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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

A L T E R S T E I L Z E I T<br />

Die Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung für ältere Arbeitnehmer. Die Reduktion der<br />

Arbeitszeit und der damit verbundene Entgeltausfall werden durch eine Subvention des AMS<br />

ausgeglichen. Die/der ArbeitnehmerIn bekommt für die halbe Arbeitszeit ca. 75% seines<br />

bisherigen Gehaltes.<br />

Für eine Altersteilzeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

BESTIMMTES ALTER<br />

Altersteilzeit kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein bestimmtes Alter erreicht ist. Für<br />

2008 gilt: Männer müssen mindestens 57,5 Jahre, Frauen mindestens 52,5 Jahre alt sein. Jedes<br />

Jahr steigt das Mindestalter um ein halbes Jahr, also z.B. 2009 58 Jahre und 53 Jahre. Ab 2013 kann<br />

man nur noch maximal 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter (nicht Frühpensionsalter!) in<br />

Altersteilzeit gehen. Das heißt Frauen müssen mindestens 55 Jahre alt sein und Männer mindestens<br />

60.<br />

MINDESTBESCHÄFTIGUNG<br />

Der/die DienstnehmerIn muss mindestens 3 Monate im Unternehmen sein.<br />

Die bisherige Arbeitszeit, darf die Normalarbeitszeit nicht mehr als 20% unterschreiten, d.h. für<br />

den Handel muss der/die Arbeitnehmerin mindestens 31 Stunden beschäftigt sein.<br />

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG<br />

In den letzten 25 Jahren muss der/die ArbeitnehmerIn mindestens 780 Wochen (= 15 Jahre)<br />

arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.<br />

REDUKTION DER ARBEITSZEIT<br />

Die Arbeitszeit muss, im Konzern, um 50% der Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden verringert<br />

werden. Es können auch mal mehr und mal weniger Stunden gearbeitet werden, im Durchschnitt<br />

eines Jahres muss jedoch die vereinbarte verringerte Leistung erbracht werden.<br />

LOHNAUSGLEICH ,<br />

Die/der ArbeitnehmerIn arbeitet die Hälfte seiner bisherigen Arbeitszeit und bekommt ca. ¾<br />

seines Gehaltes. Achtung: Zulagen und/oder Überstundenpauschalen entfallen!!<br />

Beispiel: 38,5 Stunden vorher mit 2000 €, reduziert auf 19,25 Wochenstunden bekommt<br />

der Arbeitnehmer 1500 € (1.000 € vom Arbeitgeber, 500 € vom AMS gefördert).<br />

VEREINBARUNG ZWISCHEN ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER<br />

Der Arbeitgeber muss mit einer Altersteilzeit einverstanden sein. Der/die ArbeitnehmerIn hat<br />

keinen Rechtsanspruch auf eine Altersteilzeit.<br />

Das volle Altersteilzeitgeld gebührt nur dann, wenn der Arbeitgeber eine Ersatzarbeitskraft einstellt.<br />

ALLGEMEINES<br />

Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin vom vollen Gehalt vor der Reduktion entrichtet.<br />

Die Abfertigung wird auf Basis des vollen Gehalts berechnet.<br />

Während des Bezuges von Krankengeld, ruht das Altersteilzeitgeld. Eine Kündigung ist<br />

grundsätzlich möglich. Eine Kündigung aufgrund der Altersteilzeit kann als Motivkündigung<br />

angefochten werden.<br />

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