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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Urlaub<br />
ANSPRUCH<br />
Jede/r ArbeitnehmerIn, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt hat<br />
25 Werktage Urlaub bei einer 5 Tage Arbeitswoche in der Konzernzentrale<br />
Nach einer längeren Betriebszugehörigkeit hat die/der ArbeitnehmerIn Anspruch<br />
auf 30 Werktage.<br />
Grundsätzlich benötigt der Arbeitnehmer 25 Jahre für die 6 Wochen Urlaub,<br />
wobei auch Zeiten ausserhalb des Dienstverhältnisses angerechnet werden:<br />
• 5 Jahre werden von anderen Arbeitgebern (Mindestdauer des<br />
•<br />
Dienstverhältnisses 6 Monate) angerechnet. Lehrzeiten bei anderen<br />
Arbeitgebern werden beim Urlaubsausmaß mit den vollen 3 Jahren<br />
angerechnet. Auch Zeiten als Selbständiger oder Entwicklungshelfer werden<br />
mit insgesamt max. 5 Jahre angerechnet. Auch Zeiten als Arbeiter werden im<br />
Fall des Urlaubsausmaßes angerechnet.<br />
4 Jahre Schulzeiten von höheren Schulen, die über das 9. Schuljahr<br />
hinausgehen. Die Schule muss nicht erfolgreich abgeschlossen worden sein.<br />
Sind Zeiten eines anderen Arbeitgebers und Schulzeiten vorhanden, so<br />
werden maximal insgesamt Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber und<br />
Schulzeiten im Ausmaß von 7 Jahren angerechnet.<br />
• 5 Jahre für ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium.<br />
• Karenzzeiten zählen nicht mit, nur 10 Monate der ersten Karenz im<br />
Unternehmen werden für das Urlaubsausmaß angerechnet.<br />
Eine Mindestdauer des Dienstverhältnisses von 20 Jahren ist nicht erforderlich!<br />
Hat man Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber und Schulzeiten, werden<br />
insgesamt 7 Jahre angerechnet, man braucht daher nur 18 Dienstjahre beim<br />
aktuellen Arbeitgeber.<br />
Hat man Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber, Schulzeiten und ein<br />
abgeschlossenes Hochschulstudium werden 12 Jahre angerechnet, d.h. man<br />
braucht im aktuellen Dienstverhältnis nur 13 Dienstjahre.<br />
URLAUB IST IMMER ZU VEREINBAREN!<br />
Ein einmal vereinbarter Urlaub darf auch so wie er geplant wurde, angetreten<br />
werden. Im Konzern werden üblicherweise im Jänner die Urlaube verplant. Dieser<br />
geplante Urlaub kann auch so konsumiert werden, egal ob vorher ein<br />
Krankenstand war, jemand anderer ausgefallen ist, man den Arbeitsort gewechselt<br />
hat oder ob man sich in einer Kündigungsfrist befindet. Der Arbeitgeber kann nie<br />
einseitig den Urlaub verschieben oder streichen.<br />
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