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Ihr Betriebsrat informiert<br />

A R B E I T S R E C H T VON A - Z<br />

Im Arbeitsleben gibt es eine Fülle an rechtlichen Regelungen. Gesetze und<br />

Kollektivvertrag regeln welche Bestimmungen gelten. Die wichtigsten<br />

Informationen finden Sie hier kurz dargestellt. Bei Fragen oder Problemen wenden<br />

Sie sich bitte direkt an Ihren Betriebsrat – er kann Ihnen weiterhelfen!<br />

A L L G E M E I N E S<br />

Im eigenen Interesse sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitgeber immer Ihre<br />

aktuellen Daten hat und über Änderungen immer informiert ist. Schicken Sie<br />

deshalb alle Änderungen sei es Meldezettel für die Heimadresse,<br />

Telefonnummern, Familienstand, Kinder usw. immer an die Personalabteilung,<br />

damit dies in Ihrem Personalakt aktualisiert werden kann. Hat der Arbeitgeber Ihre<br />

richtige Adresse nicht, erhalten Sie keine Zusendungen, haben Sie den<br />

Alleinerzieher beantragt und heiraten wieder, dann muss dies korrigiert werden<br />

sonst haben Sie eine Nachzahlung am Finanzamt usw. Für alle Leistungen des<br />

Betriebsrates bitte die Urkunden und Zeugnisse in Kopie auch an den Betriebsrat<br />

schicken!<br />

A R B E I T S Z E I T<br />

Allgemeine Normalarbeitszeit<br />

Die Normalarbeitszeit von Vollzeitkräften ist im<br />

Kollektivvertrag geregelt:<br />

Wöchentlich:<br />

38,5 Stunden im Handel<br />

Inklusive Überstunden darf die Arbeitszeit in einer<br />

Woche maximal 50 Stunden betragen.<br />

täglich:<br />

8 Stunden bis max.10 Stunden<br />

Im Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen kann die wöchentliche<br />

Normalarbeitszeit auf bis zu 44 Stunden erhöht werden, wenn innerhalb dieser<br />

Zeit, die durchschnittliche Arbeitszeit 38,5 im Handel beträgt!<br />

Beispiel: 6 Wochen lang 44 Std. in den nächsten 6 Wochen 33 Std., 1 Woche mit 38,5 Std<br />

Im Durchschnitt (6x44) + (6x33) + 38,5 : 13 Wochen = 38,5 Stunden.<br />

Es muss aber für die gesamten 13 Wochen vorab einen Arbeitsplan geben,<br />

damit eine derartige Durchrechnung erlaubt ist!<br />

30<br />

Kapitel<br />

5

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