Geschäftsbericht 2009 - Wohnungs-Genossenschaft Köln 1896 eG
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9. Anhang des Jahresabschlusses <strong>2009</strong><br />
A. Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss für <strong>2009</strong> wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
aufgestellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren<br />
gewählt.<br />
Die Bilanz zum 31. Dezember <strong>2009</strong> und die Gewinn- und Verlustrechnung für <strong>2009</strong> wurden<br />
nach Maßgabe der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses<br />
von <strong>Wohnungs</strong>unternehmen vom 6. März 1987 gegliedert. Dabei wurde das Anwendungsformblatt<br />
des GdW Bundesverband deutscher <strong>Wohnungs</strong>unternehmen e.V. für <strong>Genossenschaft</strong>en<br />
zugrunde gelegt.<br />
Bei der Gliederung wurde die bisherige Form der Darstellung bei den Positionen der Bilanz<br />
und Gewinn- und Verlustrechnung beibehalten. Die Positionen der Bilanz und der Gewinn-<br />
und Verlustrechnung sind mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.<br />
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
AKTIVA<br />
ANLAGEVERMÖGEN<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu den Anschaffungskosten<br />
unter Berücksichtigung zeitanteiliger linearer Abschreibung. Für ab dem Jahr 2001<br />
angeschaffte immaterielle Vermögensgegenstände werden die Sätze der jeweils gültigen<br />
steuerlichen Abschreibungstabellen verwendet. Computer-Anwendungsprogramme, deren<br />
Anschaffungskosten nicht mehr als 150 EUR betragen, werden entsprechend dem Steuerrecht<br />
als sogenannte Trivialprogramme behandelt und als geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
sofort abgeschrieben.<br />
Sachanlagen<br />
Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen<br />
bewertet.<br />
Für Sachanlagenzugänge in <strong>2009</strong> sind als Anschaffungs- oder Herstellungskosten Fremdkosten<br />
angesetzt. Modernisierungen wurden als Kosten für Erweiterung und wesentliche<br />
Verbesserung im Sinne § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB aktiviert. Das Wahlrecht des § 255 Abs.2<br />
Satz 4 HGB wurde wertansatzmindernd nicht ausgeübt. Zinsen für Fremdkapital während<br />
der Bauzeit im Sinne § 255 Abs. 3 HGB wurden nicht aktiviert.<br />
Die planmäßige Abschreibung auf Alt- und Neubauten erfolgt auf die Restbuchwerte linear<br />
so, dass die Restnutzungsdauer auf der Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von 80<br />
Jahren verteilt ist. Während der Gesamtnutzungsdauer aktivierte Modernisierungskosten<br />
werden generell nach Maßgabe der buchmäßigen Restnutzungsdauer abgeschrieben.<br />
Bereits in den Vorjahren vollständig abgeschriebene Bauten erhalten nach Fertigstellung<br />
von aktivierten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der<br />
jeweiligen Bausubstanz eine neue Restnutzungsdauer. Kosten für die Wiederherstellung<br />
von Außenanlagen nach Modernisierungen werden über einen Zeitraum von 10 Jahren<br />
abgeschrieben.<br />
Technische Anlagen und Maschinen und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
werden mit Sätzen zwischen 5 % und 25 % jährlich planmäßig, Wirtschaftsgüter,<br />
deren Anschaffungskosten 150 EUR nicht überschreiten, im Zugangsjahr in voller Höhe<br />
entsprechend den steuerlichen Bestimmungen für geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben.<br />
Für ab dem Jahr 2001 angeschaffte Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
gelten die maßgeblichen Sätze der steuerlichen Abschreibungstabellen.<br />
Ab dem Geschäftsjahr 2008 angeschaffte selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter zwischen<br />
151 EUR und 1.000 EUR netto werden in einen Sammelposten eingestellt und jährlich planmäßig<br />
mit 20 % abgeschrieben.<br />
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