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Vortrag Ulrike Dzengel.pdf - Der VdK

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Patientenrechte<br />

Entscheidungen der Kassen über Leistungsanträge<br />

(§ 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V)<br />

➜ Entscheidung über einen Antrag auf Leistung innerhalb von 3 Wochen<br />

➜ Ist eine gutachterliche Stellungnahme nötig, dann muss die<br />

Entscheidung innerhalb von 5 Wochen erfolgen.<br />

➜ Wird bei einer Zahnbehandlungen ein Gutachterverfahren<br />

durchgeführt, hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu<br />

entscheiden.<br />

➜ <strong>Der</strong> Antragsteller ist über Notwendigkeit der gutachterlichen<br />

Stellungnahme zu informieren.<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 14

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