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Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Sondergebiet Baumarkt mit ...

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Seite 23<br />

(GABl. S. 290-303)) vorliegen, wenn der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich des<br />

Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde wesentlich überschreitet.<br />

Eine wesentliche Überschreitung ist in der Regel gegeben, wenn mehr als 30 % des<br />

Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereiches erzielt werden soll. Nach der Auswirkungs-Analyse<br />

der GMA fügt sich das Vorhaben in das zentralörtliche Versorgungssystem ein.<br />

Der Bereich "<strong>Baumarkt</strong> <strong>mit</strong> Gartencenter" generiert ca. 21 %, der Bereich "Möbel" ca. 18 % und<br />

der Bereich "Randsortimente" ca. 21 % des Umsatzes außerhalb des Mittelbereiches bzw. des<br />

Verflechtungsbereiches Bad Waldsee. Das Kongruenzgebot wird so<strong>mit</strong> eingehalten.<br />

7.2.4.2 Zum Beeinträchtigungsverbot: Der Einzelhandelserlass erklärt zum Beeinträchtigungsverbot, dass<br />

die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns (Stadt- und Ortskern) der Standortgemeinde<br />

oder die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung<br />

im Einzugsbereich in der Regel wesentlich beeinträchtigt sind, wenn dort auf Grund des<br />

Vorhabens und des zu erwartenden Kaufkraft-Abflusses Geschäftsaufgaben drohen. Anhaltswert<br />

für eine derartige Annahme ist ein Umsatzverlust bei zentren- oder nahversorgungsrelevanten<br />

Sortimenten von ca. 10 % und bei nicht zentrenrelevanten und nicht nahversorgungsrelevanten<br />

Sortimenten von ca. 20 % im vorhabenspezifischen Sortiment. Im Bereich "<strong>Baumarkt</strong> <strong>mit</strong> Gartencenter",<br />

der überwiegend nicht zentrenrelevante Sortimente anbietet, wird nach der Auswirkungsanalyse<br />

der GMA die im Beeinträchtigungsverbot festgelegte maximal erlaubte Umverteilung<br />

durch ein Vorhaben gegenüber anderen Zentralen Orten im Einzugsgebiet von 20 % (bei nichtzentrenrelevanten<br />

Sortimenten) nicht überschritten. Die stärksten Umverteilungseffekte sind dabei<br />

in Ravensburg <strong>mit</strong> 8 % und Biberach <strong>mit</strong> 12 % zu erwarten. Auch für den Bereich "Möbel" wird<br />

das Beeinträchtigungsverbot eingehalten. Aufgrund fehlender Möbelanbieter in Bad Waldsee<br />

selbst wird es hier zu keinen Verdrängungen kommen. Für auswärtige Möbelanbieter wird die untergeordnete<br />

Verkaufsfläche für Möbel im geplanten <strong>Baumarkt</strong> keine spürbaren wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen haben. Für den Bereich der angegebenen zentrenrelevanten Randsortimente sind<br />

angesichts der vergleichsweise kleineren Verkaufsflächen keine wesentlichen Auswirkungen in<br />

den betreffenden Sortimentsbereichen zu erwarten.<br />

7.2.4.3 Zum Integrationsgebot: Der geplante <strong>Baumarkt</strong> <strong>mit</strong> Gartencenter soll im neuen Gewerbegebiet<br />

Wasserstall, das im Nordosten der Kernstadt liegt, angesiedelt werden. Das Gewerbegebiet ist<br />

durch die B 30 vom Siedlungskörper der Stadt Bad Waldsee abgetrennt. Der Standort hat folglich<br />

keine funktionale Verbindung zur Kernstadt, liegt in einer städtebaulichen Randlage und ist so<strong>mit</strong><br />

nicht integriert. Die Begründung des LEP 2002 erklärt dazu, dass Einzelhandelsgroßprojekte vorrangig<br />

in städtebaulich integrierten Lagen innerhalb des Bebauungs-Zusammenhangs ausgewiesen,<br />

errichtet oder erweitert werden sollen. Bei Vorhaben, die auf Grund ihres Warenangebots nur<br />

geringe Auswirkungen auf die innerörtliche Einzelhandelsstruktur und da<strong>mit</strong> auf die Funktionsfähigkeit<br />

der Stadt- und Ortskerne erwarten lassen oder auf Grund der Beschaffenheit der Waren<br />

für Stadt- und Ortskerne nicht geeignet sind, ist eine Ansiedlung in städtebaulichen Randlagen<br />

möglich. Konkret bedeutet dies, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe <strong>mit</strong> zentrenrelevanten<br />

Waren in städtebaulich integrierter Lage anzusiedeln sind und für entsprechende Vorhaben <strong>mit</strong><br />

Stadt Bad Waldsee <strong>Vorhabenbezogener</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Sondergebiet</strong> <strong>Baumarkt</strong> <strong>mit</strong> Gartencenter<br />

an der Felix-Wankel-Straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Textteil <strong>mit</strong> 38 Seiten, Fassung vom 27.03.2007<br />

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