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2008/2009 - Mecke Druck und Verlag

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414 Eichsfelder Heimatzeitschrift – Die Monatsschrift für alle Eichsfelder<br />

Ein Quittungsbuch über entrichteten Erbenzins aus der<br />

Gemeinde Wehnde<br />

von Paul Lauerwald<br />

An dieser Stelle soll ein im Besitz des Verfassers<br />

befindliches unscheinbares Quittungsbuch<br />

über entrichteten Erbenzins in den<br />

Jahren von 1750 bis 1850 aus der Gemeinde<br />

Wehnde vorgestellt werden. Das Büchlein<br />

besteht aus 15 fadengehefteten Blättern,<br />

die mit einem hölzernen Umschlag, auf dem<br />

noch Reste einer Lederbespannung erkennbar<br />

sind, versehen sind.<br />

In dem Buch wird für die Jahre 1750 bis 1765<br />

dem Christoph Wüstefeld der Empfang des<br />

Erbenzinses durch die Grafen von Wintzingerode<br />

bestätigt. Ab 1766 wurde dieser Zins<br />

durch Johann Jakob Suchland entrichtet, der<br />

entweder die entsprechenden Gr<strong>und</strong>stücke<br />

im Erbgange oder auf anderem Wege erworben<br />

hatte. Obwohl diese beiden Namen nur<br />

auf dem von Levin von Wintzingerode unter-<br />

Abb. 1: Die Titelseite des Quittungsbuches.<br />

zeichneten Titelblatt des Quittungsbuchs genannt<br />

werden, die jährliche Bestätigung des<br />

Erhalts des Erbenzinses ansonsten nicht den<br />

Namen des Zinspflichtigen nennt, ist die Familie<br />

Suchland ausweislich eines Eintrages<br />

vom 15. September 1833 noch Nutzer der<br />

erbenzinspflichtigen Gr<strong>und</strong>stücke. Einem<br />

Gottfried Suchland wird an diesem Tage die<br />

Entrichtung des für das Jahr 1833 fälligen<br />

Restzinses in Tastungen bestätigt. Eine erste<br />

Rate für dieses Jahr in Höhe von einem Huhn<br />

<strong>und</strong> 30 Eiern sowie einem guten Groschen<br />

<strong>und</strong> 8 Pfennige (= 20 Pfennige) wurde bereits<br />

am 21. April 1833 entrichtet.<br />

Für welche Art <strong>und</strong> Größe von Gr<strong>und</strong>stücken<br />

dieser Zins entrichtet wurde, ist nicht erkennbar.<br />

Der Erbenzins betrug über den gesamten<br />

Zeitraum unverändert jährlich ein Hahn, ein<br />

Huhn, 30 Eier sowie einen guten Groschen<br />

<strong>und</strong> 8 Pfennige. Dieser Zins wurde in der Regel<br />

geschlossen pro Jahr entrichtet. Verschiedentlich<br />

werden aber abweichend von dieser<br />

Regel Zinsanteile in zwei bis drei Etappen<br />

pro Jahr dem Gr<strong>und</strong>herrn übergeben. Dabei<br />

ist festzustellen, dass die Bargeldzahlung immer<br />

geschlossen an einem Termin geleistet<br />

wurde. Die Daten der Zahlung bzw. Ablieferung<br />

sind nur ausnahmsweise genannt, lediglich<br />

das Jahr wird immer verzeichnet.<br />

Ein Erlass des Zinses, beispielweise im Hungerjahr<br />

1817 oder aus anderen Notsituationen,<br />

ist in keinem Fall nachweisbar. Auffällig<br />

ist für die Jahre 1837, 1838, 1839, 1840,<br />

1847 <strong>und</strong> 1850 die Tatsache, dass jeweils ein<br />

Huhn bzw. ein Hahn nicht in natura, sondern<br />

in Form einer Geldzahlung entrichtet wird. Für<br />

das Jahr 1838 wird auch der dafür entrichtete<br />

Betrag, nämlich 5 Silbergroschen für ein<br />

Huhn, genannt. In den anderen erwähnten<br />

Jahren wird nur bestätigt, dass ein Huhn bzw.<br />

ein Hahn mit Geld bezahlt wurde. Für die Jahre<br />

1848 <strong>und</strong> 1849 ist keine Bestätigung der<br />

Zinszahlung enthalten. Diese erfolgte wohl<br />

offensichtlich auf einer besonderen, hier nicht

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