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Vortrag Ulrike Dzengel.pdf - Der VdK

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„Patientenrechte - Patientenrechtegesetz“<br />

Referentin:<br />

<strong>Ulrike</strong> <strong>Dzengel</strong><br />

<strong>Ulrike</strong> <strong>Dzengel</strong><br />

UPD Beratungsstelle Leipzig<br />

Träger: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.<br />

g<br />

Sozialverband <strong>VdK</strong> Sachsen e.V.


Patientenrechte und das neue „Patientenrechtegesetz<br />

Patientenrechtegesetz“<br />

Was ist in dem neuen Patientenrechtegesetz geregelt?<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 2


„Patientenrechtegesetz“<br />

„Patientenrechtegesetz<br />

Was ist in dem neuen Patientenrechtegesetz geregelt?<br />

➜ Behandlungsvertrag<br />

➜ Informations- und Aufklärungspflichten<br />

➜ Dokumentationspflicht und Einsichtsrecht<br />

➜ Beweislast bei Behandlungsfehlern<br />

➜ Unterstützung der Kassen bei Behandlungsfehlern<br />

Patientenrechte<br />

➜ Schnellere Entscheidungen über Leistungsanträge durch die Kassen<br />

➜ Widerruf der Beitrittserklärung g zu besonderen Versorgungsformen<br />

g g<br />

(z.B. Hausarztvertrag)<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 3


Behandlungsvertrag<br />

Vertragstypische g yp Pflichten (§ (§ 630a BGB): )<br />

Patientenrechte<br />

➜ Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, der die medizinische<br />

Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder) (Behandelnder), zur Leistung der<br />

versprochenen Behandlung,<br />

➜ der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung)<br />

soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.<br />

einfacher: <strong>Der</strong> Behandler (z.B. Arzt aber auch Physiotherapeut etc.) muss<br />

die versprochene Leistung durchführen durchführen, der Patient muss die vereinbarte<br />

Vergütung zahlen, wenn die Krankenkasse nicht zahlt (was in der Regel<br />

der Fall ist). )<br />

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Behandlungsvertrag<br />

Wie hat die Behandlung zu erfolgen?<br />

Patientenrechte<br />

➜ Die Behandlung hat nach den allgemein anerkannten fachlichen<br />

Standards zu erfolgen, g die zum Zeitpunkt p der Behandlung g bestehen,<br />

soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.<br />

➜ Die Leistung g muss bei ggesetzlich<br />

Versicherten außerdem:<br />

• medizinisch notwendig<br />

• ausreichend und zweckmäßig sein<br />

• wirtschaftlich erbracht werden<br />

(§12 und § 70 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot, Qualität und Humanität)<br />

Wichtig: g der Behandler schuldet nicht den Erfolg g sondern die Sorgfalt g<br />

nach den o.g. Standards vorzugehen<br />

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Behandlungsvertrag<br />

Muss der Arzt eine bestimmte Leistung erbringen?<br />

Patientenrechte<br />

➜ Nein, der Arzt kann nicht zur Durchführung einer Leistung gezwungen<br />

werden. Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen darf er nur Leistungen<br />

erbringen erbringen, die durch das SGB V und Richtlinien des GB GB-A A ausdrücklich<br />

erlaubt sind.<br />

Muss der Patient alle Behandlungen akzeptieren?<br />

➜ Nein, aus den Grundrechten der körperlichen Unversehrtheit und der<br />

Selbstbestimmung kann jede Behandlung abgelehnt werden (Art 11, 2 I GG) GG).<br />

➜ Eine Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient wirksam in ihre<br />

Vornahme einwilligt (§630d BGB) BGB).<br />

➜ Für den Fall, dass der Wille nicht mehr geäußert werden kann, können<br />

die Behandlungswünsche in einer Patientenverfügung festgelegt werden<br />

(§1901a BGB).<br />

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Informations- und Aufklärungspflichten<br />

• Therapeutische Sicherungsaufklärung<br />

Patientenrechte<br />

„<strong>Der</strong> Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu<br />

Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf<br />

sämtliche ffür<br />

die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern,<br />

insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche<br />

Entwicklung Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu<br />

ergreifenden Maßnahmen.“ (§ 630c BGB)<br />

• Wirtschaftliche Aufklärung<br />

„Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der<br />

Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben<br />

sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er<br />

den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen<br />

Kosten der Behandlung in Textform f informieren. f (§ (§ 630c BGB) G )<br />

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Informations- Informations und Aufklärungspflichten<br />

• Risiko- und Eingriffsaufklärung<br />

Patientenrechte<br />

„<strong>Der</strong> Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die<br />

Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören<br />

insbesondere Art, Umfang, f Durchführung, f zu erwartende Folgen und<br />

Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung<br />

und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie Therapie.<br />

(§630e BGB)<br />

• Aufklärung über Behandlungsalternativen<br />

„ Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen,<br />

wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden<br />

zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder<br />

Heilungschancen führen können.“ (§ 630e BGB)<br />

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Informations- Informations Aufklärungspflichten<br />

Wie muss eine Aufklärung erfolgen?<br />

Die Aufklärung muss<br />

➜ mündlich,<br />

Patientenrechte<br />

➜ rechtzeitig, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung<br />

wohlüberlegt treffen kann und<br />

➜ verständlich<br />

erfolgen.<br />

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Einsichtsrecht<br />

Patientenrechte<br />

„Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige,<br />

ih ihn bbetreffende ff d PPatientenakte i k zu gewähren.“ h “(§ (§ 630 630g BGB)<br />

Kann der Patient die Patientenakte auch herausverlangen?<br />

➜ Ja in Kopie Kopie. Er hat dem Behandelnden dann aber die entstandenen<br />

Kosten zu erstatten. (§ 630g BGB)<br />

Kann der Arzt die Einsicht oder die Herausgabe verweigern?<br />

➜ Ja, wenn der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder<br />

sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. (§ 630g BGB)<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 10


Dokumentationspflicht/ Aufbewahrungspflicht<br />

Was muss der Arzt dokumentieren?<br />

Patientenrechte<br />

<strong>Der</strong> Arzt ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht<br />

für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und<br />

deren Ergebnisse aufzuzeichnen aufzuzeichnen. (§ (§ 630f BGB)<br />

Wie lange muss der Arzt die Patientenakte aufbewahren?<br />

➜ 10 Jahre. (§ (§ 630f BGB) )<br />

Darf der Arzt die Unterlagen abändern?<br />

➜ Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der<br />

Patientenakte sind nur zulässig zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt<br />

erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. (§ 630f BGB)<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 11


Behandlungsfehler<br />

Wer muss eine Behandlungsfehler beweisen?<br />

Patientenrechte<br />

➜ Einen Behandlungsfehler muss grundsätzlich der Patient beweisen.<br />

➜ Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wird vermutet, dass dieser<br />

für die Verletzung g ursächlich war. (§ (§ 630h Abs. 5 BGB) )<br />

➜ Ein Behandlungsfehler wird vermutet, wenn sich ein sogenanntes voll<br />

beherrschbares Behandlungsrisiko g verwirklicht hat. (§ (§ 630h Abs. 1<br />

BGB)<br />

➜ Für die Aufklärung und die Einholung der Einwilligung ist der<br />

Behandler beweispflichtig. p g (§ (§ 630h Abs. 2 BGB) )<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 12


Unterstützung der Krankenkassen bei<br />

Behandlungsfehler<br />

Patientenrechte<br />

„Die Krankenkassen sollen die Versicherten bei der Verfolgung von<br />

Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von<br />

VVersicherungsleistungen i h l i t aus BBehandlungsfehlern h dl f hl entstanden t t d sind i d ( (…) )<br />

unterstützen.“ (§ 66 SGB V)<br />

➜ UUnklar kl ist, i t wie i genau sieht i ht di die UUnterstützungsleistung t tüt l i t aussehen h<br />

muss.<br />

➜ Kö Können di die KKrankenkassen k k auch h bbei i einem i vermutetet t t t<br />

Behandlungsfehler, der nicht durch eine Versicherungsleistung entstanden<br />

ist unterstützen?<br />

Nach dem Wortlaut des § 66 SGB V sollen die KK nur bei dem Verdacht<br />

eines Behandlungsfehler bei einer Versicherungsleistungen unterstützen.<br />

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Patientenrechte<br />

Entscheidungen der Kassen über Leistungsanträge<br />

(§ 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V)<br />

➜ Entscheidung über einen Antrag auf Leistung innerhalb von 3 Wochen<br />

➜ Ist eine gutachterliche Stellungnahme nötig, dann muss die<br />

Entscheidung innerhalb von 5 Wochen erfolgen.<br />

➜ Wird bei einer Zahnbehandlungen ein Gutachterverfahren<br />

durchgeführt, hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu<br />

entscheiden.<br />

➜ <strong>Der</strong> Antragsteller ist über Notwendigkeit der gutachterlichen<br />

Stellungnahme zu informieren.<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 14


Patientenrechte<br />

Entscheidungen der Kassen über Leistungsanträge<br />

(§ 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V)<br />

➜ Kann die Krankenkasse Fristen nicht einhalten, teilt sie dies den<br />

LLeistungsberechtigten i t b hti t unter t Darlegung D l der d GGründe ü d rechtzeitig ht iti schriftlich h iftli h<br />

mit.<br />

➜ EErfolgt f l t kkeine i Mitt Mitteilung il eines i hi hinreichenden i h d GGrundes, d gilt ilt di die<br />

Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.<br />

➜ BBeschaffen h ff sich i h LLeistungsberechtigte i t b hti t nach h Abl Ablauf f dder FFrist i t eine i<br />

erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der<br />

hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. p<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 15


Patientenrechte<br />

Widerruf von Teilnahmeerklärungen besonderer<br />

Versorgungsformen<br />

Versicherten können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen<br />

nach deren Abgabe in Textform oder zur Niederschrift bei der<br />

Krankenkasse ohne Angabe von Gründen widerrufen.<br />

Dies gilt jetzt auch bei der:<br />

➜ HHausarztzentrierten t t i t Versorgung<br />

V<br />

➜ Integrierten Versorgung<br />

➜ Besonderen ambulanten Versorgung<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 16


Vielen Dank<br />

für Ihre Aufmerksamkeit!<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 17

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