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Bremer GOZ-Kurzkommentar - Zahnärztekammer Bremen

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Nummer Leistungstext Punktzahl<br />

9000 Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes,<br />

des Kieferkörpers und der angrenzenden knöchernen<br />

Strukturen sowie der Schleimhaut, einschließlich metrischer<br />

Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen<br />

und Fotos zur Feststellung der Implantatposition, ggf. mit Hilfe<br />

einer individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl,<br />

je Kiefer.<br />

884<br />

Bei Verwendung einer Röntgenmessschablone sind die Material-<br />

und Laborkosten gesondert berechnungsfähig.<br />

9003 Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone<br />

zur Implantation, je Kiefer<br />

Bei Verwendung einer Orientierungsschablone sind die Material-<br />

und Laborkosten gesondert berechnungsfähig.<br />

9005 Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen<br />

Führungsschablone zur Implantation,<br />

ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer<br />

Die verwendeten Fixierungselemente sowie die Material- und<br />

Laborkosten der Navigationsschablone sind gesondert berechnungsfähig.<br />

9010 Implantatinsertion, je Implantat<br />

-27-<br />

Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat,<br />

Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität<br />

(z.B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation,<br />

Knochenglättung im Bereich des Implantates, Einbringen<br />

eines enossalen Implantates einschließlich Verschlussschraube<br />

und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener<br />

Einheilung sowie Wundverschluss<br />

9020 Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches<br />

Implantat<br />

9040 Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer<br />

Aufbauelemente (z.B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen<br />

Implantatsystem<br />

9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder<br />

mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen<br />

Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase<br />

1. Die Leistung nach der Nummer 9050 ist nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nummern 9010 und 9040 berechnungsfähig.<br />

2. Die Leistung nach der Nummer 9050 ist je Implantat höchstens<br />

dreimal und höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig.<br />

9060 Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall<br />

Die Leistung nach der Nummer 9060 ist für ein Implantat<br />

höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig.<br />

9090 Knochengewinnung (z.B. Knochenkollektor oder Knochenschaber),<br />

Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung<br />

Die Kosten eines einmal verwendbaren Knochenkollektors oder<br />

100<br />

300<br />

1545<br />

515<br />

626<br />

313<br />

313<br />

400<br />

Drucksache 566/11

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