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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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L E I S T U N G E N AUS DER S O Z I A L V E R S I C H E R U N G<br />

Arbeitslosengeld<br />

Das Arbeitslosengeld dient zur Existenzsicherung während der Zeit für die Arbeitssuche.<br />

VORAUSSETZUNGEN<br />

Arbeitslosengeld bekommt, wer innerhalb des letzten Jahres mindestens 28 Wochen<br />

arbeitslosenversichert war und arbeitswillig und arbeitsfähig ist. Beim erstmaligen Bezug von<br />

Arbeitslosengeld über dem 25. Lebensjahr muss man in den letzten 2 Jahren 52 Wochen<br />

arbeitslosenversichert gewesen sein.<br />

HÖHE<br />

Die Höhe ist abhängig vom vorangegangenen Nettoeinkommen plus Familienzuschlägen (je nach<br />

Größe der Familie) und allfälligen Ergänzungsbeträgen (Ausgleichszulagenrichtsatz). Es kann<br />

maximal aber nur 60% ohne Familienzuschlag und 80% mit Familenzuschläge vom<br />

bisherigen Nettoeinkommen betragen.<br />

DAUER<br />

Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für die Dauer von 20 Wochen bezahlt, für 30 Wochen, wenn<br />

in den letzten 5 Jahren mind. 156 Wochen arbeitlosenversicherte Beschäftigung vorlag.<br />

Der Anspruch verlängert sich auch mit Vollendung des 40. und 50 Lebensjahres, sowie bei<br />

Schulungsmaßnahmen.<br />

Zum Arbeitslosengeld dazuverdient kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze werden (2008: €<br />

349,01)<br />

RUHEN DES ARBEITSLOSENGELDES<br />

Außerdem ruht das Arbeitslosengeld<br />

• für die Zeit in der nicht konsumierter Resturlaub ausbezahlt wird,<br />

• wenn eine Kündigungsentschädigung bei falscher Kündigung bezahlt wird,<br />

• wenn der Arbeitgeber noch in der Entgeltfortzahlungspflicht bei einer<br />

Krankheit (die schon vor Ausspruch der Kündigung bestanden hat) ist<br />

• wenn Kranken- und Wochengeld ausbezahlt wird,<br />

• wenn man im Ausland ist<br />

• Kinderbetreuungsgeld kann gleichzeitg mit Arbeitslosengeld bezogen<br />

werden,<br />

wenn man nachweislich arbeitsfähig ist und eine Betreuung für das Kind<br />

hat!<br />

Während dieser Zeiten ruht das Arbeitslosengeld, das heißt aber nicht, dass die Anspruchsdauer<br />

dadurch vermindert wird.<br />

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