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20 – 22 Nr. 55<br />

Fort- und Weiterbildung;<br />

Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in<br />

der Schule<br />

RdErl. d. Ministeriums<br />

für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung<br />

v. 19. 5. 1999 (ABl. NRW. 1 S. 136) *<br />

1. Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie<br />

Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen<br />

und Lehrer. Sie bezieht sich vor allem auf die Beratung<br />

von Schülerinnen und Schüler sowie von Erziehungsberechtigten<br />

in folgenden Bereichen:<br />

- Bildungsangebote<br />

- Schullaufbahnen<br />

- berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlorientierung<br />

- Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten, u. a. Lese-<br />

- Rechtschreibschwierigkeiten und Dyskalkulie etc.<br />

- besondere Begabungen und neuere Lernmodelle<br />

- Fragen der Alltagsbewältigung<br />

Zur Ergänzung und Intensivi erung der Beratungstätigkeit der<br />

Lehrerinnen und Lehrer können Schulen, in denen die Schulkonferenz<br />

einen Bedarf feststellt, auf der Grundlage des 1.<br />

Bezugserlasses Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer<br />

beauftragen. Ihre Tätigkeit erstreckt sich über die genannten<br />

Bereiche hinaus auch auf die kollegiale Beratung von Lehrerinnen<br />

und Lehrern in der eigenen Schule und die Zusammenarbeit<br />

mit Partnern im dualen System und außerschulischen<br />

Einrichtungen.<br />

Um die für diese Aufgabe erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

zu erwerben und weiterzuentwickeln, wird zunächst<br />

für die in der Sekundarstufe I tätigen Beratungslehrerinnen<br />

und Beratungslehrer eine Fortbildungsmaßnahme eingerichtet.<br />

Entsprechende Fortbildungsangebote für die Beratungslehrerinnen<br />

und Beratungslehrer in der Primarstufe und in der<br />

Sekundarstufe II sollen dann auf der Grundlage dieses Fortbildungskonzepts<br />

erarbeitet werden. Es ist darüber hinaus<br />

vorgesehen, zur Verbesserung der Beratungskompetenz aller<br />

Lehrerinnen und Lehrer ein Angebot zur schulinternen<br />

Fortbildung zu entwickeln.<br />

2. Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich zunächst an Beratungslehrerinnen<br />

und Beratungslehrer aller Schulformen, die<br />

ihren Beratungsschwerpunkt in der Sekundarstufe I haben.<br />

Vorzugsweise zu berücksichtigen sind die Beratungslehrerinnen<br />

und Beratungslehrer, die ihre Aufgabe neu übernommen<br />

haben oder übernehmen werden.<br />

3. Die Gesamtmaßnahme wird sich über mehrere Jahre erstrecken<br />

und beginnt am 1. 8. 1999. Die Einzelmaßnahme umfasst<br />

160 Fortbildungsstunden und wird in 14-täglichem<br />

Rhythmus innerhalb eines Jahres durchgeführt.<br />

4. Die Bezirksregierungen richten die Maßnahmen in den Regionen<br />

ein und informieren die Schulen über Ziele, Inhalte und<br />

Organisation des Fortbildungsangebots.<br />

5. Nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme erhalten die<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung,<br />

die zur Personalakte zu nehmen ist.<br />

* bereinigt<br />

Planungsgruppe ‚Beraten in der Schule’ bei der Bezirksregierung Köln / http://www.schulberatung.nrw.de/<br />

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