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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

R E I S E K O S T E N<br />

Kilometergeld<br />

Für jeden gefahrenen Kilometer erhält der<br />

Dienstnehmer das Kilometergeld, wenn er mit<br />

seinem PrivatKFZ für die Firma unterwegs ist,<br />

z.B. Aushelfen in einer anderen Filiale, Seminare<br />

usw.<br />

Bis 10.000 km im Jahr € 0,376<br />

10.001 bis 20.000 km € 0,30<br />

über 20.000 km € 0,22<br />

Der Hubraum spielt keine Rolle mehr, auch eine<br />

Limitierung der Reisekosten ist im<br />

Kollektivvertrag nicht vorgesehen! Möchte der<br />

Arbeitgeber das volle Kilometergeld nicht<br />

bezahlen, kann er auch eine andere Fahrgelegenheit zur Verfügung stellen. Der Arbeitnehmer muss<br />

den Aufwand, der durch eine Dienstreise entsteht, nicht selber tragen!<br />

Taggeld<br />

Das Taggeld soll die Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der Dienstreise<br />

verbundenen persönlichen Aufwendungen des Dienstnehmers abdecken.<br />

Taggeld kann für Dienstreisen ab 3 Stunden geltend gemacht werden:<br />

€ 26,40, wobei für jede angefangene Stunde 1/12 des Taggeldes berechnet werden<br />

kann.<br />

Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so gebührt ab dem 13.<br />

Tag nur noch ein Taggeld von € 14,40.<br />

Ein vom Arbeitgeber bezahltes Essen (außer Frühstück) führt zur Kürzung des Taggeldes um<br />

jeweils € 13,20.<br />

Schäden im Zuge einer Dienstreise<br />

Für Schäden, die im Zuge einer Dienstreise am PKW unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt<br />

seitens des Dienstnehmers entstehen, haftet der Arbeitgeber nach § 1014 ABGB z.B.<br />

Parkschäden, sofern die Benutzung des eigenen PKWs vereinbart, und keine andere Möglichkeit<br />

zur Verfügung gestellt wurde.<br />

Für vom Arbeitnehmer grob fahrlässig verursachte Schäden oder Unfälle haftet der Arbeitgeber<br />

jedoch nicht.<br />

Bei mitfahrenden Kollegen ist eine Insassenversicherung vorteilhaft!<br />

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