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als PDF downloaden - Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald eG

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Wie sich die Arbeit unserer Hausmeister<br />

in den Betriebskosten widerspiegelt<br />

H A U S M E I S T E R T Ä T I G K E I T E N<br />

Im Zusammenhang mit der Abrechnung der Betriebskosten aber auch dann, wenn es in einem Aufgang Schwierigkeiten mit der<br />

Einhaltung der Hausordnung gibt, kommt so manches Gespräch auf unsere Hausmeister und ihre Aufgaben. Heute möchten wir<br />

noch einmal die Tätigkeiten aufzählen, die entsprechend der aktuellen Mietgesetzgebung auf die Betriebskosten umgelegt, d.h., von<br />

allen wohnungsnutzenden Mitgliedern bezahlt werden.<br />

Tätigkeiten eines Hausmeisters der WGG, die in die Betriebskosten einfließen<br />

(im Sprachgebrauch der Wohnungswirtschaft: UMLAGEFÄHIGE ARBEITEN)<br />

• Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen über<br />

Funktionsstörungen (50 % des Aufwandes)<br />

• Sichtreinigung Wohnanlage<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Beleuchtung<br />

• Kontrollgang Hausreinigung durch die Mieter und<br />

Fremdfirmen<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Gemeinschaftsanlagen<br />

• Aufsicht über die Einhaltung der Hausordnung, Sorge für Ruhe<br />

und Ordnung im Haus<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Spielplätze<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Absperrarmaturen<br />

Wasser/Gas<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Haus-/Hoftüren u. Flurfenster<br />

und deren Schließeinrichtungen<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Personenufzüge<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Fluchtwege/Beleuchtung/<br />

Rauchmeldeanlagen<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Abwasser- und Regeneinläufe<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Heizungsanlagen<br />

incl. Justierung<br />

• Wasserstandskontrolle und -nachfüllung Heizungen<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Heizstationen/<br />

Unterstationen Fernwärme<br />

• Brandschutzkontrolle Keller und Dachböden<br />

• Kontrolle auf Ungezieferbefall/Veranlassung -bekämpfung<br />

• Kontrolle/ Wechsel/Spülen von Wasserfiltern<br />

• Kontrollgang/Funktionsprüfung Müllanlagen und deren<br />

Schließeinrichtungen<br />

• Herausfahren und Bereitstellen von Mülltonnen/-containern<br />

• Reinigung Müllstandplätze, Betriebsräume Aufzugsanlagen<br />

und Heizstationen<br />

• Entfernung von Sperrmüll aus Gemeinschaftsräumen<br />

• Erledigung der Gartenpflege ganz/teilweise, soweit zutreffend<br />

• Überwachung der Gartenpflege durch ein Unternehmen<br />

• Überwachung/Bestätigung der Brennstoffanfuhr, soweit<br />

zutreffend<br />

Die umlagefähigen Arbeiten machen in der Regel etwa 60 bis 70 % der Arbeitszeit eines Hausmeisters aus, wobei der Aufwand und <strong>als</strong>o<br />

auch die Kosten mitunter stark ansteigen, wenn z.B. illegale Sperrmüllhaufen entsorgt oder Gemeinschaftsräume entrümpelt werden müssen.<br />

Verwaltungsarbeiten und Instandhaltungsarbeiten gehören ebenfalls zu den Aufgaben, die ein Hausmeister in seiner Arbeitszeit zu<br />

erfüllen hat. Diese sind aber nicht „umlagefähig“. Im Einzelnen sind das:<br />

NICHT UMLAGEFÄHIGE ARBEITEN<br />

Verwaltungsarbeiten<br />

• Ausfüllen von Reparaturaufträgen<br />

• Durchführung der Wohnungsbesichtigungen und Unterstützung<br />

bei Wohnungsübergaben<br />

• Verteilen von Mitgliederzeitschriften und Briefsendungen<br />

• Aufmaß der Wohnungen<br />

• Ablesung der Medien (Wasser, Gas, Strom) bei Mieterwechsel<br />

• Leistungen, die für andere Hausverwalterbereiche durchgeführt<br />

werden (z. B. Sperrmüll)<br />

• Arbeitsberatungen<br />

Instandhaltungsarbeiten<br />

• Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen über Funktionsstörungen<br />

(50 % des Aufwandes)<br />

• Kleinreparaturen (u. a. Dichtungen, Sicherungen wechseln)<br />

• Kleinreparaturen bei Mietern<br />

• Materialbeschaffung<br />

• Kontrolle der von Handwerksunternehmen ausgeführten Arbeiten<br />

• Kontrolle und Überwachung von Baufirmen (Modernisierung)<br />

• Überwachen von Reparaturaufträgen<br />

• Sofortmaßnahmen bei Havarien<br />

• Sicherungsmaßnahmen am Haus bei Frost bzw. Einbruch<br />

• Kontrolle der Leerwohnungen<br />

11<br />

WO WIR WOHNEN • Dezember 2009

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