Infoblatt - ADÜ Nord
Infoblatt - ADÜ Nord
Infoblatt - ADÜ Nord
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Infoblatt</strong> <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · 5/1999 · Seite 6<br />
Scheinselbständigkeit: Zur<br />
aktuellen Lage (3)<br />
Ende September kündigte Bundesarbeitsminister Walter<br />
Riester an, die Empfehlungen der Expertenkommission<br />
»Scheinselbständigkeit« unter Thomas Dieterich<br />
zügig in einem Referentenentwurf zu berücksichtigen.<br />
Das Gesetz soll zum Jahreswechsel geändert<br />
werden.<br />
Die Vorschläge der Kommission lauten, daß der Kreis<br />
der Personen, die unter die Rentenversicherungspflicht<br />
fallen, präzisiert werden soll. Als scheinselbständig<br />
und damit versicherungspflichtig gelten in<br />
Zukunft jene Selbständige,<br />
• die regelmäßig keinen Arbeitnehmer mit einem<br />
Monatsverdienst von mehr als 630 DEM beschäftigen<br />
(auch Familienangehörige) und<br />
• die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen<br />
Auftraggeber tätig sein können und dürfen.<br />
Für alle Personen, die am 10. Dezember 1998 schon<br />
selbständig waren, schlägt die Kommission eine<br />
Übergangsregelung vor: Nicht nur die Selbständigen,<br />
die eine Lebensversicherung oder eine betriebliche<br />
Altersvorsorge haben, sollen von der Rentenversicherungspflicht<br />
befreit werden, sondern auch diejenigen,<br />
die über eine andere gleichwertige Altersvorsorge –<br />
Grundeigentum, Aktien oder anderes Vermögen –<br />
verfügten. Dies gilt auch für Selbständige, deren Rentenversicherungspflicht<br />
erst später einsetzt. Die Frist,<br />
bis zu der sich arbeitnehmerähnliche Selbständige<br />
von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen<br />
können, soll bis Ende Juni 2000 verlängert werden.<br />
Weiterhin empfiehlt die Kommission, allen Selbständigen,<br />
die erst nach dem Stichtag versicherungspflichtig<br />
werden, für 3 Jahre eine Befreiungsmöglichkeit<br />
von der Rentenversicherungspflicht einzuräumen.<br />
Dies gilt zum Beispiel für Existenzgründer und Existenzgründerinnen.<br />
(Georgia Mais)<br />
Warnungen<br />
Warnung vor Übersetzungsbüro Ursula<br />
Bull, München und Hamburg<br />
In verschiedenen Übersetzer-Mailinglisten wird seit<br />
einiger Zeit von verschiedenen Kollegen und Kolleginnen<br />
aus dem In- und Ausland vor dem Übersetzungsbüro<br />
Ursula Bull gewarnt. Anscheinend hat dieses<br />
Büro seit Anfang diesen Jahres seine freiberuflichen<br />
Dolmetscher(innen) und Übersetzer(innen) nicht<br />
mehr bezahlt.<br />
Kölner Stadt-Anzeiger 02.-03.10.1999<br />
Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
73 IN 113/99: In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Köln unter HRB 28754 eingetragenen<br />
Lemoine Gesellschaft für Übersetzungen und Softwarelokalisierungen<br />
mbH, Ebertplatz 9, 50668 Köln,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Lemoine,<br />
Wuppertaler Strasse 4, 51067 Köln, ist der Eröffnungsantrag<br />
der Schuldnerin rechtskräftig mangels<br />
Masse abgewiesen worden.<br />
Köln, 9. August 1999<br />
Blick von der Terrasse des Ruderclubs Favorite Hammonia, dem Veranstaltungsort<br />
des <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Kollegentreffens, auf die Außenalster