2008/2009 - Mecke Druck und Verlag
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414 Eichsfelder Heimatzeitschrift – Die Monatsschrift für alle Eichsfelder<br />
Ein Quittungsbuch über entrichteten Erbenzins aus der<br />
Gemeinde Wehnde<br />
von Paul Lauerwald<br />
An dieser Stelle soll ein im Besitz des Verfassers<br />
befindliches unscheinbares Quittungsbuch<br />
über entrichteten Erbenzins in den<br />
Jahren von 1750 bis 1850 aus der Gemeinde<br />
Wehnde vorgestellt werden. Das Büchlein<br />
besteht aus 15 fadengehefteten Blättern,<br />
die mit einem hölzernen Umschlag, auf dem<br />
noch Reste einer Lederbespannung erkennbar<br />
sind, versehen sind.<br />
In dem Buch wird für die Jahre 1750 bis 1765<br />
dem Christoph Wüstefeld der Empfang des<br />
Erbenzinses durch die Grafen von Wintzingerode<br />
bestätigt. Ab 1766 wurde dieser Zins<br />
durch Johann Jakob Suchland entrichtet, der<br />
entweder die entsprechenden Gr<strong>und</strong>stücke<br />
im Erbgange oder auf anderem Wege erworben<br />
hatte. Obwohl diese beiden Namen nur<br />
auf dem von Levin von Wintzingerode unter-<br />
Abb. 1: Die Titelseite des Quittungsbuches.<br />
zeichneten Titelblatt des Quittungsbuchs genannt<br />
werden, die jährliche Bestätigung des<br />
Erhalts des Erbenzinses ansonsten nicht den<br />
Namen des Zinspflichtigen nennt, ist die Familie<br />
Suchland ausweislich eines Eintrages<br />
vom 15. September 1833 noch Nutzer der<br />
erbenzinspflichtigen Gr<strong>und</strong>stücke. Einem<br />
Gottfried Suchland wird an diesem Tage die<br />
Entrichtung des für das Jahr 1833 fälligen<br />
Restzinses in Tastungen bestätigt. Eine erste<br />
Rate für dieses Jahr in Höhe von einem Huhn<br />
<strong>und</strong> 30 Eiern sowie einem guten Groschen<br />
<strong>und</strong> 8 Pfennige (= 20 Pfennige) wurde bereits<br />
am 21. April 1833 entrichtet.<br />
Für welche Art <strong>und</strong> Größe von Gr<strong>und</strong>stücken<br />
dieser Zins entrichtet wurde, ist nicht erkennbar.<br />
Der Erbenzins betrug über den gesamten<br />
Zeitraum unverändert jährlich ein Hahn, ein<br />
Huhn, 30 Eier sowie einen guten Groschen<br />
<strong>und</strong> 8 Pfennige. Dieser Zins wurde in der Regel<br />
geschlossen pro Jahr entrichtet. Verschiedentlich<br />
werden aber abweichend von dieser<br />
Regel Zinsanteile in zwei bis drei Etappen<br />
pro Jahr dem Gr<strong>und</strong>herrn übergeben. Dabei<br />
ist festzustellen, dass die Bargeldzahlung immer<br />
geschlossen an einem Termin geleistet<br />
wurde. Die Daten der Zahlung bzw. Ablieferung<br />
sind nur ausnahmsweise genannt, lediglich<br />
das Jahr wird immer verzeichnet.<br />
Ein Erlass des Zinses, beispielweise im Hungerjahr<br />
1817 oder aus anderen Notsituationen,<br />
ist in keinem Fall nachweisbar. Auffällig<br />
ist für die Jahre 1837, 1838, 1839, 1840,<br />
1847 <strong>und</strong> 1850 die Tatsache, dass jeweils ein<br />
Huhn bzw. ein Hahn nicht in natura, sondern<br />
in Form einer Geldzahlung entrichtet wird. Für<br />
das Jahr 1838 wird auch der dafür entrichtete<br />
Betrag, nämlich 5 Silbergroschen für ein<br />
Huhn, genannt. In den anderen erwähnten<br />
Jahren wird nur bestätigt, dass ein Huhn bzw.<br />
ein Hahn mit Geld bezahlt wurde. Für die Jahre<br />
1848 <strong>und</strong> 1849 ist keine Bestätigung der<br />
Zinszahlung enthalten. Diese erfolgte wohl<br />
offensichtlich auf einer besonderen, hier nicht