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Vortrag Ulrike Dzengel.pdf - Der VdK

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Einsichtsrecht<br />

Patientenrechte<br />

„Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige,<br />

ih ihn bbetreffende ff d PPatientenakte i k zu gewähren.“ h “(§ (§ 630 630g BGB)<br />

Kann der Patient die Patientenakte auch herausverlangen?<br />

➜ Ja in Kopie Kopie. Er hat dem Behandelnden dann aber die entstandenen<br />

Kosten zu erstatten. (§ 630g BGB)<br />

Kann der Arzt die Einsicht oder die Herausgabe verweigern?<br />

➜ Ja, wenn der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder<br />

sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. (§ 630g BGB)<br />

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 10

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