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Jahresbericht 2007 - Weisser Ring e.V.

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Fortschritte für Opferbelange<br />

Der WEISSE RING setzt sich seit langem dafür ein, dass die Rechtsstellung des Opfers im<br />

Jugendstrafverfahren verbessert wird. Er bekämpft den verfehlten Ansatz des Jugendgerichtsgesetzes,<br />

den Opfern in Strafverfahren gegen junge Täter die Schutz- und Mitwirkungsrechte<br />

vorzuenthalten, die sie im Strafverfahren gegen erwachsene Täter haben und<br />

die sie brauchen, um sich gegen ungerechtfertigte Angriffe zur Wehr zu setzen und ihre<br />

legitimen Interessen zu vertreten. Für das Schutzbedürfnis des Opfers eines Gewalt- oder<br />

Sexualdelikts im Strafverfahren macht es schließlich keinen Unterschied, ob der Täter zur<br />

Zeit der Tat 17 oder 21 Jahre alt war.<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> kam es mit dem 2. Justizmodernisierungsgesetz zu einem wichtigen Fort-<br />

schritt. Auch im Strafverfahren gegen einen Jugendlichen kann sich das Opfer nunmehr<br />

anders als bisher als Nebenkläger am Verfahren beteiligen und aus einer gesicherten<br />

Rechtsstellung heraus seine Interessen vertreten. Allerdings ist das auf einen sehr engen<br />

Kreis von Fällen beschränkt. Immerhin ist ein erster Schritt getan. Außerdem wurde den<br />

Opfern die Möglichkeit eröffnet, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche im<br />

Rahmen des Strafverfahrens gegen Heranwachsende auch dann geltend zu machen, wenn<br />

diese noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Im Strafverfahren gegen Jugendliche<br />

ist dieses so genannte Adhäsionsverfahren, mit dem das Opfer rascher<br />

und einfacher zu einem Schadensausgleich kommt, bedauerlicherweise<br />

weiterhin ausgeschlossen.<br />

Der WEISSE RING betreut seit vielen Jahren Opfer von Stalking. Aufgrund<br />

der dabei gewonnenen Erfahrungen hat er sich dafür eingesetzt,<br />

diese Form der Kriminalität effektiver zu bekämpfen. Er hat die rechtspolitische<br />

Diskussion vorangetrieben, indem er die an der Technischen<br />

Universität (TU) Darmstadt und am Zentralinstitut für seelische<br />

Gesundheit (ZI) Mannheim durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen<br />

gefördert hat, die gezeigt haben, welch große Verbreitung<br />

Stalking auch in Deutschland hat und wie tiefgreifend die Auswirkungen<br />

auf die Opfer sein können. Konnten Opfer bisher staatliche Hilfe nur<br />

in Anspruch nehmen, wenn Straftatbestände wie Nötigung oder Körperverletzung<br />

vorlagen, hat sich die Situation nun erheblich verbessert. Im<br />

Jahr <strong>2007</strong> wurde ein Straftatbestand gegen beharrliches Nachstellen in<br />

Kraft gesetzt, der den strafrechtlichen Schutz vor Stalking ausweitet<br />

und das Einschreiten der Polizei erleichtert.<br />

Eine Verbesserung für die Opfer von Kriminalität stellt es schließlich dar, dass die<br />

Justizministerien des Bundes und der Länder ihre Staatsanwaltschaften im Jahr <strong>2007</strong><br />

in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) angewiesen<br />

haben, die Einrichtungen der Opferhilfe bei der Zuweisung von Geldbußen an gemeinnützige<br />

Organisationen angemessen zu berücksichtigen. Die Opferhilfeeinrichtungen,<br />

darunter als größte der WEISSE RING, erhalten auf diese Weise etwas größere Möglichkeiten,<br />

Opfern zu helfen. Freilich bleibt diese Regelung weit hinter den entsprechenden<br />

Zielvorgaben im EU-Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren vom<br />

15. März 2001 zurück.<br />

Gespräche mit der Politik – Lobbyarbeit für die Opfer<br />

Obwohl in den Jahren seit Gründung des WEISSEN RINGS zahlreiche Verbesserungen für<br />

die Kriminalitätsopfer erreicht werden konnten, ist der Handlungsbedarf weiterhin groß.<br />

Der WEISSE RING wirbt deshalb in Gesprächen mit der Politik für weitere Reformen und<br />

eine bessere Umsetzung bestehender opferfreundlicher Regelungen. Gesprächspartner<br />

sind nicht zuletzt die zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder.<br />

Auch im Jahr <strong>2007</strong> fand eine Reihe solcher Gespräche statt. Themen waren u. a. die Ausweitung<br />

der Regelung über den Opferanwalt auf Staatskosten auf weitere Gruppen<br />

schwerst betroffener Opfer, die Erweiterung des Katalogs der nebenklagefähigen Delikte<br />

und die Verbesserung der Informationsrechte des Opfers.<br />

Der WEISSE RING wertet es als Erfolg, dass inzwischen in zwei Bundesratsinitiativen eine<br />

Erweiterung der Regelung über den staatlich bezahlten Opferanwalt vorgeschlagen wird.<br />

Er appelliert an den Deutschen Bundestag, entsprechend diesen Vorschlägen des Bundesrats<br />

zu beschließen.<br />

In einigen Ländern wie zum Beispiel Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-<br />

Holstein ist der WEISSE RING in Überlegungen eingebunden, Stiftungen für Opferhilfe und<br />

Opferschutz nach dem Beispiel von Baden-Württemberg und Niedersachsen zu errichten.<br />

Die Überlegungen waren <strong>2007</strong> noch nicht abgeschlossen.<br />

Lobbyarbeit

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