ihre billa betriebsräte - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Urlaub<br />
Jeder Dienstnehmer, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügige Beschäftigte hat 30 Werktage<br />
Urlaub. In der Konzernzentrale nur 25 Werktage, für jene DienstnehmerInnen, die eine 5 Tage<br />
Woche haben.<br />
Nach einer längeren Betriebszugehörigkeit hat der Dienstnehmer Anspruch auf 36 Werktage (30<br />
Tage bei 5 Tage Woche).<br />
Grundsätzlich benötigt der Dienstnehmer 25 Jahre für die 6 Wochen Urlaub, wobei auch Zeiten<br />
ausserhalb des Dienstverhältnisses angerechnet werden:<br />
5 Jahre werden von anderen Arbeitgebern (Mindestdauer des Dienstverhältnisses 6<br />
Monate) angerechnet. Lehrzeiten bei anderen Arbeitgebern werden beim<br />
Urlaubsausmaß mit den vollen 3 Jahren angerechnet. Auch Zeiten als Selbständiger<br />
oder Entwicklungshelfer werden mit insgesamt max. 5 Jahre angerechnet.<br />
4 Jahre Schulzeiten von höheren Schulen, die über das 9. Schuljahr hinausgehen.<br />
Die Schule muss nicht erfolgreich abgeschlossen worden sein.<br />
Maximal jedoch werden Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber und<br />
Schulzeiten im Ausmaß von 7 Jahren angerechnet.<br />
5 Jahre für ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium.<br />
Eine Mindestdauer des Dienstverhältnisses von 20 Jahren ist nicht erforderlich!<br />
Während des Urlaubes erhält man seinen Gehalt/Lohn weiter, bei unregelmäßigen Verdienst den<br />
Durchschnitt der letzten 13 Wochen = Urlaubsentgelt.<br />
Davon zu unterscheiden ist der URLAUBSZUSCHUSS, auch 13. und 14. Gehalt genannt. Das<br />
„Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld“ ist nicht im Gesetz geregelt, sondern wird jedes Jahr von der<br />
Gewerkschaft im Kollektivvertrag ausverhandelt. Die Höhe des Urlaubsgeldes ist von der<br />
Höhe des letzten Monatsgehaltes (Juni) abhängig. Vorsicht mit<br />
Vertragsveränderungen/Stundenreduzierungen im Mai und November! Das Urlaubsgeld wird dann<br />
nur vom verringerten Monatsgehalt gezahlt!<br />
Im Gastgewerbe wird der Jahresdurchschnitt des Einkommens als Bemessung herangezogen!<br />
Wird man während eines Urlaubes krank, und dauert die Krankheit länger als 3 Tage, so<br />
unterbricht dies den Urlaub. Der Urlaub darf aber nicht um die Dauer der Krankheit einseitig<br />
verlängert werden!<br />
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aliquote Urlaubsanspruch, der nicht<br />
konsumiert werden konnte, ausbezahlt. Als Faustregel erwirbt man ca. 2,5 Tage pro gearbeiteten<br />
Monat.<br />
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