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Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) (gem ... - Ilmebahn GmbH

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3. Abschnitt, Zugfahrdienst<br />

Zugpersonal<br />

Zum Erwerb der Streckenerkenntnis ist mindestens eine Belehrungsfahrt in jeder Richtung<br />

sowohl bei Tage, als auch in der Dunkelheit auszuführen (FV-NE 31 (2)).<br />

Zugeinheiten dürfen ohne Zub verkehren, wenn die Tfz mit Sifa ausgerüstet sind. Die Sifa<br />

muss betriebsbereit sein.<br />

Wird die Sifa während der Fahrt unbrauchbar und kann ein Beimann nicht sofort gestellt<br />

werden, so darf der Zug mit höchstens 25 km/h zum Betriebswerk zurückfahren.<br />

Für Lz mit hochliegendem Führerstand und betriebsbereiter Sifa wird die einmännige Besetzung<br />

zugelassenen.<br />

Die <strong>Ilmebahn</strong> Tfz werden in der Regel einmännig durch einen Tf gefahren und teilweise im<br />

Rangierbetrieb funkferngesteuert. Es ist durch den Tf/Lrf die entsprechende Anweisung vom<br />

02.08.2004 zu beachten. Der Dieseltriebwagen der <strong>Ilmebahn</strong> wird durch einen Triebfahrzeugführer<br />

gefahren.<br />

Der Geschäftsführer, EBL, öBL und technische Leiter sowie ihre ständigen Vertreter sind<br />

ohne schriftliche Erlaubnis zur Mitfahrt auf den Triebfahrzeugen berechtigt.<br />

Auf dem Tfz sollen in der Regel nicht mehr als 2 Personen gleichzeitig mitfahren. In außergewöhnlichen<br />

Fällen darf die Zahl mit Genehmigung überschritten werden (FV-NE 31 (9)).<br />

Dritte dürfen nicht auf dem Führerstand mitgenommen werden.<br />

Bilden der Züge<br />

Nach der Streckenklasse C 2 beträgt die höchstzulässige Achslast 20 t und die Meterlast 6,4<br />

t/m.<br />

Wagen mit leicht feuerfangender Ladung sollen nach Möglichkeit an den Schluss des Zuges<br />

gesetzt werden (FV-NE 32 (6)).<br />

Wagen mit LÜ-Sendungen dürfen nur in Zügen eingestellt werden, wenn der EBL oder der<br />

öBL die für die Beförderung notwendigen Weisungen herausgegeben hat (FV-NE 32 (7)).<br />

Die LÜ-Anordnung der DB AG und die Bestimmungen der Anlage 17 der FV-NE sind zu beachten.<br />

Fahrgeschwindigkeiten<br />

Bei der <strong>Ilmebahn</strong> gelten die Bestimmungen für den Zugleitbetrieb. Die Höchstgeschwindigkeit<br />

auf der Strecke Einbeck Salzderhelden – Einbeck Mitte beträgt 50 km/h, nur hier finden<br />

fahrdienstliche Zugfahrten statt. Auf der Strecke Einbeck Mitte – Juliusmühle beträgt die<br />

Höchstgeschwindigkeit 25 km/h. Die Strecke ist ein Rangier-/ Bahnhofsgleis, es sind nur<br />

Rangierfahrten zugelassen.<br />

Streckenabschnitte, in denen die Geschwindigkeit zu ermäßigen ist, sind durch Langsamfahr-/Geschwindigkeitssignale<br />

(Lf) gekennzeichnet.<br />

Im Streckenabschnitt der Leinebrücke km 1,134, der Leineflutbrücke km 1,369 und der Ilmebrücke<br />

km 2,088 ist die Geschwindigkeit ständig auf max. 30 kn/h herabgesetzt. Entsprechende<br />

Signale sind vorhanden. Für Ein- und Ausfahrten in Einbeck Salzderhelden aus/in<br />

Richtung Einbeck Mitte gilt die Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h.<br />

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