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Ihr Betriebsrat informiert<br />

WAS MUSS ICH VERDIENEN?<br />

Handel ab 1.1.2010<br />

Der Kollektivvertrag wird jedes Jahr neu zwischen der Gewerkschaft und der<br />

Wirtschaftskammer ausverhandelt. So wird für alle Handelsangestellten und<br />

-arbeiter eine jährliche Kollektivvertragserhöhung garantiert. Im Kollektivvertrag<br />

wird ein Mindestgehalt für 38,5 Stunden vereinbart. TeilzeitmitarbeiterInnen<br />

verdienen ihrer Stundenanzahl entsprechend weniger.<br />

Beispiel: BG3 1. Berufsjahr für 38,5 Stunden 1266 € brutto.<br />

Eine 30 Stunden Angestellte verdient 1266 € : 38,5 Stunden x 30<br />

Stunden = 986,50 € brutto<br />

Der Kollektivvertrag regelt nur das Mindestgehalt. Eine Bezahlung darüber hinaus<br />

ist zu vereinbaren, z.B. wenn man mehr Verantwortung trägt (Bereichsleiter,<br />

Vorarbeiter usw.). Hierzu gibt es leider keine Regelungen im Kollektivvertrag.<br />

Überzahlungen über dem Kollektivvertragsgehalt bleiben nur bei der jährlichern<br />

Erhöhung am 1.1. aufrecht, bei einem Berufsjahressprung können Überzahlungen<br />

angerechnet werden und müssen nicht aufrecht erhalten bleiben.<br />

<strong>ANGESTELLTE</strong> IM HANDEL<br />

Als Berufsjahre werden alle Angestelltenjahre angerechnet, egal in welcher<br />

Branche man vorher gearbeitet hat. Vordienstzeiten müssen schriftlich<br />

nachgewiesen werden, am einfachsten mit einem Versicherungsdatenauszug<br />

der Gebietskrankenkasse gleich bei der Bewerbung.<br />

Kontrollieren Sie, ob all Ihre Vordienstzeiten angerechnet wurden oder schicken<br />

Sie Ihrem Betriebsrat Ihren Versicherungsdatenauszug zur Kontrolle. Falsche<br />

Einstufungen können maximal ein Jahr zurück eingefordert werden. Dieses aber<br />

auch nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Vordienstzeiten<br />

vorgelegt wurden und der Arbeitgeber sie nicht berücksichtigt hat.<br />

Der Kollektivvertrag unterscheidet zwischen zwei Gehaltsgebieten:<br />

A gilt für alle Bundesländer außer Salzburg und Vorarlberg, hier gilt B.<br />

Lehrlingsentschädigung A B<br />

im 1. Lehrjahr 447,00 € 462,00 €<br />

im 2. Lehrjahr 566,00 € 585,00 €<br />

im 3. Lehrjahr 806,00 € 833,00 €<br />

im 4. Lehrjahr 833,00 € 861,00 €<br />

14<br />

Kapitel<br />

3

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