ANGESTELLTE - linea7.com
ANGESTELLTE - linea7.com
ANGESTELLTE - linea7.com
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ihr Betriebsrat informiert<br />
Pendlerpauschale<br />
Die Pendlerpauschale muss mit dem Formular L34 in der Personalabteilung<br />
beantragt werden oder bei der Arbeitnehmerveranlagung angegeben werden.<br />
Kleine Pendlerpauschale<br />
steht zu, wenn eine einfache Wegstrecke zur Arbeit mindestens 20 km beträgt und<br />
die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist, dabei<br />
ist immer von der kürzest möglichen Strecke auszugehen:<br />
(Zumutbarkeit siehe unten)<br />
ab 20 km jährlich 630 € monatlich 52,50 €<br />
ab 40 km jährlich 1.242 € monatlich 103,50 €<br />
ab 60 km jährlich 1.857 € monatlich 154,75 €<br />
Große Pendlerpauschale<br />
steht zu, wenn die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder<br />
nicht zumutbar ist<br />
ab 2 km jährlich 342 € monatlich 28,50 €<br />
ab 20 km jährlich 1.356 € monatlich 113,00 €<br />
ab 40 km jährlich 2.361 € monatlich 196,75 €<br />
ab 60 km jährlich 3.372 € monatlich 281,00 €<br />
Nicht zumutbar ist eine Wegstrecke, wenn es kein öffentliches Verkehrsmittel gibt<br />
(oder es zu Arbeitsbeginn noch nicht in Betrieb ist) oder die Wegstrecke<br />
verhältnismäßig lang ist.<br />
Zumutbare Wegstrecken:<br />
unter 20 km 1 1/2 Stunden<br />
ab 20 km 2 Stunden<br />
ab 40 km 2 1/2 Stunden<br />
Jeder Wohnungwechsel kann auch eine Änderung der Pendlerpauschale<br />
bedeuten, die im Personalbüro zu melden ist!<br />
Die Pendlerpauschale ist ein Steuervorteil, d.h. sie bringt erst einen Nutzen, wenn<br />
auch tatsächlich Lohnsteuer bezahlt wird, das ist ab einem Einkommen von ca.<br />
1.200 € brutto. Bei geringerem Einkommen siehe Geltendmachung der<br />
Pendlerpauschale bei der Arbeitnehmerveranlagung/Negativsteuer im Kapitel 6<br />
Sozialversicherung.<br />
26