Vortrag Ulrike Dzengel.pdf - Der VdK
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„Patientenrechte - Patientenrechtegesetz“<br />
Referentin:<br />
<strong>Ulrike</strong> <strong>Dzengel</strong><br />
<strong>Ulrike</strong> <strong>Dzengel</strong><br />
UPD Beratungsstelle Leipzig<br />
Träger: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.<br />
g<br />
Sozialverband <strong>VdK</strong> Sachsen e.V.
Patientenrechte und das neue „Patientenrechtegesetz<br />
Patientenrechtegesetz“<br />
Was ist in dem neuen Patientenrechtegesetz geregelt?<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 2
„Patientenrechtegesetz“<br />
„Patientenrechtegesetz<br />
Was ist in dem neuen Patientenrechtegesetz geregelt?<br />
➜ Behandlungsvertrag<br />
➜ Informations- und Aufklärungspflichten<br />
➜ Dokumentationspflicht und Einsichtsrecht<br />
➜ Beweislast bei Behandlungsfehlern<br />
➜ Unterstützung der Kassen bei Behandlungsfehlern<br />
Patientenrechte<br />
➜ Schnellere Entscheidungen über Leistungsanträge durch die Kassen<br />
➜ Widerruf der Beitrittserklärung g zu besonderen Versorgungsformen<br />
g g<br />
(z.B. Hausarztvertrag)<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 3
Behandlungsvertrag<br />
Vertragstypische g yp Pflichten (§ (§ 630a BGB): )<br />
Patientenrechte<br />
➜ Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, der die medizinische<br />
Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder) (Behandelnder), zur Leistung der<br />
versprochenen Behandlung,<br />
➜ der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung)<br />
soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.<br />
einfacher: <strong>Der</strong> Behandler (z.B. Arzt aber auch Physiotherapeut etc.) muss<br />
die versprochene Leistung durchführen durchführen, der Patient muss die vereinbarte<br />
Vergütung zahlen, wenn die Krankenkasse nicht zahlt (was in der Regel<br />
der Fall ist). )<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 4
Behandlungsvertrag<br />
Wie hat die Behandlung zu erfolgen?<br />
Patientenrechte<br />
➜ Die Behandlung hat nach den allgemein anerkannten fachlichen<br />
Standards zu erfolgen, g die zum Zeitpunkt p der Behandlung g bestehen,<br />
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.<br />
➜ Die Leistung g muss bei ggesetzlich<br />
Versicherten außerdem:<br />
• medizinisch notwendig<br />
• ausreichend und zweckmäßig sein<br />
• wirtschaftlich erbracht werden<br />
(§12 und § 70 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot, Qualität und Humanität)<br />
Wichtig: g der Behandler schuldet nicht den Erfolg g sondern die Sorgfalt g<br />
nach den o.g. Standards vorzugehen<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 5
Behandlungsvertrag<br />
Muss der Arzt eine bestimmte Leistung erbringen?<br />
Patientenrechte<br />
➜ Nein, der Arzt kann nicht zur Durchführung einer Leistung gezwungen<br />
werden. Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen darf er nur Leistungen<br />
erbringen erbringen, die durch das SGB V und Richtlinien des GB GB-A A ausdrücklich<br />
erlaubt sind.<br />
Muss der Patient alle Behandlungen akzeptieren?<br />
➜ Nein, aus den Grundrechten der körperlichen Unversehrtheit und der<br />
Selbstbestimmung kann jede Behandlung abgelehnt werden (Art 11, 2 I GG) GG).<br />
➜ Eine Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient wirksam in ihre<br />
Vornahme einwilligt (§630d BGB) BGB).<br />
➜ Für den Fall, dass der Wille nicht mehr geäußert werden kann, können<br />
die Behandlungswünsche in einer Patientenverfügung festgelegt werden<br />
(§1901a BGB).<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 6
Informations- und Aufklärungspflichten<br />
• Therapeutische Sicherungsaufklärung<br />
Patientenrechte<br />
„<strong>Der</strong> Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu<br />
Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf<br />
sämtliche ffür<br />
die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern,<br />
insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche<br />
Entwicklung Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu<br />
ergreifenden Maßnahmen.“ (§ 630c BGB)<br />
• Wirtschaftliche Aufklärung<br />
„Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der<br />
Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben<br />
sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er<br />
den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen<br />
Kosten der Behandlung in Textform f informieren. f (§ (§ 630c BGB) G )<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 7
Informations- Informations und Aufklärungspflichten<br />
• Risiko- und Eingriffsaufklärung<br />
Patientenrechte<br />
„<strong>Der</strong> Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die<br />
Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören<br />
insbesondere Art, Umfang, f Durchführung, f zu erwartende Folgen und<br />
Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung<br />
und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie Therapie.<br />
(§630e BGB)<br />
• Aufklärung über Behandlungsalternativen<br />
„ Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen,<br />
wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden<br />
zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder<br />
Heilungschancen führen können.“ (§ 630e BGB)<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 8
Informations- Informations Aufklärungspflichten<br />
Wie muss eine Aufklärung erfolgen?<br />
Die Aufklärung muss<br />
➜ mündlich,<br />
Patientenrechte<br />
➜ rechtzeitig, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung<br />
wohlüberlegt treffen kann und<br />
➜ verständlich<br />
erfolgen.<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 9
Einsichtsrecht<br />
Patientenrechte<br />
„Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige,<br />
ih ihn bbetreffende ff d PPatientenakte i k zu gewähren.“ h “(§ (§ 630 630g BGB)<br />
Kann der Patient die Patientenakte auch herausverlangen?<br />
➜ Ja in Kopie Kopie. Er hat dem Behandelnden dann aber die entstandenen<br />
Kosten zu erstatten. (§ 630g BGB)<br />
Kann der Arzt die Einsicht oder die Herausgabe verweigern?<br />
➜ Ja, wenn der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder<br />
sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. (§ 630g BGB)<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 10
Dokumentationspflicht/ Aufbewahrungspflicht<br />
Was muss der Arzt dokumentieren?<br />
Patientenrechte<br />
<strong>Der</strong> Arzt ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht<br />
für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und<br />
deren Ergebnisse aufzuzeichnen aufzuzeichnen. (§ (§ 630f BGB)<br />
Wie lange muss der Arzt die Patientenakte aufbewahren?<br />
➜ 10 Jahre. (§ (§ 630f BGB) )<br />
Darf der Arzt die Unterlagen abändern?<br />
➜ Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der<br />
Patientenakte sind nur zulässig zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt<br />
erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. (§ 630f BGB)<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 11
Behandlungsfehler<br />
Wer muss eine Behandlungsfehler beweisen?<br />
Patientenrechte<br />
➜ Einen Behandlungsfehler muss grundsätzlich der Patient beweisen.<br />
➜ Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wird vermutet, dass dieser<br />
für die Verletzung g ursächlich war. (§ (§ 630h Abs. 5 BGB) )<br />
➜ Ein Behandlungsfehler wird vermutet, wenn sich ein sogenanntes voll<br />
beherrschbares Behandlungsrisiko g verwirklicht hat. (§ (§ 630h Abs. 1<br />
BGB)<br />
➜ Für die Aufklärung und die Einholung der Einwilligung ist der<br />
Behandler beweispflichtig. p g (§ (§ 630h Abs. 2 BGB) )<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 12
Unterstützung der Krankenkassen bei<br />
Behandlungsfehler<br />
Patientenrechte<br />
„Die Krankenkassen sollen die Versicherten bei der Verfolgung von<br />
Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von<br />
VVersicherungsleistungen i h l i t aus BBehandlungsfehlern h dl f hl entstanden t t d sind i d ( (…) )<br />
unterstützen.“ (§ 66 SGB V)<br />
➜ UUnklar kl ist, i t wie i genau sieht i ht di die UUnterstützungsleistung t tüt l i t aussehen h<br />
muss.<br />
➜ Kö Können di die KKrankenkassen k k auch h bbei i einem i vermutetet t t t<br />
Behandlungsfehler, der nicht durch eine Versicherungsleistung entstanden<br />
ist unterstützen?<br />
Nach dem Wortlaut des § 66 SGB V sollen die KK nur bei dem Verdacht<br />
eines Behandlungsfehler bei einer Versicherungsleistungen unterstützen.<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 13
Patientenrechte<br />
Entscheidungen der Kassen über Leistungsanträge<br />
(§ 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V)<br />
➜ Entscheidung über einen Antrag auf Leistung innerhalb von 3 Wochen<br />
➜ Ist eine gutachterliche Stellungnahme nötig, dann muss die<br />
Entscheidung innerhalb von 5 Wochen erfolgen.<br />
➜ Wird bei einer Zahnbehandlungen ein Gutachterverfahren<br />
durchgeführt, hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu<br />
entscheiden.<br />
➜ <strong>Der</strong> Antragsteller ist über Notwendigkeit der gutachterlichen<br />
Stellungnahme zu informieren.<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 14
Patientenrechte<br />
Entscheidungen der Kassen über Leistungsanträge<br />
(§ 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V)<br />
➜ Kann die Krankenkasse Fristen nicht einhalten, teilt sie dies den<br />
LLeistungsberechtigten i t b hti t unter t Darlegung D l der d GGründe ü d rechtzeitig ht iti schriftlich h iftli h<br />
mit.<br />
➜ EErfolgt f l t kkeine i Mitt Mitteilung il eines i hi hinreichenden i h d GGrundes, d gilt ilt di die<br />
Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.<br />
➜ BBeschaffen h ff sich i h LLeistungsberechtigte i t b hti t nach h Abl Ablauf f dder FFrist i t eine i<br />
erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der<br />
hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. p<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 15
Patientenrechte<br />
Widerruf von Teilnahmeerklärungen besonderer<br />
Versorgungsformen<br />
Versicherten können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen<br />
nach deren Abgabe in Textform oder zur Niederschrift bei der<br />
Krankenkasse ohne Angabe von Gründen widerrufen.<br />
Dies gilt jetzt auch bei der:<br />
➜ HHausarztzentrierten t t i t Versorgung<br />
V<br />
➜ Integrierten Versorgung<br />
➜ Besonderen ambulanten Versorgung<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 16
Vielen Dank<br />
für Ihre Aufmerksamkeit!<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 17