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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Arbeitnehmerveranlagung<br />
Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber berechnet, sie kann aufgrund<br />
unterschiedlicher Gehaltsauszahlungen unterschiedlich hoch sein (z.B.:<br />
Leistungsprämien, Stundenerhöhungen oder -reduzierungen.). Bei einer<br />
Arbeitnehmerveranlagung wird das Einkommen gleichmäßig verteilt auf das<br />
komplette Jahr und so kann es zu einer Steuerrückzahlung von Monaten kommen,<br />
in denen das Einkommen höher war.<br />
Eine Arbeitnehmerveranlagung sollte jeder machen, insbesondere der<br />
• während des Jahres zu arbeiten begonnen hat<br />
• Lehrlinge<br />
• der mit unterterschiedliches Stundenausmaß während des Jahres<br />
gearbeitet hat<br />
• Alleinerzieher und Alleinverdiener<br />
NEGATIVSTEUER<br />
Als Besonderheit gibt es die Negativsteuer, das heißt obwohl man keine Steuer<br />
bezahlt hat, bekommt man trotzdem eine Gutschrift vom Finanzamt bis zu<br />
110 €. Man muss aber Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben (daher nicht<br />
für geringfügig Beschäftigte, die sich nicht selbst versichern).<br />
Von der Negativsteuer profitieren vorallem Lehrlingen, Teilzeitbeschäftigten und<br />
Ferialarbeitnehmern. Pensionisten haben keinen Anspruch auf die Negativsteuer.<br />
Kann aufgrund von sehr geringem Einkommen der Alleinverdiener- bzw<br />
Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausgeschöpft werden, wird auch dieser in<br />
Form einer Negativsteuer ausbezahlt.<br />
Seit 1.1.2008 können auch ArbeitnehmerInnen, die die Voraussetzungen der<br />
Pendlerpauschale erfüllen, die aber keine Lohnsteuer zahlen und daher keinen<br />
Vorteil durch die Pendlerpauschale haben, diese in Form der Negativsteuer bei<br />
einer Arbeitnehmerveranlagung teilweise lukrieren. In diesen Fällen wird die<br />
Negativsteuer auf 15% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal<br />
jedoch 240 € ausgeweitet. Diese Regelung gilt vorerst für 2008 und 2009.<br />
Eine Arbeitnehmerveranlagung können Sie mit dem Formular L1 (und L1 i und<br />
L1k) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt machen oder online unter<br />
www.finanzonline.bmf.gv.at.<br />
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