Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Sondergebiet Baumarkt mit ...
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3 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO<br />
<strong>mit</strong> Zeichenerklärung<br />
3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 Abs. 7 BauGB,<br />
Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) der örtlichen Bauvorschriften<br />
zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Sondergebiet</strong><br />
<strong>Baumarkt</strong> <strong>mit</strong> Gartencenter an der Felix-Wankel-Straße" der Stadt<br />
Bad Waldsee;<br />
3.2 Geländeveränderungen<br />
in den für die Bebauung<br />
vorgesehenen Flächen<br />
3.3 Bodenbeläge in den für<br />
die Bebauung vorgesehenen<br />
Flächen<br />
3.4 Einfriedigungen in den<br />
für die Bebauung vorgesehenen<br />
Flächen<br />
3.5 Werbeanlagen in den für<br />
die Bebauung vorgesehenen<br />
Flächen<br />
Seite 9<br />
Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Abgrabungen)<br />
in den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind<br />
nur unter der Voraussetzung einer Berücksichtigung der Geländeverhältnisse<br />
der Nachbargrundstücke und der Erschließungs-<br />
Situation zulässig (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO).<br />
In den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist für Stellplätze<br />
ausschließlich eine Ausführung in Rasen-Gittersteinen, Rasenpflaster,<br />
Schotter-Rasen, Pflaster (<strong>mit</strong> ausreichender Fuge und versickerungsfähigem<br />
Unterbau) oder wassergebundenen Decken zulässig<br />
(geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen sind unzulässig)<br />
(§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO).<br />
Als Einfriedigungen sind ausschließlich Draht- und Metallzäune<br />
bis zu einer max. Höhe von 2,00 m über dem endgültigen Gelände<br />
zulässig. Mauern als Einfriedigungen sind unzulässig. Sämtliche<br />
Einfriedigungen sind gegenüber der öffentlichen Verkehrsfläche um<br />
0,50 m zurück zu versetzen (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO).<br />
Freistehende Werbeanlagen in den für die Bebauung vorgesehenen<br />
Flächen dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche<br />
von 25 m 2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen<br />
an Gebäuden dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 5 %<br />
der Wandfläche (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe<br />
aller Werbeanlagen an Gebäuden dürfen in keiner Ansicht (senkrechte<br />
Projektion) 15 % der Wandfläche überschreiten. Die Be-<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Vorhabenbezogener</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Baumarkt</strong> <strong>mit</strong> Gartencenter<br />
an der Felix-Wankel-Straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Textteil <strong>mit</strong> 38 Seiten, Fassung vom 27.03.2007<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen