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Veröffentlichungen - Investitionsbank Berlin

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Diese vom Senat beschlossenen Änderungen des Flächennutzungsplans<br />

<strong>Berlin</strong> und das Ergebnis der Prüfung der während<br />

der öffentlichen Auslegung fristgemäß vorgebrachten Anregungen<br />

können in der Zeit<br />

vom 9. August bis einschließlich 17. September 1999<br />

eingesehen werden:<br />

− bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz<br />

und Technologie, Am Köllnischen Park 3, 10179<br />

<strong>Berlin</strong> (Mitte)<br />

(Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag bis<br />

18 Uhr. Bei Gesprächsbedarf wird um Terminvereinbarung<br />

gebeten, Telefon: 90 25 - 13 57/13 83/13 84).<br />

Haben mehr als 50 Personen Anregungen mit im wesentlichen<br />

gleichen Inhalt vorgebracht, ersetzt diese Anzeige Einzelmitteilungen.<br />

Landeseinwohneramt <strong>Berlin</strong><br />

Öffentliche Versteigerung<br />

von verwahrten Fahrzeugen<br />

Bek. v. 16. 07. 1999 – LEA II B 215 –<br />

Telefon:90237-666/667oder90237-0<br />

intern9237-666/667<br />

Das Landeseinwohneramt <strong>Berlin</strong> ist im Besitz der nachfolgend<br />

aufgeführten Fahrzeuge.<br />

Die Fahrzeuge sind nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen<br />

und zum Teil nicht mehr fahrbereit. Fahrzeugschlüssel<br />

und Fahrzeugpapiere sind in der Regel ebenfalls nicht vorhanden.<br />

Die Fahrzeuge befinden sich auf den Abstellplätzen der<br />

Vertragsfirmen des Landeseinwohneramtes <strong>Berlin</strong>.<br />

Es ist beabsichtigt, die Fahrzeuge gemäß §§ 983 und 979 BGB<br />

öffentlich zu versteigern.<br />

Gemäß § 980 BGB werden die Empfangsberechtigten, das sind<br />

neben den Eigentümern alle diejenigen, die gegenüber dem<br />

Landeseinwohneramt <strong>Berlin</strong> ein Recht zum Besitz an der<br />

Sache nachweisen oder die Herausgabe aufgrund eines dinglichen<br />

Rechts verlangen können, hiermit aufgefordert, bis zum<br />

Versteigerungstermin ihre Rechte unter Angabe der Vorgangsnummer<br />

beim Landeseinwohneramt <strong>Berlin</strong>, Referat Verschiedene<br />

Ordnungsaufgaben, Zimmer 420 oder 421, Schleizer<br />

Straße 67, 13055 <strong>Berlin</strong> anzumelden.<br />

Personen, die ihre Rechte bei der oben genannten Dienststelle<br />

nachweisen, können die Fahrzeuge gegen Zahlung der entstandenen<br />

Gebühren und Kosten in Empfang nehmen.<br />

Falls die Rechte n i c h t angemeldet werden, werden die Fahrzeuge<br />

am 27. August 1999 um 14.30 Uhr<br />

im Dienstgebäude des Landeseinwohneramtes <strong>Berlin</strong>, Warteraum<br />

der Führerscheinstelle, 1. Etage, Puttkamerstraße 16–18,<br />

10958 <strong>Berlin</strong> öffentlich gemäß den nachfolgenden Versteigerungsbedingungen<br />

versteigert.<br />

Die Fahrzeuge können ausschließlich am 25. August 1999 und<br />

26. August 1999 jeweils in der Zeit von 10 bis 17 Uhr auf den<br />

Abstellplätzen unserer Vertragsfirmen besichtigt werden. Eine<br />

Auflistung, welches Fahrzeug sich auf welchem Abstellplatz<br />

befindet, kann gegen Gebühr erworben werden. Eine vorherige<br />

Besichtigung der Fahrzeuge ist untersagt. Es wird ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass das Betreten der Abstellplätze auf<br />

<strong>Veröffentlichungen</strong><br />

eigene Gefahr geschieht und für etwaige Personen- oder Sachschäden<br />

keine Haftung übernommen wird. Eine gewaltsame<br />

Öffnung verschlossener Fahrzeuge ist nicht gestattet.<br />

Versteigerungsbedingungen des Landeseinwohneramtes <strong>Berlin</strong><br />

(II B 21) vom 16. Juli 1999<br />

1. Die Gegenstände werden im Namen und für Rechnung<br />

des Landeseinwohneramtes <strong>Berlin</strong> so versteigert, wie sie<br />

zur Zeit des Zuschlags beschaffen sind. Für Mängel jeglicher<br />

Art, auch soweit sie nicht ohne weiteres erkennbar<br />

sind, wird keine Haftung übernommen, denn durch die<br />

Besichtigungszeit ist allen Bietern ausreichend Gelegenheit<br />

geboten, sich von dem Zustand der Gegenstände zu<br />

überzeugen. Alle Angaben des mit der Versteigerung<br />

beauftragten Beamten oder anderer Mitarbeiter des<br />

Landeseinwohneramtes <strong>Berlin</strong> über Bezeichnungen,<br />

Zuschreibungen, Maß, Gewicht, Vollständigkeit usw.<br />

erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne<br />

jegliche Gewähr. Es liegt also im eigenen Interesse des<br />

Bieters, die Gegenstände vorher zu prüfen.<br />

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf<br />

eines Gebots kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer<br />

kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten<br />

oder den Zuschlag verweigern.<br />

Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen<br />

des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den<br />

Gegenstand neu ausbietet.<br />

3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.<br />

Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr<br />

unmittelbar auf den Ersteher über.<br />

Die Kaufgelder sind nach dem Zuschlag an den Versteigerer<br />

bar zu zahlen. Euroschecks werden nur bis zum Betrag<br />

von 400 DM angenommen. Ein Aufgeld wird vom Käufer<br />

nicht erhoben.<br />

4. Alle Ansprüche und Rechte des Landeseinwohneramtes<br />

<strong>Berlin</strong> kann der Versteigerer im Namen des Landeseinwohneramtes<br />

<strong>Berlin</strong> geltend machen. Erfüllungsort ist<br />

<strong>Berlin</strong>.<br />

5. Jeder Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen<br />

ist im Versteigerungsraum nicht gestattet.<br />

6. Jeder Ersteigerer erhält nach erfolgtem Zuschlag eine Versteigerungsbescheinigung,<br />

die Bezeichnung, Positionsnummer<br />

und den Preis der Sache trägt. Der Käufer ist verpflichtet,<br />

seinen Namen, Vornamen, sein Geburtsdatum<br />

und seine Anschrift anzugeben und diese Angaben durch<br />

ein Personaldokument (Personalausweis oder Pass) nachzuweisen.<br />

Die Angaben werden auf der Versteigerungsbescheinigung<br />

notiert und als Nachweis gespeichert.<br />

Holt der Käufer die von ihm ersteigerten Gegenstände<br />

nicht innerhalb der vier darauffolgenden Werktage (nach<br />

dem Versteigerungstag) bei der jeweiligen Vertragsfirma<br />

ab, so erlischt der Anspruch auf die ersteigerten Gegenstände.<br />

Ersteigerer von mehr als 10 Fahrzeugen haben<br />

6 Werktage Zeit für die Abholung der Fahrzeuge, gerechnet<br />

vom Tag nach der Versteigerung.<br />

Der Kaufpreis wird n i c h t zurückerstattet. Nicht abgeholte<br />

Fahrzeuge werden verschrottet.<br />

7. Der Aufenthalt im Versteigerungsraum sowie in allen<br />

Nebenräumen und auf den Abstellplätzen der jeweiligen<br />

Vertragsfirmen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und<br />

Personenschäden jeglicher Art haftet das Landeseinwohneramt<br />

<strong>Berlin</strong> nicht.<br />

ABl. Nr. 39 / 30. 07. 1999 b 2937

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