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E<br />

ENTHEOGEN<br />

Apotheker Zeitung Nr. 47 vom 22.11.1990). „Dem Arzt die Schweigepflicht,<br />

aber der Apotheker als Blockwart?", kann man da nur kopfschüttelnd fragen. Da<br />

es in der BRD keine Meldepflicht und auch, wie in den USA, keine Liste gibt,<br />

in der aufgeführt wird, ab welcher Menge welcher Stoff bei Verkauf gemeldet<br />

werden muß, kommt es hier ganz auf Lust und Laune des einzelnen<br />

Apothekers oder Chemikalienhändlers an. An der Tatsache, daß ein großer<br />

Teil der Herstellung von Heroin und Kokain mit Chemikalien erfolgt, die von<br />

der deutschen chemischen Industrie produziert werden, ändern solche Schikanen<br />

natürlich gar nichts. Und auch die Amphetaminköche aus dem ehemaligen<br />

Ostblock und den Niederlanden werden ihren Bedarf kaum bei deutschen<br />

Apothekern decken. Schaut man sich einmal die Listen an, und sieht, welche<br />

Alltagschemikalien darin auftauchen, dann kann einem schon Angst werden:<br />

Ameisen- und Essigsäure (häufig zum Entkalken von Kaffeemaschinen verwendet)<br />

finden sich darin ebenso wie Eisen(III)chlorid, das zum Platinenätzen im<br />

Elektronikladen kiloweise verkauft wird. Nicht zu reden von solch „gefährlichen"<br />

und „seltenen" Substanzen, wie Aluminium oder gar Aceton, beide im Baumarkt<br />

problemlos zentnerweise zu bekommen.<br />

Nun weiß man nicht, wie sich der Apotheker oder Chemikalienhändler<br />

verhält: hat man Pech, dann hat man es mit einem übereifrigen Exemplar zu<br />

tun. Und so einer findet schon einmal seine Befriedigung daran, selbst bei<br />

kleinen Mengen relativ gebräuchlicher Substanzen die Behörden zu informieren,<br />

besonders vermutlich dann, wenn der Kunde „einschlägig", das heißt natürlich<br />

jung und langhaarig aussieht. Und plötzlich klingelt's um vier Uhr morgens<br />

an der Haustür. Selbst wenn sich bei einer Haussuchung die eigene Unschuld<br />

herausstellt - widerwärtig ist es allemal, völlig Fremde in der eigenen Wohnung<br />

herumschnüffeln lassen zu müssen. Amerikanische Richter müssen sich für<br />

Hausdurchsuchungen, besonders für erfolglose, verantworten. Deutschen<br />

Richtern, die übereifrig Hausdurchsuchungsbefehle ausstellen, passiert erst mal<br />

gar nichts. Vor dem Hintergrund ist das Grundrecht auf die Unversehrtheit der<br />

Wohnung wenig wert - und folglich werden in der BRD Wohnungen auch viel<br />

öfter durchsucht, als in vergleichbaren Ländern.<br />

Damit nun al| die harmlosen Hobbychemiker dadurch eine solche Situation<br />

vermeiden können, daß sie von der Bestellung solcher Substanzen, falls<br />

möglich, absehen, folgt hier die Liste der „verdächtigen" Chemikalien. Nicht<br />

jeder will sich schließlich unwissentlich falschem Verdacht aussetzen.<br />

Weitgehend unbekannt ist auch das Verbot des Paragraphen 18a<br />

Betäubungsmittelgesetz: ,Es ist verboten... die... aufgeführten Stoffe..., wenn<br />

sie zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden sol-

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