Veröffentlichungen - Investitionsbank Berlin
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Diese vom Senat beschlossenen Änderungen des Flächennutzungsplans<br />
<strong>Berlin</strong> und das Ergebnis der Prüfung der während<br />
der öffentlichen Auslegung fristgemäß vorgebrachten Anregungen<br />
können in der Zeit<br />
vom 9. August bis einschließlich 17. September 1999<br />
eingesehen werden:<br />
− bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz<br />
und Technologie, Am Köllnischen Park 3, 10179<br />
<strong>Berlin</strong> (Mitte)<br />
(Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag bis<br />
18 Uhr. Bei Gesprächsbedarf wird um Terminvereinbarung<br />
gebeten, Telefon: 90 25 - 13 57/13 83/13 84).<br />
Haben mehr als 50 Personen Anregungen mit im wesentlichen<br />
gleichen Inhalt vorgebracht, ersetzt diese Anzeige Einzelmitteilungen.<br />
Landeseinwohneramt <strong>Berlin</strong><br />
Öffentliche Versteigerung<br />
von verwahrten Fahrzeugen<br />
Bek. v. 16. 07. 1999 – LEA II B 215 –<br />
Telefon:90237-666/667oder90237-0<br />
intern9237-666/667<br />
Das Landeseinwohneramt <strong>Berlin</strong> ist im Besitz der nachfolgend<br />
aufgeführten Fahrzeuge.<br />
Die Fahrzeuge sind nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen<br />
und zum Teil nicht mehr fahrbereit. Fahrzeugschlüssel<br />
und Fahrzeugpapiere sind in der Regel ebenfalls nicht vorhanden.<br />
Die Fahrzeuge befinden sich auf den Abstellplätzen der<br />
Vertragsfirmen des Landeseinwohneramtes <strong>Berlin</strong>.<br />
Es ist beabsichtigt, die Fahrzeuge gemäß §§ 983 und 979 BGB<br />
öffentlich zu versteigern.<br />
Gemäß § 980 BGB werden die Empfangsberechtigten, das sind<br />
neben den Eigentümern alle diejenigen, die gegenüber dem<br />
Landeseinwohneramt <strong>Berlin</strong> ein Recht zum Besitz an der<br />
Sache nachweisen oder die Herausgabe aufgrund eines dinglichen<br />
Rechts verlangen können, hiermit aufgefordert, bis zum<br />
Versteigerungstermin ihre Rechte unter Angabe der Vorgangsnummer<br />
beim Landeseinwohneramt <strong>Berlin</strong>, Referat Verschiedene<br />
Ordnungsaufgaben, Zimmer 420 oder 421, Schleizer<br />
Straße 67, 13055 <strong>Berlin</strong> anzumelden.<br />
Personen, die ihre Rechte bei der oben genannten Dienststelle<br />
nachweisen, können die Fahrzeuge gegen Zahlung der entstandenen<br />
Gebühren und Kosten in Empfang nehmen.<br />
Falls die Rechte n i c h t angemeldet werden, werden die Fahrzeuge<br />
am 27. August 1999 um 14.30 Uhr<br />
im Dienstgebäude des Landeseinwohneramtes <strong>Berlin</strong>, Warteraum<br />
der Führerscheinstelle, 1. Etage, Puttkamerstraße 16–18,<br />
10958 <strong>Berlin</strong> öffentlich gemäß den nachfolgenden Versteigerungsbedingungen<br />
versteigert.<br />
Die Fahrzeuge können ausschließlich am 25. August 1999 und<br />
26. August 1999 jeweils in der Zeit von 10 bis 17 Uhr auf den<br />
Abstellplätzen unserer Vertragsfirmen besichtigt werden. Eine<br />
Auflistung, welches Fahrzeug sich auf welchem Abstellplatz<br />
befindet, kann gegen Gebühr erworben werden. Eine vorherige<br />
Besichtigung der Fahrzeuge ist untersagt. Es wird ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen, dass das Betreten der Abstellplätze auf<br />
<strong>Veröffentlichungen</strong><br />
eigene Gefahr geschieht und für etwaige Personen- oder Sachschäden<br />
keine Haftung übernommen wird. Eine gewaltsame<br />
Öffnung verschlossener Fahrzeuge ist nicht gestattet.<br />
Versteigerungsbedingungen des Landeseinwohneramtes <strong>Berlin</strong><br />
(II B 21) vom 16. Juli 1999<br />
1. Die Gegenstände werden im Namen und für Rechnung<br />
des Landeseinwohneramtes <strong>Berlin</strong> so versteigert, wie sie<br />
zur Zeit des Zuschlags beschaffen sind. Für Mängel jeglicher<br />
Art, auch soweit sie nicht ohne weiteres erkennbar<br />
sind, wird keine Haftung übernommen, denn durch die<br />
Besichtigungszeit ist allen Bietern ausreichend Gelegenheit<br />
geboten, sich von dem Zustand der Gegenstände zu<br />
überzeugen. Alle Angaben des mit der Versteigerung<br />
beauftragten Beamten oder anderer Mitarbeiter des<br />
Landeseinwohneramtes <strong>Berlin</strong> über Bezeichnungen,<br />
Zuschreibungen, Maß, Gewicht, Vollständigkeit usw.<br />
erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne<br />
jegliche Gewähr. Es liegt also im eigenen Interesse des<br />
Bieters, die Gegenstände vorher zu prüfen.<br />
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf<br />
eines Gebots kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer<br />
kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten<br />
oder den Zuschlag verweigern.<br />
Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen<br />
des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den<br />
Gegenstand neu ausbietet.<br />
3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.<br />
Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr<br />
unmittelbar auf den Ersteher über.<br />
Die Kaufgelder sind nach dem Zuschlag an den Versteigerer<br />
bar zu zahlen. Euroschecks werden nur bis zum Betrag<br />
von 400 DM angenommen. Ein Aufgeld wird vom Käufer<br />
nicht erhoben.<br />
4. Alle Ansprüche und Rechte des Landeseinwohneramtes<br />
<strong>Berlin</strong> kann der Versteigerer im Namen des Landeseinwohneramtes<br />
<strong>Berlin</strong> geltend machen. Erfüllungsort ist<br />
<strong>Berlin</strong>.<br />
5. Jeder Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen<br />
ist im Versteigerungsraum nicht gestattet.<br />
6. Jeder Ersteigerer erhält nach erfolgtem Zuschlag eine Versteigerungsbescheinigung,<br />
die Bezeichnung, Positionsnummer<br />
und den Preis der Sache trägt. Der Käufer ist verpflichtet,<br />
seinen Namen, Vornamen, sein Geburtsdatum<br />
und seine Anschrift anzugeben und diese Angaben durch<br />
ein Personaldokument (Personalausweis oder Pass) nachzuweisen.<br />
Die Angaben werden auf der Versteigerungsbescheinigung<br />
notiert und als Nachweis gespeichert.<br />
Holt der Käufer die von ihm ersteigerten Gegenstände<br />
nicht innerhalb der vier darauffolgenden Werktage (nach<br />
dem Versteigerungstag) bei der jeweiligen Vertragsfirma<br />
ab, so erlischt der Anspruch auf die ersteigerten Gegenstände.<br />
Ersteigerer von mehr als 10 Fahrzeugen haben<br />
6 Werktage Zeit für die Abholung der Fahrzeuge, gerechnet<br />
vom Tag nach der Versteigerung.<br />
Der Kaufpreis wird n i c h t zurückerstattet. Nicht abgeholte<br />
Fahrzeuge werden verschrottet.<br />
7. Der Aufenthalt im Versteigerungsraum sowie in allen<br />
Nebenräumen und auf den Abstellplätzen der jeweiligen<br />
Vertragsfirmen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und<br />
Personenschäden jeglicher Art haftet das Landeseinwohneramt<br />
<strong>Berlin</strong> nicht.<br />
ABl. Nr. 39 / 30. 07. 1999 b 2937