />

Aus Br<strong>an</strong>dschutzgrün<strong>den</strong> ist das Lagern von Motor-, Altölen <strong>und</strong> <strong>an</strong>deren brennbaren<br />

Stoffen in Mengen über 200 kg im BHKW-Raum unzulässig. Bei BHKW bis 50 kW elektrischer<br />

Leistung ist <strong>die</strong> Lagerung von bis zu 5.000 l Zündöl zulässig.

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