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Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Sondergebiet Baumarkt mit ...

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Seite 22<br />

− 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung<br />

von Arbeitsplätzen sind vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der<br />

Entwicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen<br />

zu konzentrieren.<br />

− 2.2.3 (2)<br />

/Strukturkarte<br />

− 2.3.2/Karte Siedlung<br />

− 2.4.2/Karte Siedlung<br />

Regionale Entwicklungsachse Saulgau - Aulendorf - Bad Waldsee - Bad<br />

Wurzach - Leutkirch i.A. - Isny i.A. <strong>mit</strong> den Siedlungsbereichen Saulgau,<br />

Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Leutkirch i.A., Isny i.A. im Zuge<br />

der L 285, L 316, L 314, B 465 und L 318 sowie der Bahnlinien 766/753.<br />

Ausweisung der Stadt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist<br />

vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen<br />

Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im<br />

Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und<br />

zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben.<br />

Ausweisung der Stadt/Gemeinde als regional bedeutsamer Schwerpunkt<br />

für Industrie und Gewerbe zur Sicherung eines dezentralen Arbeitsplatzangebots<br />

und für die Weiterentwicklung der Wirtschaft. […]<br />

− 2.5.2 Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige<br />

Handelsbetriebe für Endverbraucher sind nur im Oberzentrum<br />

sowie in den Mittel- und Unterzentren zuzulassen. Einrichtungen dieser<br />

Art sind nur an integrierten Standorten zuzulassen. […]<br />

7.2.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des<br />

Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben.<br />

7.2.4 Im Vorfeld der vorliegenden Planung wurde von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung<br />

mbH (GMA) im November 2006 eine Auswirkungs-Analyse erstellt. Im Rahmen dieser Untersuchung<br />

wurde die Ansiedlung des geplanten Vorhabens hinsichtlich der raumordnerischen und<br />

städtebaulichen Auswirkungen überprüft. Zur Beurteilung des geplanten Vorhabens wurden die<br />

zentralen Prüfkriterien des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) herangezogen. Im Einzelnen<br />

sind dies das Kongruenzgebot (Plansatz 3.3.7/3.3.7.1 Z LEP 2002), das Beeinträchtigungsgebot<br />

(Plansatz 3.3.7.1/3.3.7.2 Z LEP 2002) sowie das Integrationsgebot (Plansatz<br />

3.3.7.2 Z LEP 2002).<br />

7.2.4.1 Zum Kongruenzgebot: Die Stadt Bad Waldsee ist im LEP 2002 als Mittelzentrum ausgewiesen<br />

und kommt so<strong>mit</strong> grundsätzlich als Standort für großflächige Einzelhandelsbetriebe in Betracht.<br />

Eine Verletzung des Kongruenzgebotes würde nach dem Einzelhandelserlass (Verwaltungsvorschrift<br />

des Wirtschaftsministeriums zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten – Raumordnung,<br />

Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass) vom 21.02.2001<br />

Stadt Bad Waldsee <strong>Vorhabenbezogener</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Baumarkt</strong> <strong>mit</strong> Gartencenter<br />

an der Felix-Wankel-Straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Textteil <strong>mit</strong> 38 Seiten, Fassung vom 27.03.2007<br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen

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