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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Kündigt man selbst, kann man aber auch nicht während der Kündigungsfrist<br />
einseitg in den Urlaub gehen, auch das ist zu vereinbaren. Hat man ohnedies im<br />
Jänner den Urlaub verplant und fällt dieser in die Kündigungsfrist, dann kann er<br />
konsumiert werden.<br />
Jede Veränderung eines Urlaubes muss vereinbart werden, keiner, weder der<br />
Arbeitnehmer kann einseitig in den Urlaub gehen, noch der Arbeitgeber kann<br />
einseitig den Arbeitnehmer in den Urlaub schicken oder den Urlaub streichen!<br />
URLAUBSENTGELT<br />
Während des Urlaubes erhält man sein/en normalen Gehalt/Lohn weiter, bei<br />
unregelmäßigem Verdienst den Durchschnitt der letzten 13 Wochen =<br />
Urlaubsentgelt.<br />
Macht man regelmäßig Mehr- und Überstunden, so erhält man im Oktober unter<br />
der Lohnart 198 den Durchschnitt der Mehr- und Überstunden für die verbrauchten<br />
Urlaubstage ausbezahlt.<br />
URLAUBSGELD<br />
Davon zu unterscheiden ist der URLAUBSZUSCHUSS/<br />
WEIHNACHTSREMUNERATION, auch 13. oder 14. Gehalt genannt. Das<br />
„Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld“ ist nicht im Gesetz geregelt, sondern wird jedes<br />
Jahr von der Gewerkschaft im Kollektivvertrag ausverhandelt. Die Höhe des<br />
Urlaubszuschusses ist von der Höhe des letzten Monatsgehaltes (Juni)<br />
abhängig. Vorsicht mit Vertragsveränderungen oder Stundenreduzierungen<br />
im Mai, Juni, Oktober und November! Das Urlaubsgeld wird dann nur vom<br />
verringerten Monatsgehalt gezahlt!<br />
KRANKHEIT IM URLAUB<br />
Wird man während eines Urlaubes krank, und dauert die Krankheit länger als 3<br />
Tage, so unterbricht dies den Urlaub. Der Urlaub darf aber nicht um die Dauer der<br />
Krankheit einseitig verlängert werden! Der Krankenstand muss sofort gemeldet<br />
werden und durch den Arzt vom ersten Tag an bestätigt sein.<br />
URLAUBSERSATZLEISTUNG<br />
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aliquote Urlaubsanspruch, der<br />
nicht konsumiert werden konnte, ausbezahlt. Als Faustregel gilt, man erwirbt ca.<br />
2,5 Tage pro gearbeiteten Monat.<br />
Urlaub darf während eines laufenden Dienstverhältnisses nicht ausbezahlt<br />
werden, dies ist gesetzlich verboten!<br />
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