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Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Sondergebiet Baumarkt mit ...

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3 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO<br />

<strong>mit</strong> Zeichenerklärung<br />

3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 Abs. 7 BauGB,<br />

Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) der örtlichen Bauvorschriften<br />

zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Sondergebiet</strong><br />

<strong>Baumarkt</strong> <strong>mit</strong> Gartencenter an der Felix-Wankel-Straße" der Stadt<br />

Bad Waldsee;<br />

3.2 Geländeveränderungen<br />

in den für die Bebauung<br />

vorgesehenen Flächen<br />

3.3 Bodenbeläge in den für<br />

die Bebauung vorgesehenen<br />

Flächen<br />

3.4 Einfriedigungen in den<br />

für die Bebauung vorgesehenen<br />

Flächen<br />

3.5 Werbeanlagen in den für<br />

die Bebauung vorgesehenen<br />

Flächen<br />

Seite 9<br />

Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Abgrabungen)<br />

in den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind<br />

nur unter der Voraussetzung einer Berücksichtigung der Geländeverhältnisse<br />

der Nachbargrundstücke und der Erschließungs-<br />

Situation zulässig (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO).<br />

In den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist für Stellplätze<br />

ausschließlich eine Ausführung in Rasen-Gittersteinen, Rasenpflaster,<br />

Schotter-Rasen, Pflaster (<strong>mit</strong> ausreichender Fuge und versickerungsfähigem<br />

Unterbau) oder wassergebundenen Decken zulässig<br />

(geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen sind unzulässig)<br />

(§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO).<br />

Als Einfriedigungen sind ausschließlich Draht- und Metallzäune<br />

bis zu einer max. Höhe von 2,00 m über dem endgültigen Gelände<br />

zulässig. Mauern als Einfriedigungen sind unzulässig. Sämtliche<br />

Einfriedigungen sind gegenüber der öffentlichen Verkehrsfläche um<br />

0,50 m zurück zu versetzen (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO).<br />

Freistehende Werbeanlagen in den für die Bebauung vorgesehenen<br />

Flächen dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche<br />

von 25 m 2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen<br />

an Gebäuden dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 5 %<br />

der Wandfläche (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe<br />

aller Werbeanlagen an Gebäuden dürfen in keiner Ansicht (senkrechte<br />

Projektion) 15 % der Wandfläche überschreiten. Die Be-<br />

Stadt Bad Waldsee <strong>Vorhabenbezogener</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Baumarkt</strong> <strong>mit</strong> Gartencenter<br />

an der Felix-Wankel-Straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Textteil <strong>mit</strong> 38 Seiten, Fassung vom 27.03.2007<br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen

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