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Die richtige Strategie für Ihr Unternehmen - E-Commerce Magazin

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lich vor, dass bei fehlender Belehrung die<br />

Widerrufsfrist drei Monate nach Vertragserfüllung<br />

abläuft. Doch weder von der<br />

verbindlichen Regelung <strong>für</strong> alle Mitgliedstaaten<br />

noch von der <strong>für</strong> <strong>Unternehmen</strong><br />

komfortabel kurzen Frist bleibt nach der<br />

Änderung durch das EU-Parlament viel<br />

übrig: Ohne Widerrufsbelehrung wird die<br />

Widerrufsfrist um ein Jahr nach Ablauf<br />

der ursprünglichen Frist verlängert. <strong>Die</strong><br />

Mitgliedstaaten dürfen auch einen späteren<br />

Ablauf der Widerrufsfrist bestimmen.<br />

Es kommt zu keiner Vereinheitlichung.<br />

> WIDERRUF<br />

Der Richtlinienvorschlag sieht eine einheitliche<br />

Widerrufsfrist von 14 Tagen vor,<br />

was der derzeitigen deutschen Regelung<br />

entspricht. Im europäischen Geschäftsverkehr<br />

würde dies den bürokratischen<br />

Aufwand bei der Überwachung der Widerrufsfristen<br />

verringern. Während deutsche<br />

Verbraucher derzeit auch ohne ausdrückliche<br />

Erklärung durch Rücksendung der<br />

Ware widerrufen können, ist im geänderten<br />

Richtlinienvorschlag eine „unmissverständliche“<br />

Erklärung begleitend zur<br />

Rücksendung vorgesehen. Den Unternehmer<br />

soll wiederum die Pflicht treffen,<br />

den Eingang des Widerrufs unverzüglich<br />

per E-Mail zu bestätigen.<br />

> RÜCKSENDEKOSTEN UND<br />

WEITERE WIDERRUFSFOLGEN<br />

Bei den Rücksendekosten sah es nach<br />

dem Richtlinienvorschlag zunächst nach<br />

einer Erleichterung <strong>für</strong> deutsche <strong>Unternehmen</strong><br />

aus. Bisher sind in Deutschland<br />

die Rücksendekosten nach ausgeübtem<br />

Widerruf vom Verkäufer zu tragen. Nur<br />

wenn eine Ware im Wert von bis zu 40<br />

Euro zurückgeschickt wird, können die<br />

Kosten dem Verbraucher vertraglich auferlegt<br />

werden. <strong>Die</strong> Kommission wollte<br />

die Kosten der Rücksendung nach einem<br />

Widerruf grundsätzlich auf den Verbraucher<br />

abwälzen. Dem Europäischen<br />

Parlament ging das zu weit. Nun soll der<br />

Verkäufer die Kosten tragen, wenn der<br />

Warenwert der Rücksendung 40 Euro<br />

übersteigt; bei einem Warenwert unter<br />

40 Euro trägt sie der Käufer. Immerhin:<br />

Bei der Umsetzung dieser Bestimmung<br />

könnten <strong>Unternehmen</strong> in ihren AGB auf<br />

die Rücksendekostenklausel zu Lasten<br />

des Verbrauchers verzichten. Damit würde<br />

ein lbeliebter Gegenstand von Abmahnungen<br />

entfallen. Derzeit haben<br />

<strong>Unternehmen</strong> bis zu 30 Tage nach dem<br />

Widerruf Zeit, um die Erstattung von bereits<br />

geleisteten Zahlungen an den Verbraucher<br />

vorzunehmen. <strong>Die</strong>se Erstattungsfrist<br />

soll nur noch 14 Tage betragen.<br />

Im Gegenzug sollen <strong>Unternehmen</strong> den<br />

Betrag erst erstatten müssen, wenn die<br />

Ware an sie zurückgesandt wurde oder<br />

der Verbraucher eine solche Rücksendung<br />

nachweist.<br />

> LIEFERPFLICHT IN ALLE<br />

MITGLIEDSTAATEN<br />

Ebenfalls neu ist, dass ein im Fernabsatz<br />

geschlossener Vertrag den Anbieter<br />

zur Lieferung oder Erbringung seiner<br />

<strong>Die</strong>nstleistung in anderen Mitgliedstaaten<br />

verpflichten soll. Bisher können <strong>Unternehmen</strong>,<br />

die Waren im Fernabsatz<br />

anbieten, sich auf die Lieferung in bestimmte<br />

Länder beschränken. Bei Umsetzung<br />

des jetzigen Richtlinienentwurfs<br />

wäre dies nicht mehr möglich.<br />

Vielmehr könnte der Verbraucher nach<br />

Vertragsschluss die Lieferung der Ware<br />

oder die Erbringung einer <strong>Die</strong>nstleistung<br />

in einem anderen Mitgliedstaat verlangen.<br />

<strong>Die</strong>s allerdings unter der Voraussetzung,<br />

dass es <strong>für</strong> Unternehmer technisch<br />

möglich ist und der Verbraucher<br />

die Mehrkosten übernimmt. <strong>Unternehmen</strong><br />

droht also ein Klagerisiko in EU-<br />

Mitgliedstaaten, in die sie im Grunde<br />

nicht liefern wollen, nun aber müssen.<br />

Vor allem kleine <strong>Unternehmen</strong> trifft die<br />

Zersplitterung zusammen mit dem Risiko<br />

der Verwicklung in einen Rechtsstreit<br />

in einer fremden Rechtordnung schwer.<br />

> VERKÄUFE IM FERNABSATZ<br />

Für Verkäufe im Fernabsatz wird es voraussichtlich<br />

eine Verpflichtung der Verkäufer<br />

geben, Warenbestellungen binnen<br />

30 Tagen nach Vertragsschluss beim Be-<br />

steller abzuliefern. Erfolgt dies nicht,<br />

kann der Verbraucher die Rückzahlung<br />

der Zahlungssumme innerhalb einer Woche<br />

verlangen.<br />

> VERTRAGSKLAUSELN<br />

Schließlich enthält der Richtlinienentwurf<br />

in den Anhängen Beispiele von vorformulierten<br />

Vertragsklauseln, die im Verkehr<br />

mit Verbrauchern missbräuchlich sind<br />

oder als missbräuchlich gelten, etwa Haftungsbeschränkungen<br />

bei Personenschä-<br />

Markus von Fuchs_<br />

(LL.M.) ist Partner und Rechtsanwalt.<br />

Cordula Panke_<br />

(LL.M.) ist Rechtsanwältin.<br />

Beide sind im Bereich gewerblicher Rechtsschutz,<br />

IT-Recht, Internet und E-Business der Kanzlei SKW<br />

Schwarz Rechtsanwälte in Berlin tätig.<br />

den oder ein einseitiger Änderungsvorbehalt.<br />

<strong>Die</strong>s ähnelt der AGB-Kontrolle im<br />

deutschen Recht.<br />

Von der ursprünglichen Ambition, die<br />

Rechtslage beim Fernabsatz europaweit<br />

anzugleichen, ist das EU-Parlament wieder<br />

abgerückt. Gerade <strong>für</strong> kleine und mittlere<br />

<strong>Unternehmen</strong>, die grenzüberschreitend<br />

Handel betreiben, wäre eine vollständige<br />

oder wenigstens weitergehende<br />

Vereinheitlichung im Sinne von mehr<br />

Rechtssicherheit wünschenswert gewesen.<br />

Noch problematischer als <strong>für</strong> den Internethandel<br />

mit Waren ist die Anwendung<br />

des Richtlinienentwurfs <strong>für</strong> die zunehmende<br />

Vertragsanbahnung von <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

im Internet. Hier sieht der Richtlinienentwurf<br />

teils unpassende oder<br />

schwer praktikable Regelungen vor. ■<br />

> Kennziffer: ecm22263<br />

www.e-commerce-magazin.de 04/11 e-commerce-magazin 43

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