Finanzbericht 2009 (PDF) - SV (Schweiz)
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CORPORATE GOVERNANCE<br />
MITWIRKUNGSRECHTE DER AKTIONÄRE<br />
Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung | An der Generalversammlung<br />
berechtigt jede Aktie zu einer Stimme. Alle Aktien sind auch in Bezug auf die anderen<br />
Mitbestimmungs- sowie die finanziellen Rechte gleichgestellt.<br />
Statutarische Quoren | Die Generalversammlung beschliesst mit der einfachen<br />
Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. Davon ausgenommen sind Beschlüsse über<br />
Angelegenheiten, für die gemäss Gesetz (OR Art. 704) eine Mehrheit von zwei Dritteln<br />
der vertretenen Aktienstimmen erforderlich ist. Die Statuten enthalten Präzisierungen<br />
zu diesen gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Klausel, wonach die gleichzeitige<br />
Abberufung von mehr als einem Drittel der Verwaltungsratsmitglieder ebenfalls eine<br />
Mehrheit von zwei Dritteln erforderlich macht.<br />
REVISIONSSTELLE<br />
Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors | Revisionsstelle<br />
für die gesamte <strong>SV</strong> Group ist die PricewaterhouseCoopers AG. Die Wahl durch die<br />
Generalversammlung gilt jeweils für ein Jahr.<br />
Kontaktstelle für weitere Informationen:<br />
CFO, Ulrich Liechti, ulrich.liechti@sv-group.ch, Telefon +41 43 814 10 10