17.07.2013 Aufrufe

ANGESTELLTE - linea7.com

ANGESTELLTE - linea7.com

ANGESTELLTE - linea7.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ihr Betriebsrat informiert<br />

Arbeitnehmerveranlagung<br />

Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber berechnet, sie kann aufgrund<br />

unterschiedlicher Gehaltsauszahlungen unterschiedlich hoch sein (z.B.:<br />

Leistungsprämien, Stundenerhöhungen oder -reduzierungen.). Bei einer<br />

Arbeitnehmerveranlagung wird das Einkommen gleichmäßig verteilt auf das<br />

komplette Jahr und so kann es zu einer Steuerrückzahlung von Monaten kommen,<br />

in denen das Einkommen höher war.<br />

Eine Arbeitnehmerveranlagung sollte jeder machen, insbesondere der<br />

• während des Jahres zu arbeiten begonnen hat<br />

• Lehrlinge<br />

• der mit unterterschiedliches Stundenausmaß während des Jahres<br />

gearbeitet hat<br />

• Alleinerzieher und Alleinverdiener<br />

NEGATIVSTEUER<br />

Als Besonderheit gibt es die Negativsteuer, das heißt obwohl man keine Steuer<br />

bezahlt hat, bekommt man trotzdem eine Gutschrift vom Finanzamt bis zu<br />

110 €. Man muss aber Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben (daher nicht<br />

für geringfügig Beschäftigte, die sich nicht selbst versichern).<br />

Von der Negativsteuer profitieren vorallem Lehrlingen, Teilzeitbeschäftigten und<br />

Ferialarbeitnehmern. Pensionisten haben keinen Anspruch auf die Negativsteuer.<br />

Kann aufgrund von sehr geringem Einkommen der Alleinverdiener- bzw<br />

Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausgeschöpft werden, wird auch dieser in<br />

Form einer Negativsteuer ausbezahlt.<br />

Seit 1.1.2008 können auch ArbeitnehmerInnen, die die Voraussetzungen der<br />

Pendlerpauschale erfüllen, die aber keine Lohnsteuer zahlen und daher keinen<br />

Vorteil durch die Pendlerpauschale haben, diese in Form der Negativsteuer bei<br />

einer Arbeitnehmerveranlagung teilweise lukrieren. In diesen Fällen wird die<br />

Negativsteuer auf 15% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal<br />

jedoch 240 € ausgeweitet. Diese Regelung gilt vorerst für 2008 und 2009.<br />

Eine Arbeitnehmerveranlagung können Sie mit dem Formular L1 (und L1 i und<br />

L1k) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt machen oder online unter<br />

www.finanzonline.bmf.gv.at.<br />

65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!