Die richtige Strategie für Ihr Unternehmen - E-Commerce Magazin
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lich vor, dass bei fehlender Belehrung die<br />
Widerrufsfrist drei Monate nach Vertragserfüllung<br />
abläuft. Doch weder von der<br />
verbindlichen Regelung <strong>für</strong> alle Mitgliedstaaten<br />
noch von der <strong>für</strong> <strong>Unternehmen</strong><br />
komfortabel kurzen Frist bleibt nach der<br />
Änderung durch das EU-Parlament viel<br />
übrig: Ohne Widerrufsbelehrung wird die<br />
Widerrufsfrist um ein Jahr nach Ablauf<br />
der ursprünglichen Frist verlängert. <strong>Die</strong><br />
Mitgliedstaaten dürfen auch einen späteren<br />
Ablauf der Widerrufsfrist bestimmen.<br />
Es kommt zu keiner Vereinheitlichung.<br />
> WIDERRUF<br />
Der Richtlinienvorschlag sieht eine einheitliche<br />
Widerrufsfrist von 14 Tagen vor,<br />
was der derzeitigen deutschen Regelung<br />
entspricht. Im europäischen Geschäftsverkehr<br />
würde dies den bürokratischen<br />
Aufwand bei der Überwachung der Widerrufsfristen<br />
verringern. Während deutsche<br />
Verbraucher derzeit auch ohne ausdrückliche<br />
Erklärung durch Rücksendung der<br />
Ware widerrufen können, ist im geänderten<br />
Richtlinienvorschlag eine „unmissverständliche“<br />
Erklärung begleitend zur<br />
Rücksendung vorgesehen. Den Unternehmer<br />
soll wiederum die Pflicht treffen,<br />
den Eingang des Widerrufs unverzüglich<br />
per E-Mail zu bestätigen.<br />
> RÜCKSENDEKOSTEN UND<br />
WEITERE WIDERRUFSFOLGEN<br />
Bei den Rücksendekosten sah es nach<br />
dem Richtlinienvorschlag zunächst nach<br />
einer Erleichterung <strong>für</strong> deutsche <strong>Unternehmen</strong><br />
aus. Bisher sind in Deutschland<br />
die Rücksendekosten nach ausgeübtem<br />
Widerruf vom Verkäufer zu tragen. Nur<br />
wenn eine Ware im Wert von bis zu 40<br />
Euro zurückgeschickt wird, können die<br />
Kosten dem Verbraucher vertraglich auferlegt<br />
werden. <strong>Die</strong> Kommission wollte<br />
die Kosten der Rücksendung nach einem<br />
Widerruf grundsätzlich auf den Verbraucher<br />
abwälzen. Dem Europäischen<br />
Parlament ging das zu weit. Nun soll der<br />
Verkäufer die Kosten tragen, wenn der<br />
Warenwert der Rücksendung 40 Euro<br />
übersteigt; bei einem Warenwert unter<br />
40 Euro trägt sie der Käufer. Immerhin:<br />
Bei der Umsetzung dieser Bestimmung<br />
könnten <strong>Unternehmen</strong> in ihren AGB auf<br />
die Rücksendekostenklausel zu Lasten<br />
des Verbrauchers verzichten. Damit würde<br />
ein lbeliebter Gegenstand von Abmahnungen<br />
entfallen. Derzeit haben<br />
<strong>Unternehmen</strong> bis zu 30 Tage nach dem<br />
Widerruf Zeit, um die Erstattung von bereits<br />
geleisteten Zahlungen an den Verbraucher<br />
vorzunehmen. <strong>Die</strong>se Erstattungsfrist<br />
soll nur noch 14 Tage betragen.<br />
Im Gegenzug sollen <strong>Unternehmen</strong> den<br />
Betrag erst erstatten müssen, wenn die<br />
Ware an sie zurückgesandt wurde oder<br />
der Verbraucher eine solche Rücksendung<br />
nachweist.<br />
> LIEFERPFLICHT IN ALLE<br />
MITGLIEDSTAATEN<br />
Ebenfalls neu ist, dass ein im Fernabsatz<br />
geschlossener Vertrag den Anbieter<br />
zur Lieferung oder Erbringung seiner<br />
<strong>Die</strong>nstleistung in anderen Mitgliedstaaten<br />
verpflichten soll. Bisher können <strong>Unternehmen</strong>,<br />
die Waren im Fernabsatz<br />
anbieten, sich auf die Lieferung in bestimmte<br />
Länder beschränken. Bei Umsetzung<br />
des jetzigen Richtlinienentwurfs<br />
wäre dies nicht mehr möglich.<br />
Vielmehr könnte der Verbraucher nach<br />
Vertragsschluss die Lieferung der Ware<br />
oder die Erbringung einer <strong>Die</strong>nstleistung<br />
in einem anderen Mitgliedstaat verlangen.<br />
<strong>Die</strong>s allerdings unter der Voraussetzung,<br />
dass es <strong>für</strong> Unternehmer technisch<br />
möglich ist und der Verbraucher<br />
die Mehrkosten übernimmt. <strong>Unternehmen</strong><br />
droht also ein Klagerisiko in EU-<br />
Mitgliedstaaten, in die sie im Grunde<br />
nicht liefern wollen, nun aber müssen.<br />
Vor allem kleine <strong>Unternehmen</strong> trifft die<br />
Zersplitterung zusammen mit dem Risiko<br />
der Verwicklung in einen Rechtsstreit<br />
in einer fremden Rechtordnung schwer.<br />
> VERKÄUFE IM FERNABSATZ<br />
Für Verkäufe im Fernabsatz wird es voraussichtlich<br />
eine Verpflichtung der Verkäufer<br />
geben, Warenbestellungen binnen<br />
30 Tagen nach Vertragsschluss beim Be-<br />
steller abzuliefern. Erfolgt dies nicht,<br />
kann der Verbraucher die Rückzahlung<br />
der Zahlungssumme innerhalb einer Woche<br />
verlangen.<br />
> VERTRAGSKLAUSELN<br />
Schließlich enthält der Richtlinienentwurf<br />
in den Anhängen Beispiele von vorformulierten<br />
Vertragsklauseln, die im Verkehr<br />
mit Verbrauchern missbräuchlich sind<br />
oder als missbräuchlich gelten, etwa Haftungsbeschränkungen<br />
bei Personenschä-<br />
Markus von Fuchs_<br />
(LL.M.) ist Partner und Rechtsanwalt.<br />
Cordula Panke_<br />
(LL.M.) ist Rechtsanwältin.<br />
Beide sind im Bereich gewerblicher Rechtsschutz,<br />
IT-Recht, Internet und E-Business der Kanzlei SKW<br />
Schwarz Rechtsanwälte in Berlin tätig.<br />
den oder ein einseitiger Änderungsvorbehalt.<br />
<strong>Die</strong>s ähnelt der AGB-Kontrolle im<br />
deutschen Recht.<br />
Von der ursprünglichen Ambition, die<br />
Rechtslage beim Fernabsatz europaweit<br />
anzugleichen, ist das EU-Parlament wieder<br />
abgerückt. Gerade <strong>für</strong> kleine und mittlere<br />
<strong>Unternehmen</strong>, die grenzüberschreitend<br />
Handel betreiben, wäre eine vollständige<br />
oder wenigstens weitergehende<br />
Vereinheitlichung im Sinne von mehr<br />
Rechtssicherheit wünschenswert gewesen.<br />
Noch problematischer als <strong>für</strong> den Internethandel<br />
mit Waren ist die Anwendung<br />
des Richtlinienentwurfs <strong>für</strong> die zunehmende<br />
Vertragsanbahnung von <strong>Die</strong>nstleistungen<br />
im Internet. Hier sieht der Richtlinienentwurf<br />
teils unpassende oder<br />
schwer praktikable Regelungen vor. ■<br />
> Kennziffer: ecm22263<br />
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