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Infoblatt - ADÜ Nord

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<strong>Infoblatt</strong> <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · 5/1999 · Seite 6<br />

Scheinselbständigkeit: Zur<br />

aktuellen Lage (3)<br />

Ende September kündigte Bundesarbeitsminister Walter<br />

Riester an, die Empfehlungen der Expertenkommission<br />

»Scheinselbständigkeit« unter Thomas Dieterich<br />

zügig in einem Referentenentwurf zu berücksichtigen.<br />

Das Gesetz soll zum Jahreswechsel geändert<br />

werden.<br />

Die Vorschläge der Kommission lauten, daß der Kreis<br />

der Personen, die unter die Rentenversicherungspflicht<br />

fallen, präzisiert werden soll. Als scheinselbständig<br />

und damit versicherungspflichtig gelten in<br />

Zukunft jene Selbständige,<br />

• die regelmäßig keinen Arbeitnehmer mit einem<br />

Monatsverdienst von mehr als 630 DEM beschäftigen<br />

(auch Familienangehörige) und<br />

• die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen<br />

Auftraggeber tätig sein können und dürfen.<br />

Für alle Personen, die am 10. Dezember 1998 schon<br />

selbständig waren, schlägt die Kommission eine<br />

Übergangsregelung vor: Nicht nur die Selbständigen,<br />

die eine Lebensversicherung oder eine betriebliche<br />

Altersvorsorge haben, sollen von der Rentenversicherungspflicht<br />

befreit werden, sondern auch diejenigen,<br />

die über eine andere gleichwertige Altersvorsorge –<br />

Grundeigentum, Aktien oder anderes Vermögen –<br />

verfügten. Dies gilt auch für Selbständige, deren Rentenversicherungspflicht<br />

erst später einsetzt. Die Frist,<br />

bis zu der sich arbeitnehmerähnliche Selbständige<br />

von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen<br />

können, soll bis Ende Juni 2000 verlängert werden.<br />

Weiterhin empfiehlt die Kommission, allen Selbständigen,<br />

die erst nach dem Stichtag versicherungspflichtig<br />

werden, für 3 Jahre eine Befreiungsmöglichkeit<br />

von der Rentenversicherungspflicht einzuräumen.<br />

Dies gilt zum Beispiel für Existenzgründer und Existenzgründerinnen.<br />

(Georgia Mais)<br />

Warnungen<br />

Warnung vor Übersetzungsbüro Ursula<br />

Bull, München und Hamburg<br />

In verschiedenen Übersetzer-Mailinglisten wird seit<br />

einiger Zeit von verschiedenen Kollegen und Kolleginnen<br />

aus dem In- und Ausland vor dem Übersetzungsbüro<br />

Ursula Bull gewarnt. Anscheinend hat dieses<br />

Büro seit Anfang diesen Jahres seine freiberuflichen<br />

Dolmetscher(innen) und Übersetzer(innen) nicht<br />

mehr bezahlt.<br />

Kölner Stadt-Anzeiger 02.-03.10.1999<br />

Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

73 IN 113/99: In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Köln unter HRB 28754 eingetragenen<br />

Lemoine Gesellschaft für Übersetzungen und Softwarelokalisierungen<br />

mbH, Ebertplatz 9, 50668 Köln,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Günter Lemoine,<br />

Wuppertaler Strasse 4, 51067 Köln, ist der Eröffnungsantrag<br />

der Schuldnerin rechtskräftig mangels<br />

Masse abgewiesen worden.<br />

Köln, 9. August 1999<br />

Blick von der Terrasse des Ruderclubs Favorite Hammonia, dem Veranstaltungsort<br />

des <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Kollegentreffens, auf die Außenalster

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