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Vortrag Ulrike Dzengel.pdf - Der VdK

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Behandlungsvertrag<br />

Vertragstypische g yp Pflichten (§ (§ 630a BGB): )<br />

Patientenrechte<br />

➜ Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, der die medizinische<br />

Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder) (Behandelnder), zur Leistung der<br />

versprochenen Behandlung,<br />

➜ der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung)<br />

soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.<br />

einfacher: <strong>Der</strong> Behandler (z.B. Arzt aber auch Physiotherapeut etc.) muss<br />

die versprochene Leistung durchführen durchführen, der Patient muss die vereinbarte<br />

Vergütung zahlen, wenn die Krankenkasse nicht zahlt (was in der Regel<br />

der Fall ist). )<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 4

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