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Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) (gem ... - Ilmebahn GmbH

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e) Z-Schlüssel<br />

Es sind zwei Z-Schlüssel für die Strecke Einbeck Mitte – Einbeck Salzderhelden vorhanden.<br />

Während der Betriebsruhe werden alle Z-Schlüssel im BW am Schlüsselbrett aufbewahrt.<br />

Der Z-Schlüssel wir für die Dauer der Betriebszeit vom technischen Leiter (2. stellv. EBL)<br />

dem Lokrangierführer/Rangierbegleiter/Zugführer bei Beginn der Fahrt ausgehändigt.<br />

Für die Möglichkeit des Einsatzes einer zweiten Zugeinheit/Rangierabteilung wird ein weitere<br />

Z-Schlüssel im BW vorgehalten.<br />

Auf die besondere DA für das Betriebswerk Einbeck Mitte, ab Seite 18, wird verwiesen.<br />

Wie sich aus der vorstehenden Darstellung der Weichen und Gleissperren in den Bahnhöfen<br />

und auf der freien Stecke ergibt, ist das Streckengleis im gesamten Streckenbereich Einbeck<br />

Mitte – Einbeck Salzderhelden frei und der Fahrweg gesichert, wenn der Z-Schlüssel im BW<br />

ordnungs<strong>gem</strong>äß verwahrt ist.<br />

In dringenden Notfällen kann daher mit Zustimmung des örtlichen Betriebsleiters auch während<br />

der Betriebsruhe der <strong>Ilmebahn</strong> die Strecke von Dritten befahren werden. Eine solche<br />

Fahrt muss wie eine Zugfahrt behandelt und ggf. ein Lotse gestellt werden.<br />

Der Z-Schlüssel wird dafür von der Verwaltung/öBL zur Verfügung gestellt. Vorher ist das<br />

Vorhandensein der 2 Z-Schlüssel im Betriebswerk zu prüfen.<br />

Einfahrt, Ausfahrt und Durchfahrt von Zügen (Fahrdienstliche Zugfahrten sind nur zwischen<br />

Einbeck Mitte und Einbeck Salzderhelden möglich!)<br />

Wenn bei Gleisbauarbeiten der Ausführende von dem vorzeitigen Ablassen einer Zugeinheit<br />

nicht rechtzeitig verständigt werden kann, muss der Zug einen Befehl/schriftliche Weisung<br />

lfd. Nr. 9 Grund 20 Geschwindigkeit 10 km/h nach Anlage 10 FV-NE erhalten. Nicht gestattet<br />

ist das vorzeitige Ablassen eines Zuges, wenn angezeigt worden ist, dass am Fahrgleis<br />

des Zuges umfassende Arbeiten durchgeführt werden (FV-NE 17(5)).<br />

Bei Einsatz von Gleisbaumaschinen, Schneeräumungsrotten u.a. ist der Aufsichtsführende<br />

vor Ort über alle Zug- und Rangierfahrten rechtzeitig zu verständigen. Sofern kein Sicherungsposten<br />

gestellt wird, sind alle Zugeinheiten durch einen Befehl/schriftliche Weisung lfd.<br />

Nr. 9 Grund 1 oder 2 nach Anlage 10 FV-NE zu unterrichten. Bei unsichti<strong>gem</strong> Wetter ist der<br />

Einsatz von Gleisbaumaschinen nur bei Sperrung der Strecke gestattet.<br />

Der Abfahrauftrag für Rangierfahrten aus dem Bahnhof Einbeck Mitte für Fahrten in Richtung<br />

Juliusmühle durch den Zugführer darf erst erteilt werden, wenn vorher der Schlüsselschalter<br />

(ET) der BÜSTRA Ostertor eingeschaltet worden ist (FV-NE 17 (8)).<br />

Umgekehrt darf der Schlüsselschalter erst bedient werden, wenn die Rangierabteilung tatsächlich<br />

einfahrbereit ist.<br />

Nachschieben von Zügen und Rangierabteilungen<br />

Eine von der Spitze aus geführte Zugeinheit darf mit Zustimmung des Eisenbahnbetriebsleiters<br />

oder örtlichen Betriebsleiters höchstens von einem Tfz nachgeschoben werden (FV-NE<br />

10 (14)).<br />

Das nachschiebende Tfz ist fest mit der Zugeinheit zu kuppeln und an die durchgehende<br />

Bremse anzuschließen. Hat das zweite Triebfahrzeug eine Zugeinheit nachgeschoben und<br />

kehrt vor dem Zug zurück, ist es als zweite Zugeinheit mit allen sich daraus ergebenen Folgen<br />

zu behandeln.<br />

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