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Dr. Arwed Crüger - WTS Aktiengesellschaft ...

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Verrechnungspreise in Theorie und Praxis<br />

Das verflixte 7. Jahr der<br />

Dokumentationspflicht<br />

<strong>Arwed</strong> <strong>Crüger</strong><br />

Eine mögliche Herangehensweise<br />

an das komplexe Thema<br />

„Verrechnungspreise“ ist die<br />

Durchleuchtung aktueller Themen<br />

aus der Betriebsprüfungspraxis.<br />

Von Bedeutung sind<br />

hierbei die steuerlichen Risiken,<br />

die sich durch Verrechnungspreise<br />

für international tätige<br />

Unternehmen ergeben. Denn:<br />

Verrechnungspreise sollen zwar<br />

fremdüblich sein – unterschiedliche<br />

Auslegungen können jedoch<br />

zu steuerlichem Nachteil<br />

führen. Der Autor berichtet<br />

exklusiv aus der Beratungserfahrung<br />

der <strong>WTS</strong>­Steuerberatungsgesellschaft.<br />

(Red.)<br />

Verrechnungspreise sind innerhalb eines<br />

international tätigen Konzerns in<br />

zweierlei Hinsicht bedeutungsvoll. Die<br />

Bewertung und Bepreisung von konzerninternem<br />

Austausch von Waren,<br />

Dienstleistungen, Finanzierungen und<br />

immateriellen Wirtschaftsgütern lenken<br />

und beeinflussen sowohl Handeln und<br />

Erfolg als auch die Steuerlast innerhalb<br />

der betreffenden Unternehmen.<br />

Verrechnungspreise –<br />

komplex und riskant<br />

Indes können, aufgrund der Komplexität<br />

der weltweiten wirtschaftlichen Strukturen,<br />

Hindernisse auftreten. Selbst für<br />

mittelständische Unternehmen stellen<br />

Verrechnungspreise ein beachtliches<br />

Risiko dar. Es gilt daher Mehrfachbesteuerung,<br />

Strafzuschläge und erhöhte Steuerlast<br />

mittels wertschöpfungsorientierter<br />

Lösungsansätze zu mindern beziehungsweise<br />

zu verhindern. Dabei ist<br />

immer ein mögliches, finanzielles Risiko<br />

in Betracht zu ziehen. Bei der Bestimmung<br />

der Verrechnungspreise müssen,<br />

den vielfältigen Gesamtzusammenhängen<br />

folgend, unterschiedliche, optimierende<br />

Herangehensweisen angewandt<br />

werden, um sowohl den konzerninternen<br />

Bedürfnissen als auch den einzelnen<br />

dem Konzern angehörenden<br />

Unternehmen gerecht zu werden. Dabei<br />

Vermögen & Steuern – 10/2011<br />

„Ein gut funktionierendes<br />

Verrechnungspreissystem und die<br />

steuerlich korrekte Dokumentation<br />

desselben wappnen vor ungebetenen<br />

Diskussionen mit den<br />

Finanzbehörden und vermeiden<br />

Nach- oder sogar<br />

Doppelbesteuerung.“<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Arwed</strong> <strong>Crüger</strong>, <strong>WTS</strong> Group<br />

<strong>Aktiengesellschaft</strong>, Frankfurt am Main<br />

E-Mail: arwed.crueger@wts.de<br />

sind die landesspezifischen Verrechnungspreisrichtlinien<br />

genauso zu berücksichtigen<br />

wie die Erfordernisse, die<br />

die verschiedenen Märkte mit sich bringen.<br />

Die Gestaltung der Verrechnungspreise<br />

sollte demnach mit der Phase<br />

der Strategiedefinition und der Generierung<br />

von Konzepten und Verrechnungspreissystemen<br />

beginnen.<br />

Leib- und Magenthema<br />

der Finanzverwaltung<br />

Die Finanzverwaltung der Bundesrepublik<br />

Deutschland setzt sich seit der Reglementierung<br />

der Dokumentationspflicht<br />

im Jahr 2003 verstärkt mit dem<br />

Thema Verrechnungspreise auseinander.<br />

Besonders die Konsequenzen bei<br />

Nichteinhaltung der Gesetze und Richtlinien<br />

spielen eine wichtige Rolle: Veränderungen<br />

der Verrechnungspreise<br />

wirken sich auf das Einkommen der<br />

einzelnen Unternehmen direkt aus –<br />

damit verbunden ist dann folglich auch<br />

V&S-Highlights 39<br />

die Steuerlast. Ein gut funktionierendes<br />

Verrechnungspreissystem und die steuerlich<br />

korrekte Dokumentation desselben<br />

wappnen deshalb vor ungebetenen<br />

Diskussionen mit den Finanzbehörden<br />

und vermeiden Nach- oder sogar<br />

Doppelbesteuerung. Die dicht verwobenen<br />

Strukturen der Geschäftsaktivitäten<br />

innerhalb der Märkte verlangen<br />

nach einer durchdacht aufgestellten<br />

Organisationsstruktur sowie effektiven<br />

Prozessen. Die Implementierung von<br />

konzerninternen Verrechnungspreissystemen<br />

setzt bezüglich der operativen<br />

Effizienz auf ein allen Widrigkeiten trotzendes<br />

Rüstzeug.<br />

Wie sich das in Zahlen ausdrücken<br />

lässt, zeigt sich am Beispiel des Finanzamtes<br />

einer deutschen Großstadt:<br />

Hier liegen in Bezug auf Teilwertabschreibungen<br />

auf grenzüberschreitende,<br />

eigenkapitalersetzende<br />

Darlehen zwischen verbundenen<br />

Unternehmen noch offene Fälle im<br />

Wert von über einer Milliarde Euro.<br />

Nachdem laut dem BMF-Schreiben<br />

vom 29. März 2011 diese Teilwertabschreibungen<br />

ab dem Veranlagungszeitraum<br />

2008 nicht mehr<br />

ohne Weiteres akzeptiert werden,<br />

würde diesbezüglich bei einer steuerlichen<br />

Korrektur allein dieses Finanzamt<br />

Steuermehreinnahmen<br />

von rund 300 Millionen Euro erzielen.<br />

Es lässt sich erahnen, welch<br />

horrende Summe auf nationaler<br />

Ebene zusammenkäme.<br />

Die Pflichten der Dokumentation, die<br />

seit 2003 in Deutschland bestehen, gelten<br />

laut Gesetz für jeden Konzern unter<br />

folgenden Bedingungen: Der Sachverhalt<br />

muss einen Auslandsbezug haben<br />

(entsprechend besteht keine Dokumentationspflicht<br />

für innerdeutsche Sachverhalte),<br />

zudem muss es sich um Geschäftsbeziehungen<br />

zwischen nahestehenden<br />

Personen beziehungsweise<br />

Unternehmensteilen handeln.<br />

Dokumentationspflicht<br />

der Verrechnungspreise<br />

Die Dokumentationspflicht der Konzernverrechnungspreise<br />

zwischen den<br />

Bereichen oder Gesellschaften für Güter<br />

oder Dienstleistungen greift mittlerweile<br />

in den meisten Industriestaaten<br />

der Welt und dient dem Nachweis gegenüber<br />

der Finanzverwaltung:


40<br />

V&S-Highlights<br />

d Unterliegen die Verrechnungspreise<br />

dem Fremdvergleichsgrundsatz?<br />

d Wie gestaltete sich die Bestimmung<br />

der Verrechnungspreise?<br />

d Ist die Höhe angemessen?<br />

d Verstöße gegen den Fremdvergleich<br />

und die Mitwirkungspflicht haben<br />

erhebliche Sanktionen zur Folge.<br />

Praxiserfahrung: Der Dokumentationsaufwand<br />

ist nicht zu unterschätzen, da<br />

die Geschäftsbeziehungen multinationaler<br />

Konzerne immer vielfältiger<br />

und die damit in Zusammenhang<br />

stehenden steuerlichen Vorschriften<br />

weltweit komplexer und konkreter<br />

werden.<br />

Nachdem nun bei den Betriebsprüfern<br />

und idealerweise auch bei den Unternehmen<br />

acht Jahre Erfahrung mit Verrechnungspreisdokumentationenvorliegen,<br />

werden Mängel von den Finanzämtern<br />

nicht mehr geduldet. Vielmehr<br />

werden Dokumentationen erwartet, die<br />

den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich<br />

genügen. Das bedeutet für<br />

die Steuerpflichtigen, dass sie sich auf<br />

OECD-Neuentwicklungen<br />

eine detaillierte Prüfung einstellen können.<br />

Lücken erkennen und schließen<br />

Insbesondere Unternehmen, die bisher<br />

keine Dokumentation erstellt und/oder<br />

bei der Betriebsprüfung vorgelegt haben<br />

und damit den Erfahrungen der<br />

Konkurrenten und den Betriebsprüfern<br />

hinterherhinken, befinden sich in der<br />

Regel in einer misslichen Lage. Hier<br />

sollte dringend gehandelt und schnellstmöglich<br />

die versäumte Dokumentation<br />

nachgeholt werden.<br />

Typische, kritische Punkte sollten hierbei<br />

zuerst abgearbeitet werden. Hierfür sollte<br />

man sich ausreichend informieren<br />

oder externe Hilfe holen.<br />

Erfahrungsgemäß finden mittlerweile<br />

auch Verrechnungspreisprüfungen in<br />

Kombination mit elektronischem Datenzugriff<br />

(GDPdU; E-Bilanz) statt.<br />

Verrechnungspreise auf<br />

internationaler Ebene …<br />

Laut Schätzung der OECD entfallen<br />

mittlerweile rund 60 Prozent des inter-<br />

Am 22. Juli 2010 wurde von der OECD eine Überarbeitung der „Transfer Pricing<br />

Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administration“ veröffentlicht.<br />

Auch hier kann man die Bedeutung der Verrechnungspreise in der Steuerwelt<br />

erkennen. Der Umfang der „Guidelines 2010“ ist in Bezug auf die Seitenzahl<br />

auf das 1,5-Fache angestiegen. Danach wurde der Fremdvergleichsgrundsatz<br />

nach wie vor bekräftigt. Die Kapitel I-III (Fremdvergleichsgrundsatz, Methoden<br />

und Vergleichbarkeit) wurden jedoch komplett überarbeitet. Demnach sind nun<br />

unter anderem insbesondere Geschäftsvorfall-bezogene Gewinnmethoden<br />

(Profit Split und TNMM) grundsätzlich erlaubt, es kann die Verrechnungspreismethode<br />

verwendet werden, die der Steuerpflichtige als die angemessenste für<br />

den betreffenden Sachverhalt hält. Es ist nicht erforderlich darzulegen, dass<br />

diese Methode auch die bestmögliche ist.<br />

Neu ist das Kapitel IX „Business Restructuring“, auf das sich das BMF-Schreiben<br />

vom 13. Oktober 2010 zur Funktionsverlagerung bezieht.<br />

Bezüglich der möglichen fremdvergleichskonformen Ansätze und Methoden<br />

zur Bewertung von immateriellen Wirtschaftsgütern startete die OECD im November<br />

2010 ein internationales Projekt. Bis Ende 2013 soll es einen Entwurf<br />

geben, der die Guidelines um das Thema „Immaterielle Wirtschaftsgüter“ ergänzen<br />

wird.<br />

Artikel 7 des OECD-Musterabkommens (Betriebsstätten) wurde überarbeitet<br />

und die Betriebsstättengewinnabgrenzung definiert. Die Aufteilung von Funktionen<br />

und Risiken zwischen Stammhaus und Betriebsstätte richtet sich demnach<br />

im Wesentlichen nach den sogenannten „People Functions“. Transaktionen<br />

zwischen dem Stammhaus und der Betriebsstätte sind grundsätzlich möglich.<br />

nationalen Welthandels auf konzerninterne<br />

Transaktionen. Grenzüberschreitende<br />

Transaktionen und deren steuerlich<br />

korrekte Abwicklung zwischen zwei<br />

verbundenen Unternehmen erfordern<br />

nicht nur das Zusammenspiel der relevanten<br />

Gesellschaften des multinationalen<br />

Konzerns, sondern auch der Finanzverwaltungen<br />

der entsprechend<br />

beteiligten Länder. Für die Gestaltung<br />

des Verrechnungspreises gilt generell,<br />

dass er in beiden Ländern steuerlich<br />

anerkannt sein muss – ansonsten<br />

droht eine Doppelbesteuerung. Hier<br />

greift der – für jeden Einzelfall individuell<br />

fest zulegende – Fremdvergleichsgrundsatz.<br />

… am Beispiel Russland<br />

Für die Bewertung des grenzüberschreitenden<br />

Leistungsaustauschs soll angenommen<br />

werden, es handele sich bei<br />

den beteiligten Unternehmen um fremde<br />

und nicht um verbundene Unternehmen.<br />

Damit soll ein Verrechnungspreis<br />

veranschlagt werden, der nicht<br />

aufgrund der Verbundenheit der Geschäftspartner<br />

zu einer Einkommensverschiebung<br />

zulasten des einen und<br />

zugunsten des anderen Staates führt.<br />

Gerade in Anbetracht der starken Entwicklung<br />

der Globalisierung und im<br />

Besonderen der BRIC-Staaten lohnt ein<br />

Blick über die Grenzen hinaus. In Russland<br />

beispielsweise gestalten sich die<br />

Regelungen im Bereich der Verrechnungspreise<br />

über den Artikel 40 Steuerkodex<br />

(StK) als Rechtsgrundlage.<br />

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Vermutung<br />

der Fremdüblichkeit, doch in<br />

einigen Fällen kann die Vermutung widerlegt<br />

werden: Geschäfte unter nahestehenden<br />

Personen beziehungsweise<br />

verbundenen Unternehmen – Tauschgeschäfte,<br />

Außenhandelsgeschäfte und<br />

Preisschwankungen von über 20 Prozent<br />

bei dem Steuerpflichtigen innerhalb<br />

eines engen Zeitraums.<br />

Zur Ermittlung des fremdüblichen Preises<br />

werden gesetzlich zugelassene<br />

Methoden angewandt – der Vergleich<br />

(äußerer Marktpreis oder innerer Vergleich),<br />

Wiederverkauf (Resale minus)<br />

und der Kostenaufschlag (Cost plus).<br />

Die Reihenfolge ist einzuhalten, ansonsten<br />

ist mit einer Abweisung der Ansprüche<br />

der Finanzverwaltung zu rechnen.<br />

Für die Ermittlung der Marktpreise sind<br />

Vermögen & Steuern – 10/2011


laut Gesetz nur öffentlich zugängliche<br />

Daten zulässig, wobei das Gesetz einen<br />

Marktpreis nennt – keine Bandbreiten,<br />

wie in Deutschland üblich.<br />

Der Übergang zur nächsten Methode<br />

kann erst erfolgen, wenn die vorrangige<br />

Methode nicht anwendbar ist, beziehungsweise<br />

zu keinem Ergebnis führt.<br />

Die Methoden sind vom Finanzamt<br />

durchzuführen, weil es auch nachweispflichtig<br />

ist. Das Finanzamt hat im Zweifel<br />

außerdem über Verhältnisse des<br />

Steuerpflichtigen zu recherchieren.<br />

Noch besteht für Steuerpflichtige in<br />

Russland keine Dokumentationspflicht<br />

und die Abweichung vom fremdüblichen<br />

Preis muss erst vom Finanzamt<br />

nachgewiesen werden. Schwierigkeiten<br />

für den Steuerpflichtigen ergeben sich<br />

daraus, dass es keinen einheitlichen<br />

Ansatz, keine Ausführungsrichtlinien<br />

und keine Verrechnungspreisspezialisierung<br />

bei der russischen Finanzverwaltung<br />

gibt. Informationsquellen sind<br />

deshalb oft nicht zuverlässig und man<br />

Vermögen & Steuern – 10/2011<br />

kann sich auf keine verbindlichen Auskünfte,<br />

beispielsweise zu den Methoden,<br />

verlassen.<br />

Da die Beweislast bei den Finanzbehörden<br />

liegt, ist man mehr oder weniger<br />

dem Urteil des jeweiligen Prüfers ausgeliefert<br />

und kann sich meistens auf keine<br />

gesetzlichen Quellen zur Gegenargumentation<br />

stützen. Klagen des Steuerpflichtigen<br />

vor Gericht sind dagegen erfahrungsgemäß<br />

recht erfolgreich, da die<br />

Nachweise der Finanzverwaltung oft als<br />

nicht ausreichend angesehen werden.<br />

Fazit: Verrechnungspreisgestaltung und<br />

die damit zusammenhängende Dokumentationspflicht<br />

spielen nach wie vor<br />

für die Unternehmen und die Finanzverwaltung<br />

eine große Rolle. Das bedeutet:<br />

1. Eventuelle Verrechnungspreiskorrekturen<br />

bei Betriebsprüfungen führen zu<br />

einer veränderten Steuerlast, an deren<br />

Einforderung die Finanzämter verständlicherweise<br />

interessiert sind. Deshalb ist<br />

V&S-Highlights 41<br />

nicht nur die Interaktion der beteiligten<br />

Gesellschaften gefragt, sondern insbesondere<br />

das gemeinsame Verständnis<br />

der beteiligten Finanzverwaltungen ist<br />

notwendig, um die Anerkennung für<br />

einen Verrechnungspreis und die Bewertungen<br />

innerhalb einer Funktionsverlagerung<br />

zu bekommen und eine<br />

eventuell drohende Doppelbesteuerung<br />

zu vermeiden.<br />

2. Auch die OECD kümmert sich mehr<br />

und mehr um Definitionen und Regelungen<br />

im Bereich des Transfer Pricings.<br />

Diese Neuentwicklungen werden immer<br />

Einfluss auf die landesspezifischen<br />

Gesetze und Verordnungen haben.<br />

3. Die Dokumentationspflicht ist mittlerweile<br />

in den meisten Industriestaaten<br />

der Welt festgelegt. Besondere Vorsicht<br />

ist in Ländern wie Russland geboten,<br />

die zwar nicht über eine Dokumentationspflicht<br />

verfügen, aber das Thema<br />

Ver rechnungspreise und deren Fremdüblichkeit<br />

trotzdem detailliert untersuchen.<br />

V&S

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