Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Sondergebiet Baumarkt mit ...
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Seite 22<br />
− 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung<br />
von Arbeitsplätzen sind vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der<br />
Entwicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen<br />
zu konzentrieren.<br />
− 2.2.3 (2)<br />
/Strukturkarte<br />
− 2.3.2/Karte Siedlung<br />
− 2.4.2/Karte Siedlung<br />
Regionale Entwicklungsachse Saulgau - Aulendorf - Bad Waldsee - Bad<br />
Wurzach - Leutkirch i.A. - Isny i.A. <strong>mit</strong> den Siedlungsbereichen Saulgau,<br />
Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Leutkirch i.A., Isny i.A. im Zuge<br />
der L 285, L 316, L 314, B 465 und L 318 sowie der Bahnlinien 766/753.<br />
Ausweisung der Stadt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist<br />
vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen<br />
Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im<br />
Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und<br />
zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben.<br />
Ausweisung der Stadt/Gemeinde als regional bedeutsamer Schwerpunkt<br />
für Industrie und Gewerbe zur Sicherung eines dezentralen Arbeitsplatzangebots<br />
und für die Weiterentwicklung der Wirtschaft. […]<br />
− 2.5.2 Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige<br />
Handelsbetriebe für Endverbraucher sind nur im Oberzentrum<br />
sowie in den Mittel- und Unterzentren zuzulassen. Einrichtungen dieser<br />
Art sind nur an integrierten Standorten zuzulassen. […]<br />
7.2.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des<br />
Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben.<br />
7.2.4 Im Vorfeld der vorliegenden Planung wurde von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung<br />
mbH (GMA) im November 2006 eine Auswirkungs-Analyse erstellt. Im Rahmen dieser Untersuchung<br />
wurde die Ansiedlung des geplanten Vorhabens hinsichtlich der raumordnerischen und<br />
städtebaulichen Auswirkungen überprüft. Zur Beurteilung des geplanten Vorhabens wurden die<br />
zentralen Prüfkriterien des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) herangezogen. Im Einzelnen<br />
sind dies das Kongruenzgebot (Plansatz 3.3.7/3.3.7.1 Z LEP 2002), das Beeinträchtigungsgebot<br />
(Plansatz 3.3.7.1/3.3.7.2 Z LEP 2002) sowie das Integrationsgebot (Plansatz<br />
3.3.7.2 Z LEP 2002).<br />
7.2.4.1 Zum Kongruenzgebot: Die Stadt Bad Waldsee ist im LEP 2002 als Mittelzentrum ausgewiesen<br />
und kommt so<strong>mit</strong> grundsätzlich als Standort für großflächige Einzelhandelsbetriebe in Betracht.<br />
Eine Verletzung des Kongruenzgebotes würde nach dem Einzelhandelserlass (Verwaltungsvorschrift<br />
des Wirtschaftsministeriums zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten – Raumordnung,<br />
Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass) vom 21.02.2001<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Vorhabenbezogener</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Baumarkt</strong> <strong>mit</strong> Gartencenter<br />
an der Felix-Wankel-Straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Textteil <strong>mit</strong> 38 Seiten, Fassung vom 27.03.2007<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen