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Ihr Betriebsrat informiert<br />
WAS MUSS ICH VERDIENEN?<br />
Handel ab 1.1.2010<br />
Der Kollektivvertrag wird jedes Jahr neu zwischen der Gewerkschaft und der<br />
Wirtschaftskammer ausverhandelt. So wird für alle Handelsangestellten und<br />
-arbeiter eine jährliche Kollektivvertragserhöhung garantiert. Im Kollektivvertrag<br />
wird ein Mindestgehalt für 38,5 Stunden vereinbart. TeilzeitmitarbeiterInnen<br />
verdienen ihrer Stundenanzahl entsprechend weniger.<br />
Beispiel: BG3 1. Berufsjahr für 38,5 Stunden 1266 € brutto.<br />
Eine 30 Stunden Angestellte verdient 1266 € : 38,5 Stunden x 30<br />
Stunden = 986,50 € brutto<br />
Der Kollektivvertrag regelt nur das Mindestgehalt. Eine Bezahlung darüber hinaus<br />
ist zu vereinbaren, z.B. wenn man mehr Verantwortung trägt (Bereichsleiter,<br />
Vorarbeiter usw.). Hierzu gibt es leider keine Regelungen im Kollektivvertrag.<br />
Überzahlungen über dem Kollektivvertragsgehalt bleiben nur bei der jährlichern<br />
Erhöhung am 1.1. aufrecht, bei einem Berufsjahressprung können Überzahlungen<br />
angerechnet werden und müssen nicht aufrecht erhalten bleiben.<br />
<strong>ANGESTELLTE</strong> IM HANDEL<br />
Als Berufsjahre werden alle Angestelltenjahre angerechnet, egal in welcher<br />
Branche man vorher gearbeitet hat. Vordienstzeiten müssen schriftlich<br />
nachgewiesen werden, am einfachsten mit einem Versicherungsdatenauszug<br />
der Gebietskrankenkasse gleich bei der Bewerbung.<br />
Kontrollieren Sie, ob all Ihre Vordienstzeiten angerechnet wurden oder schicken<br />
Sie Ihrem Betriebsrat Ihren Versicherungsdatenauszug zur Kontrolle. Falsche<br />
Einstufungen können maximal ein Jahr zurück eingefordert werden. Dieses aber<br />
auch nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Vordienstzeiten<br />
vorgelegt wurden und der Arbeitgeber sie nicht berücksichtigt hat.<br />
Der Kollektivvertrag unterscheidet zwischen zwei Gehaltsgebieten:<br />
A gilt für alle Bundesländer außer Salzburg und Vorarlberg, hier gilt B.<br />
Lehrlingsentschädigung A B<br />
im 1. Lehrjahr 447,00 € 462,00 €<br />
im 2. Lehrjahr 566,00 € 585,00 €<br />
im 3. Lehrjahr 806,00 € 833,00 €<br />
im 4. Lehrjahr 833,00 € 861,00 €<br />
14<br />
Kapitel<br />
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