Vortrag Ulrike Dzengel.pdf - Der VdK
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Einsichtsrecht<br />
Patientenrechte<br />
„Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige,<br />
ih ihn bbetreffende ff d PPatientenakte i k zu gewähren.“ h “(§ (§ 630 630g BGB)<br />
Kann der Patient die Patientenakte auch herausverlangen?<br />
➜ Ja in Kopie Kopie. Er hat dem Behandelnden dann aber die entstandenen<br />
Kosten zu erstatten. (§ 630g BGB)<br />
Kann der Arzt die Einsicht oder die Herausgabe verweigern?<br />
➜ Ja, wenn der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder<br />
sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. (§ 630g BGB)<br />
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD | 10