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Veröffentlichungen - Investitionsbank Berlin

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2<br />

Anlage 1<br />

zu Nummer 4 Abs. 5<br />

Nummer 12 Abs. 1<br />

Nummer 13<br />

Förderungskonditionen<br />

<strong>Veröffentlichungen</strong><br />

Darlehenshöhe je m2 förderungsfähige Wohnfläche 4 000 DM<br />

bei Ausbau und Erweiterung Darlehenshöhe je m2 förderungsfähige Wohnfläche 3 200 DM<br />

Überschreitung der Anfangszins in % p. a. Zinsanhebung um Tilgung in % p. a. Förderungslaufzeit<br />

Einkommensgrenze des § 25 0,5 % p. a. in Jahren<br />

II. WoBauG in % Zeitabstände in Jahren<br />

Bis 30 2,0 ab 7. Jahr 1,5 20<br />

über 30 bis 50 2,3 danach 1,5 16<br />

über 50 bis 70 3,1 alle 1,5 14<br />

über 70 bis 90 3,8 3 Jahre 1,5 12<br />

1 Der Anfangszins senkt sich um jeweils 0,5 % für jedes im Haushalt lebende Kind gemäß Nummer 4 Abs. 6.<br />

2 Neben diesem Zins erhebt die IBB einen Verwaltungskostenbeitrag (VKB) von 0,5 % p. a.<br />

3 Das Darlehen wird zu 98 % ausgezahlt.<br />

Anlage 2<br />

zu Nummer 16<br />

Kostenobergrenzen<br />

Bauvorhaben sind förderungsfähig, wenn folgende Kostenobergrenzen eingehalten werden:<br />

Eigentumswohnung Reihenmittelhaus Reihenendhaus Freistehendes<br />

in Mehrfamilienhäusern Doppelhaushälfte Eigenheim<br />

Zweifamilienhaus<br />

Kosten des Bauwerks<br />

Gruppe 3 DIN 276/1981<br />

nicht unterkellerte Objekte 2 100 DM/m 2 Wfl. 2 100 DM/m 2 Wfl. 2 200 DM/m 2 Wfl. 2 400 DM/m 2 Wfl.<br />

Kosten des Bauwerks<br />

Gruppe 3 DIN 276/1981<br />

Unterkellerte Objekte 2 500 DM/m 2 Wfl. 2 600 DM/m 2 Wfl. 2 700 DM/m 2 Wfl. 2 900 DM/m 2 Wfl.<br />

Bei Überschreitung der Kostenobergrenzen des Bauwerks wird<br />

das Förderungsdarlehen reduziert. Bei einer Überschreitung<br />

der Kostenobergrenze des Bauwerks um mehr als 300 DM/m 2<br />

Wfl. und bei Erwerb des Grundstücks zu einem Preis über dem<br />

Bodenrichtwert ist die Förderung des Bauwerks ausgeschlossen.<br />

Überschreitung der Kostenobergrenze<br />

in DM/m 2 Wfl.<br />

bis zu 100 DM 150 DM<br />

bis zu 200 DM 300 DM<br />

bis zu 300 DM 450 DM<br />

Darlehenskürzung in DM/m 2<br />

förderungsfähige Wfl.<br />

Die Kosten für Außenanlagen und Baunebenkosten einschließlich<br />

der Kosten für Architekten, Ingenieure und Finanzierung<br />

(Gruppe 4–7 DIN 276/1981) sind nachzuweisen. Überhöhte<br />

Nebenkosten führen zur Ablehnung des Förderungsantrages.<br />

Die berücksichtigungsfähigen Grundstückskosten können bei<br />

Bauvorhaben in städtebaulichen Entwicklungs- und Vertragsgebieten<br />

überschritten werden. Die nach Nummer 7 der Richtlinien<br />

für zusätzliche ökologische Baumaßnahmen der IBB<br />

nachgewiesenen Kosten werden gesondert berücksichtigt und<br />

sind nicht Gegenstand der Kostenobergrenze.<br />

ABl. Nr. 39 / 30. 07. 1999 b 2921

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