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Geschäftsbericht 2009 - Wohnungs-Genossenschaft Köln 1896 eG

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9. Anhang des Jahresabschlusses <strong>2009</strong><br />

A. Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss für <strong>2009</strong> wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

aufgestellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren<br />

gewählt.<br />

Die Bilanz zum 31. Dezember <strong>2009</strong> und die Gewinn- und Verlustrechnung für <strong>2009</strong> wurden<br />

nach Maßgabe der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses<br />

von <strong>Wohnungs</strong>unternehmen vom 6. März 1987 gegliedert. Dabei wurde das Anwendungsformblatt<br />

des GdW Bundesverband deutscher <strong>Wohnungs</strong>unternehmen e.V. für <strong>Genossenschaft</strong>en<br />

zugrunde gelegt.<br />

Bei der Gliederung wurde die bisherige Form der Darstellung bei den Positionen der Bilanz<br />

und Gewinn- und Verlustrechnung beibehalten. Die Positionen der Bilanz und der Gewinn-<br />

und Verlustrechnung sind mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.<br />

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

AKTIVA<br />

ANLAGEVERMÖGEN<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu den Anschaffungskosten<br />

unter Berücksichtigung zeitanteiliger linearer Abschreibung. Für ab dem Jahr 2001<br />

angeschaffte immaterielle Vermögensgegenstände werden die Sätze der jeweils gültigen<br />

steuerlichen Abschreibungstabellen verwendet. Computer-Anwendungsprogramme, deren<br />

Anschaffungskosten nicht mehr als 150 EUR betragen, werden entsprechend dem Steuerrecht<br />

als sogenannte Trivialprogramme behandelt und als geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

sofort abgeschrieben.<br />

Sachanlagen<br />

Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen<br />

bewertet.<br />

Für Sachanlagenzugänge in <strong>2009</strong> sind als Anschaffungs- oder Herstellungskosten Fremdkosten<br />

angesetzt. Modernisierungen wurden als Kosten für Erweiterung und wesentliche<br />

Verbesserung im Sinne § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB aktiviert. Das Wahlrecht des § 255 Abs.2<br />

Satz 4 HGB wurde wertansatzmindernd nicht ausgeübt. Zinsen für Fremdkapital während<br />

der Bauzeit im Sinne § 255 Abs. 3 HGB wurden nicht aktiviert.<br />

Die planmäßige Abschreibung auf Alt- und Neubauten erfolgt auf die Restbuchwerte linear<br />

so, dass die Restnutzungsdauer auf der Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von 80<br />

Jahren verteilt ist. Während der Gesamtnutzungsdauer aktivierte Modernisierungskosten<br />

werden generell nach Maßgabe der buchmäßigen Restnutzungsdauer abgeschrieben.<br />

Bereits in den Vorjahren vollständig abgeschriebene Bauten erhalten nach Fertigstellung<br />

von aktivierten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der<br />

jeweiligen Bausubstanz eine neue Restnutzungsdauer. Kosten für die Wiederherstellung<br />

von Außenanlagen nach Modernisierungen werden über einen Zeitraum von 10 Jahren<br />

abgeschrieben.<br />

Technische Anlagen und Maschinen und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

werden mit Sätzen zwischen 5 % und 25 % jährlich planmäßig, Wirtschaftsgüter,<br />

deren Anschaffungskosten 150 EUR nicht überschreiten, im Zugangsjahr in voller Höhe<br />

entsprechend den steuerlichen Bestimmungen für geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben.<br />

Für ab dem Jahr 2001 angeschaffte Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

gelten die maßgeblichen Sätze der steuerlichen Abschreibungstabellen.<br />

Ab dem Geschäftsjahr 2008 angeschaffte selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter zwischen<br />

151 EUR und 1.000 EUR netto werden in einen Sammelposten eingestellt und jährlich planmäßig<br />

mit 20 % abgeschrieben.<br />

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