ihre billa betriebsräte - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
R E I S E K O S T E N<br />
Kilometergeld<br />
Für jeden gefahrenen Kilometer erhält der<br />
Dienstnehmer das Kilometergeld, wenn er mit<br />
seinem PrivatKFZ für die Firma unterwegs ist,<br />
z.B. Aushelfen in einer anderen Filiale, Seminare<br />
usw.<br />
Bis 10.000 km im Jahr € 0,376<br />
10.001 bis 20.000 km € 0,30<br />
über 20.000 km € 0,22<br />
Der Hubraum spielt keine Rolle mehr, auch eine<br />
Limitierung der Reisekosten ist im<br />
Kollektivvertrag nicht vorgesehen! Möchte der<br />
Arbeitgeber das volle Kilometergeld nicht<br />
bezahlen, kann er auch eine andere Fahrgelegenheit zur Verfügung stellen. Der Arbeitnehmer muss<br />
den Aufwand, der durch eine Dienstreise entsteht, nicht selber tragen!<br />
Taggeld<br />
Das Taggeld soll die Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der Dienstreise<br />
verbundenen persönlichen Aufwendungen des Dienstnehmers abdecken.<br />
Taggeld kann für Dienstreisen ab 3 Stunden geltend gemacht werden:<br />
€ 26,40, wobei für jede angefangene Stunde 1/12 des Taggeldes berechnet werden<br />
kann.<br />
Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so gebührt ab dem 13.<br />
Tag nur noch ein Taggeld von € 14,40.<br />
Ein vom Arbeitgeber bezahltes Essen (außer Frühstück) führt zur Kürzung des Taggeldes um<br />
jeweils € 13,20.<br />
Schäden im Zuge einer Dienstreise<br />
Für Schäden, die im Zuge einer Dienstreise am PKW unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt<br />
seitens des Dienstnehmers entstehen, haftet der Arbeitgeber nach § 1014 ABGB z.B.<br />
Parkschäden, sofern die Benutzung des eigenen PKWs vereinbart, und keine andere Möglichkeit<br />
zur Verfügung gestellt wurde.<br />
Für vom Arbeitnehmer grob fahrlässig verursachte Schäden oder Unfälle haftet der Arbeitgeber<br />
jedoch nicht.<br />
Bei mitfahrenden Kollegen ist eine Insassenversicherung vorteilhaft!<br />
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