ihre billa betriebsräte - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Mehrstunde<br />
Arbeitet jemand, der in Teilzeit beschäftigt ist, mehr als vereinbart – aber nicht mehr als<br />
40 Stunden pro Woche –, dann spricht man von „Mehrstunden“. Alle Stunden über 40<br />
Wochenstunden sind „Überstunden“.<br />
25% Zuschlag im Handel<br />
Achtung: Freistunden!<br />
Im Handel beträgt die Normalarbeitszeit nicht 40, sondern 38,5 Stunden – die 1,5<br />
Differenzstunden gelten als zuschlagsfreie „Freistunden“, die auch auf<br />
TeilzeitarbeiterInnen umzulegen sind. Das heißt: Eine Vollzeitkraft mit 38,5 Stunden<br />
bekommt keine Zuschläge, wenn sie 40 Stunden arbeitet – ebenso wenig wie eine 15-<br />
Stunden-Teilzeitkraft, die in einer Woche 16,5 Stunden absolviert.<br />
Zusammentreffen mehrerer Zuschläge<br />
Je nachdem, wann man arbeitet, kann eine Mehrstunde auch mehr wert sein. Im Handel<br />
gibt es während der erweiterten Öffnungszeiten ab 18.30 -20.00 Uhr 70%-Abend- sowie<br />
am Samstag ab 13.00 Uhr 50%-Mehrstundenzuschläge. Treffen bei einer Mehrstunde<br />
nun mehrere Zuschläge zusammen, dann gilt immer nur ein Zuschlag: der höhere<br />
nämlich. Ein Beispiel: Für eine zwischen 18.30 und 19.30 absolvierte Mehrstunde<br />
bekommt man einen 70%-igen Zuschlag, jener über 25% wird dadurch kompensiert.<br />
Dies ist die momentan im Konzern gelebte Rechtsmeinung. Arbeiterkammer und<br />
Gewerkschaft vertreten jedoch die gegenteilige Auffassung, dass es keine<br />
Kompensation der 25% Zuschläge mit anderen Zuschlägen gibt – bis zu einer<br />
gerichtlichen Entscheidung bleibt dies also ein Streitthema!<br />
Zeitausgleich:<br />
Fallen Mehrstunden an – ausgenommen die 1,5 Freistunden im Handel und<br />
ausgenommen Mehrstunden mit einem höheren Zuschlag, dann gilt es zu prüfen, ob<br />
sich diese nicht innerhalb von drei Monaten in Zeitausgleich abbauen lassen. Nur<br />
wenn das nicht möglich ist, fällt auch tatsächlich ein 25%-Zuschlag an, der ausbezahlt<br />
werden muss.<br />
Berechnungsweg für den Handel<br />
1. Die Mitarbeiterin ist für wie viele Sollstunden beschäftigt ?? Stunden<br />
plus der Freigrenze von + 1,5 Stunden<br />
----------------------------------------------------------------<br />
ist gleich die fiktive Arbeitszeit von = ?? Stunden<br />
2. Wann ist diese fiktive Arbeitszeit in der Woche von der Mitarbeiterin erreicht<br />
worden?<br />
Tag und Uhrzeit?<br />
3. Wieviele Mehrstunden hat sie nach dieser fiktiven Arbeitszeit gemacht?<br />
?? Stunden<br />
4. Wieviele von diesen (Punkt 3) Mehrstunden haben einen höheren Zuschlag??<br />
Diese Stunden müssen abgezogen werden<br />
70 % Zuschlag - ?? Stunden<br />
50% Zuschlag - ?? Stunden<br />
----------------------------------------------------------<br />
= ?? Stunden<br />
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