Vortrag Ulrike Dzengel.pdf - Der VdK
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Patientenrechte<br />
Entscheidungen der Kassen über Leistungsanträge<br />
(§ 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V)<br />
➜ Entscheidung über einen Antrag auf Leistung innerhalb von 3 Wochen<br />
➜ Ist eine gutachterliche Stellungnahme nötig, dann muss die<br />
Entscheidung innerhalb von 5 Wochen erfolgen.<br />
➜ Wird bei einer Zahnbehandlungen ein Gutachterverfahren<br />
durchgeführt, hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu<br />
entscheiden.<br />
➜ <strong>Der</strong> Antragsteller ist über Notwendigkeit der gutachterlichen<br />
Stellungnahme zu informieren.<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 14