ihre billa betriebsräte - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
DIE WICHTIGSTEN L O H N A R T E N UND A B S E T Z B E T R Ä G E<br />
Alleinverdiener/Alleinerzieher-Absetzbetrag (AVAB)<br />
Zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen stehen Absetzbeträge zu. Diese Vermindern<br />
die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer. Der Alleinverdiener/AlleinerzieherAbsetzbetrag muss<br />
mit dem Formular E5 beantragt werden oder bei der Arbeitnehmerveranlagung angegeben<br />
werden.<br />
Achtung! wenn die Voraussetzungen für den AVAB wegfallen, müssen Sie dies im Personalbüro<br />
wieder melden!<br />
Einem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu.<br />
Dieser beträgt jährlich<br />
• ohne Kind 364 Euro<br />
• bei einem Kind 494 Euro<br />
• bei zwei Kindern 669 Euro<br />
• für das dritte und jedes weitere Kind erhöht er sich um jeweils 220 Euro jährlich.<br />
Alleinverdiener ist, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in einer<br />
eheähnlichen Partnerschaft mit mindestens einem Kind lebt.<br />
Der (Ehe)Partner bei mindestens einem Kind darf Einkünfte von höchstens 6.000 Euro<br />
jährlich, ohne Kind Einkünfte von höchstens 2.200 Euro jährlich erzielt haben<br />
Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich<br />
• bei einem Kind 494 Euro<br />
• bei zwei Kindern 669 Euro<br />
• für das dritte und jedes weitere Kind erhöht er sich um jeweils 220 Euro jährlich.<br />
Alleinerzieher ist, wer mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr<br />
nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt.<br />
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