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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Mehrstunde<br />

Arbeitet jemand, der in Teilzeit beschäftigt ist, mehr als vereinbart – aber nicht mehr als<br />

40 Stunden pro Woche –, dann spricht man von „Mehrstunden“. Alle Stunden über 40<br />

Wochenstunden sind „Überstunden“.<br />

25% Zuschlag im Handel<br />

Achtung: Freistunden!<br />

Im Handel beträgt die Normalarbeitszeit nicht 40, sondern 38,5 Stunden – die 1,5<br />

Differenzstunden gelten als zuschlagsfreie „Freistunden“, die auch auf<br />

TeilzeitarbeiterInnen umzulegen sind. Das heißt: Eine Vollzeitkraft mit 38,5 Stunden<br />

bekommt keine Zuschläge, wenn sie 40 Stunden arbeitet – ebenso wenig wie eine 15-<br />

Stunden-Teilzeitkraft, die in einer Woche 16,5 Stunden absolviert.<br />

Zusammentreffen mehrerer Zuschläge<br />

Je nachdem, wann man arbeitet, kann eine Mehrstunde auch mehr wert sein. Im Handel<br />

gibt es während der erweiterten Öffnungszeiten ab 18.30 -20.00 Uhr 70%-Abend- sowie<br />

am Samstag ab 13.00 Uhr 50%-Mehrstundenzuschläge. Treffen bei einer Mehrstunde<br />

nun mehrere Zuschläge zusammen, dann gilt immer nur ein Zuschlag: der höhere<br />

nämlich. Ein Beispiel: Für eine zwischen 18.30 und 19.30 absolvierte Mehrstunde<br />

bekommt man einen 70%-igen Zuschlag, jener über 25% wird dadurch kompensiert.<br />

Dies ist die momentan im Konzern gelebte Rechtsmeinung. Arbeiterkammer und<br />

Gewerkschaft vertreten jedoch die gegenteilige Auffassung, dass es keine<br />

Kompensation der 25% Zuschläge mit anderen Zuschlägen gibt – bis zu einer<br />

gerichtlichen Entscheidung bleibt dies also ein Streitthema!<br />

Zeitausgleich:<br />

Fallen Mehrstunden an – ausgenommen die 1,5 Freistunden im Handel und<br />

ausgenommen Mehrstunden mit einem höheren Zuschlag, dann gilt es zu prüfen, ob<br />

sich diese nicht innerhalb von drei Monaten in Zeitausgleich abbauen lassen. Nur<br />

wenn das nicht möglich ist, fällt auch tatsächlich ein 25%-Zuschlag an, der ausbezahlt<br />

werden muss.<br />

Berechnungsweg für den Handel<br />

1. Die Mitarbeiterin ist für wie viele Sollstunden beschäftigt ?? Stunden<br />

plus der Freigrenze von + 1,5 Stunden<br />

----------------------------------------------------------------<br />

ist gleich die fiktive Arbeitszeit von = ?? Stunden<br />

2. Wann ist diese fiktive Arbeitszeit in der Woche von der Mitarbeiterin erreicht<br />

worden?<br />

Tag und Uhrzeit?<br />

3. Wieviele Mehrstunden hat sie nach dieser fiktiven Arbeitszeit gemacht?<br />

?? Stunden<br />

4. Wieviele von diesen (Punkt 3) Mehrstunden haben einen höheren Zuschlag??<br />

Diese Stunden müssen abgezogen werden<br />

70 % Zuschlag - ?? Stunden<br />

50% Zuschlag - ?? Stunden<br />

----------------------------------------------------------<br />

= ?? Stunden<br />

25

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