ihre billa betriebsräte - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
A L T E R S T E I L Z E I T<br />
Die Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung für ältere Arbeitnehmer. Die Reduktion der<br />
Arbeitszeit und der damit verbundene Entgeltausfall werden durch eine Subvention des AMS<br />
ausgeglichen. Die/der ArbeitnehmerIn bekommt für die halbe Arbeitszeit ca. 75% seines<br />
bisherigen Gehaltes.<br />
Für eine Altersteilzeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
BESTIMMTES ALTER<br />
Altersteilzeit kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein bestimmtes Alter erreicht ist. Für<br />
2008 gilt: Männer müssen mindestens 57,5 Jahre, Frauen mindestens 52,5 Jahre alt sein. Jedes<br />
Jahr steigt das Mindestalter um ein halbes Jahr, also z.B. 2009 58 Jahre und 53 Jahre. Ab 2013 kann<br />
man nur noch maximal 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter (nicht Frühpensionsalter!) in<br />
Altersteilzeit gehen. Das heißt Frauen müssen mindestens 55 Jahre alt sein und Männer mindestens<br />
60.<br />
MINDESTBESCHÄFTIGUNG<br />
Der/die DienstnehmerIn muss mindestens 3 Monate im Unternehmen sein.<br />
Die bisherige Arbeitszeit, darf die Normalarbeitszeit nicht mehr als 20% unterschreiten, d.h. für<br />
den Handel muss der/die Arbeitnehmerin mindestens 31 Stunden beschäftigt sein.<br />
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG<br />
In den letzten 25 Jahren muss der/die ArbeitnehmerIn mindestens 780 Wochen (= 15 Jahre)<br />
arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.<br />
REDUKTION DER ARBEITSZEIT<br />
Die Arbeitszeit muss, im Konzern, um 50% der Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden verringert<br />
werden. Es können auch mal mehr und mal weniger Stunden gearbeitet werden, im Durchschnitt<br />
eines Jahres muss jedoch die vereinbarte verringerte Leistung erbracht werden.<br />
LOHNAUSGLEICH ,<br />
Die/der ArbeitnehmerIn arbeitet die Hälfte seiner bisherigen Arbeitszeit und bekommt ca. ¾<br />
seines Gehaltes. Achtung: Zulagen und/oder Überstundenpauschalen entfallen!!<br />
Beispiel: 38,5 Stunden vorher mit 2000 €, reduziert auf 19,25 Wochenstunden bekommt<br />
der Arbeitnehmer 1500 € (1.000 € vom Arbeitgeber, 500 € vom AMS gefördert).<br />
VEREINBARUNG ZWISCHEN ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER<br />
Der Arbeitgeber muss mit einer Altersteilzeit einverstanden sein. Der/die ArbeitnehmerIn hat<br />
keinen Rechtsanspruch auf eine Altersteilzeit.<br />
Das volle Altersteilzeitgeld gebührt nur dann, wenn der Arbeitgeber eine Ersatzarbeitskraft einstellt.<br />
ALLGEMEINES<br />
Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin vom vollen Gehalt vor der Reduktion entrichtet.<br />
Die Abfertigung wird auf Basis des vollen Gehalts berechnet.<br />
Während des Bezuges von Krankengeld, ruht das Altersteilzeitgeld. Eine Kündigung ist<br />
grundsätzlich möglich. Eine Kündigung aufgrund der Altersteilzeit kann als Motivkündigung<br />
angefochten werden.<br />
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