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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Urlaub<br />

Jeder Dienstnehmer, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügige Beschäftigte hat 30 Werktage<br />

Urlaub. In der Konzernzentrale nur 25 Werktage, für jene DienstnehmerInnen, die eine 5 Tage<br />

Woche haben.<br />

Nach einer längeren Betriebszugehörigkeit hat der Dienstnehmer Anspruch auf 36 Werktage (30<br />

Tage bei 5 Tage Woche).<br />

Grundsätzlich benötigt der Dienstnehmer 25 Jahre für die 6 Wochen Urlaub, wobei auch Zeiten<br />

ausserhalb des Dienstverhältnisses angerechnet werden:<br />

5 Jahre werden von anderen Arbeitgebern (Mindestdauer des Dienstverhältnisses 6<br />

Monate) angerechnet. Lehrzeiten bei anderen Arbeitgebern werden beim<br />

Urlaubsausmaß mit den vollen 3 Jahren angerechnet. Auch Zeiten als Selbständiger<br />

oder Entwicklungshelfer werden mit insgesamt max. 5 Jahre angerechnet.<br />

4 Jahre Schulzeiten von höheren Schulen, die über das 9. Schuljahr hinausgehen.<br />

Die Schule muss nicht erfolgreich abgeschlossen worden sein.<br />

Maximal jedoch werden Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber und<br />

Schulzeiten im Ausmaß von 7 Jahren angerechnet.<br />

5 Jahre für ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium.<br />

Eine Mindestdauer des Dienstverhältnisses von 20 Jahren ist nicht erforderlich!<br />

Während des Urlaubes erhält man seinen Gehalt/Lohn weiter, bei unregelmäßigen Verdienst den<br />

Durchschnitt der letzten 13 Wochen = Urlaubsentgelt.<br />

Davon zu unterscheiden ist der URLAUBSZUSCHUSS, auch 13. und 14. Gehalt genannt. Das<br />

„Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld“ ist nicht im Gesetz geregelt, sondern wird jedes Jahr von der<br />

Gewerkschaft im Kollektivvertrag ausverhandelt. Die Höhe des Urlaubsgeldes ist von der<br />

Höhe des letzten Monatsgehaltes (Juni) abhängig. Vorsicht mit<br />

Vertragsveränderungen/Stundenreduzierungen im Mai und November! Das Urlaubsgeld wird dann<br />

nur vom verringerten Monatsgehalt gezahlt!<br />

Im Gastgewerbe wird der Jahresdurchschnitt des Einkommens als Bemessung herangezogen!<br />

Wird man während eines Urlaubes krank, und dauert die Krankheit länger als 3 Tage, so<br />

unterbricht dies den Urlaub. Der Urlaub darf aber nicht um die Dauer der Krankheit einseitig<br />

verlängert werden!<br />

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aliquote Urlaubsanspruch, der nicht<br />

konsumiert werden konnte, ausbezahlt. Als Faustregel erwirbt man ca. 2,5 Tage pro gearbeiteten<br />

Monat.<br />

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