Bremer GOZ-Kurzkommentar - Zahnärztekammer Bremen
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Nummer Leistungstext Punktzahl<br />
9000 Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes,<br />
des Kieferkörpers und der angrenzenden knöchernen<br />
Strukturen sowie der Schleimhaut, einschließlich metrischer<br />
Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen<br />
und Fotos zur Feststellung der Implantatposition, ggf. mit Hilfe<br />
einer individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl,<br />
je Kiefer.<br />
884<br />
Bei Verwendung einer Röntgenmessschablone sind die Material-<br />
und Laborkosten gesondert berechnungsfähig.<br />
9003 Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone<br />
zur Implantation, je Kiefer<br />
Bei Verwendung einer Orientierungsschablone sind die Material-<br />
und Laborkosten gesondert berechnungsfähig.<br />
9005 Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen<br />
Führungsschablone zur Implantation,<br />
ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer<br />
Die verwendeten Fixierungselemente sowie die Material- und<br />
Laborkosten der Navigationsschablone sind gesondert berechnungsfähig.<br />
9010 Implantatinsertion, je Implantat<br />
-27-<br />
Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat,<br />
Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität<br />
(z.B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation,<br />
Knochenglättung im Bereich des Implantates, Einbringen<br />
eines enossalen Implantates einschließlich Verschlussschraube<br />
und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener<br />
Einheilung sowie Wundverschluss<br />
9020 Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches<br />
Implantat<br />
9040 Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer<br />
Aufbauelemente (z.B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen<br />
Implantatsystem<br />
9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder<br />
mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen<br />
Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase<br />
1. Die Leistung nach der Nummer 9050 ist nicht neben den<br />
Leistungen nach den Nummern 9010 und 9040 berechnungsfähig.<br />
2. Die Leistung nach der Nummer 9050 ist je Implantat höchstens<br />
dreimal und höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig.<br />
9060 Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall<br />
Die Leistung nach der Nummer 9060 ist für ein Implantat<br />
höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig.<br />
9090 Knochengewinnung (z.B. Knochenkollektor oder Knochenschaber),<br />
Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung<br />
Die Kosten eines einmal verwendbaren Knochenkollektors oder<br />
100<br />
300<br />
1545<br />
515<br />
626<br />
313<br />
313<br />
400<br />
Drucksache 566/11