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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

B E E N D I G U N G VON D I E N S T V E R H Ä L T N I S S E N<br />

Abfertigung alt<br />

Für alle Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden, gilt noch die Abfertigung<br />

alt. Eine Abfertigung bekommt man, wenn das Dienstverhältnis beim selben Arbeitgeber<br />

mindestens 3 Jahre gedauert hat und durch eine Kündigung durch den Arbeitgeber, durch<br />

eine einvernehmlichen Lösung oder durch einer Selbstkündigung des DN nach 10jähriger<br />

Betriebszugehörigkeit wegen Pensionierung, endet.<br />

Für die Abfertigung werden berücksichtigt<br />

• die Lehrzeit, nur dann wenn das Dienstverhältnis insgesamt mind.<br />

7 Jahre gedauert hat<br />

• die Zeiten des Präsenz/Zivildienstes<br />

• Zeiten als Arbeiter beim selben AG ohne Unterbrechung<br />

• Karenzzeit werden bei der Abfertigung nicht miteinberechnet<br />

Je nach Betriebszugehörigkeit, steigt die Abfertigung.<br />

Nach 3 Jahren 2 Monatsentgelte<br />

Nach 5 Jahren 3 Monatsentgelte<br />

Nach 10 Jahren 4 Monatsentgelte<br />

Nach 15 Jahren 6 Monatsentgelte<br />

Nach 20 Jahren 9 Monatsentgelte<br />

Nach 25 Jahren 12 Monatsentgelte<br />

MÜTTER, die mindestens 5 Jahre (ohne Karenzzeit) im Betrieb waren und bis maximal 3<br />

Monate vor Ende der gesetzlichen Karenz (= 2. Geburtstag des Kindes) <strong>ihre</strong>n Austritt erklären,<br />

bekommen die Hälfte der gesetzlichen Abfertigung, maximal aber das Dreifache des<br />

monatlichen Entgelts. Das gleiche gilt auch für die Väterkarenz!<br />

ELTERN, die mindestens 5 Jahre (ohne Karenzzeit) im Betrieb waren und eine Elternteilzeit<br />

schriftlich abgeschlossen haben, erhalten bei einer Dienstnehmer-Kündigung ebenfalls die<br />

Hälfte der Abfertigung (max. 3 Monatsentgelte), wenn die Kündigungsfrist noch während der<br />

Elternteilzeit endet.<br />

Wird ein Dienstverhältnis während der Elternteilzeit mit einer einvernehmlichen Lösung<br />

beendet, erhält man die Abfertigung von jenem Stundenausmaß, dass vor der Karenz<br />

vereinbart gewesen ist.<br />

Geht ein/e MitarbeiterIn in PENSION und war sie mindestens 10 Jahre in der Firma beschäftigt,<br />

dann bekommt Sie auch bei einer Dienstnehmer-Kündigung <strong>ihre</strong> volle Abfertigung.<br />

Beim TOD DES ARBEITNEHMERS bekommen die Erben die Hälfte der gebührenden Abfertigung.<br />

Nach 1 Monatiger Betriebszugehörigkeit wird das Gehalt des Sterbemonats und des<br />

darauffolgenden ausbezahlt, nach 5 Jahren gibt es das Gehalt für den Sterbemonat und zwei<br />

weitere Monate. Besteht daneben jedoch ein Abfertigungsanspruch wird nur der günstigere von<br />

beiden Ansprüchen ausbezahlt.<br />

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