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Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) (gem ... - Ilmebahn GmbH

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Prüfung des Fahrweges<br />

Der Lokrangierführer ist dafür verantwortlich, dass beim Verlassen des Bahnhof Einbeck<br />

Mitte der Zugführerschlüssel in seinem Besitz ist und damit die Weichen und Gleissperren in<br />

der für die nächste Zugfahrt gültigen Lage verschlossen sind und der Fahrweg einschließlich<br />

Durchrutschweg frei ist (FV-NE 14 (1-3)). In der Regel werden alle Züge durch einen<br />

Lokrangierführer gefahren.<br />

Bei Einsatz einer zweiten Zugeinheit muss der erste Zugführer der vorausgefahrenen Einheit<br />

oder einer Einheit die sich im Gebiet der DB AG befindet verständigt werden. Das setzt voraus,<br />

dass sich die erste Zugeinheit im Bahnhof Einbeck Mitte oder Einbeck Salzderhelden<br />

oder im Betriebswerk befindet. In einem solchen Fall darf die zweite Zugeinheit vom Zugleiter<br />

aber erst angenommen werden, wenn die erste Zugeinheit das durchgehende Streckengleis<br />

– Hauptgleis – frei<strong>gem</strong>acht hat und der Zug grenzzeichenfrei in einem dafür zugelassenen<br />

anderen Gleis steht. Für die Fahrwegprüfung ist der Zugführer/Lokrangierführer der ersten<br />

Zugeinheit verantwortlich.<br />

Weichen und Gleissperren<br />

a) Bahnhof Einbeck Salzderhelden<br />

Alle Weichen und Gleissperren werden vom Fahrdienstleiter des Stellwerkes Eif fernbedient.<br />

Es gelten die örtlichen Richtlinien der DB AG.<br />

b) Bahnhof Einbeck Mitte<br />

Die Grenze des Bahnhofs sind die beiderseitigen Trapeztafeln. Alle Zugfahrten aus Richtung<br />

Einbeck Salzderhelden enden an der H-Tafel in Gleis 1!<br />

Gleis 1 ist das Hauptgleis. Die im Fahrweg dieses Gleises liegenden Weichen und die dem<br />

Flankenschutz dienende zugehörige Gleissperre sowie die Schutzweiche im Ostteil des<br />

Bahnhofes (Richtung Einbeck Salzderhelden) sind durch Weichen bzw. Riegelschlösser in<br />

Folgeabhängigkeit verschlossen und die Schlüssel in einem Schlüsselwerk festgelegt.<br />

Im Westteil des Bahnhofs (Richtung Juliusmühle) ist die Weiche 5 nicht verschlossen und<br />

hat keine Grundstellung.<br />

c) Anschlussgleis Heidemann-Werke in Einbeck<br />

Die im Bahnhofsgleis liegende Weiche und die dem Flankenschutz dienende zugehörige<br />

Gleissperre der oben genannten Anschlussgleise sind durch Handverschluss in Folgeabhängigkeit<br />

gesichert.<br />

Der Verschluss wird gelöst durch das die Gleissperre in aufliegender Stellung verschließende<br />

Riegelschloss. Es hat die Schlüsselform Z.<br />

Der Schlüssel wird solange in der Gleissperre festgelegt, bis die Weichen auf dem geraden<br />

Strang – Grundstellung – verschlossen ist. Der dadurch freiwerdende Schlüssel des Weichenschlosses<br />

schließt die in abliegender Stellung verriegelte Gs frei. Der Anschluss ist gesperrt.<br />

d) Betriebswerk in Einbeck<br />

Zum Betriebswerk wird auf die besondere DA verwiesen (<strong>SbV</strong> ab S. 18).<br />

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